Die Kommission möchte, dass alle Fluggesellschaften, die in die oder aus der EU fliegen, private Daten ihrer Fluggäste, wie Pass- und Kreditkartennummern, an EU-Geheimdienste weiterleiten. Während die Kommission der Meinung ist, diese Maßnahme werde einen Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus leisten, fürchten andere, sie werde die grundlegenden Rechte auf Privatsphäre gefährden.
Fluggesellschaften, die in die oder aus der EU flögen, würden verpflichtet sein, 19 persönliche Daten eines jeden Fluggastes an bestimmte Risikoanalyseeinheiten im ersten Mitgliedstaat, in dem das Flugzeug landen wird, zu übermitteln – zu diesen zählten Namen, Reisedaten, vollständige Reiseroute, Rechnungsdaten und Gepäckinformationen.
Innereuropäische Flüge würden nicht unter diese Verpflichtung fallen.
Die so genannten Passenger Information Units (PIU; Fluggastinformationseinheit) würden dann dafür verantwortlich sein, das Risiko eines terroristischen Angriffs der Reisenden zu beurteilen und diejenigen zu bestimmen, die bei deren Ankunft oder Abflug weiteren Untersuchungen unterzogen werden sollten.
Alle Informationen würden für fünf Jahre und anschließend für weitere acht Jahre in einer ‚ruhenden’ Datenbank gespeichert werden. Zu letzterer würde nur in ‚Ausnahmefällen’ ein Zugang gewährt werden, als Reaktion auf eine ‚spezifische und tatsächliche Bedrohung, die mit der Vermeidung oder dem Kampf von terroristischen Angriffen oder organisiertem Verbrechen’ in Verbindung stehe.
Aus Gründen der Privatsphäre schließt der Vorschlag die Weitergabe von ‚sensiblen’ Daten aus. Zu diesen zählen: die ethnische Herkunft, die politische Meinung, der religiöse oder philosophische Glaube, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften, sowie Daten, welche die Gesundheit oder das Sexualleben der betreffenden Person angehen. Jegliche Informationen dieser Art, die weitergereicht würden, müssten sofort gelöscht werden, so der Vorschlag.
Die Kommission betonte, dass Fluggesellschaften, gemäß einer Richtlinie von 2004, bereits verpflichtet seien, erweiterte Fluggastdaten (API; Advance Passenger Information) zu übermitteln. Zu diesen zählten beispielsweise offizielle biographische Angaben, die aus dem Pass ermittelt werden können. Diese müssen an die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten gerichtet werden, um der illegalen Einwanderung zu begegnen. Die Kommission unterstreicht weiterhin, dass der neue Plan den Fluggesellschaften keine zusätzliche Last aufbürden würde.
Positionen
Laut der Europäischen Kommission seien Terroristen und organisierte Kriminelle immer mobiler. Sie reisten ins Ausland, um ihre teuflischen Aktivitäten zu planen und auszuführen. Sie flögen in die und aus der EU, indem sie kommerzielle Flüge benutzten. Es sei wichtig, dass Strafvollzugsbehörden mit den bestmöglichen Werkzeugen ausgestattet seien, um Terrornetzwerke und Netzwerke des organisierten Verbrechens zu überprüfen, zu verhindern und zu zerstören. Fluggastdaten seien eines dieser nützlichen Werkzeuge.
Die Kommission sagte außerdem, dass ihre Vorschläge mit den Grundrechtsbestimmungen konform seien, besonders in Bezug auf den Schutz von persönlichen Daten und der Privatsphäre der Passagiere.
Fachkräfte für Datenschutz, Rechtsexperten und Menschenrechtsorganisationen sind gegen diesen Schritt.
Tony Bunyan, Redakteur von Statewatch, einer Vereinigung zur Überwachung von Bürgerrechten in Europa, sagte, dies sei eine weitere Maßnahme, die jeden unter Beobachtung stellte und jeden zu einem ‚Verdächtigen’ mache. Dies geschehe, ohne dass man genau wüsste, wie die Daten verwendet würden und wie bzw. von wem sie weiter geleitet würden.
Er fügte hinzu, es gebe wenige Beweise, dass die Sammlung von ‚Datenbergen’ über die Aktivitäten einer Person in der EU einen bedeutenden Beitrag im Kampf gegen den Terrorismus leiste.
Sophie in 't Veld, die niederländische liberale Europaabgeordnete, rief die Kommission dazu auf, in ihrer Verfolgung von Terroristen die Bürgerrechte nicht außer Kraft zu setzen. Man sollte nicht vergessen, dass man nicht nur Leben vor Terroristen schütze wolle, sondern auch die Demokratie.
Sie drängte die Kommission, nicht die Fehler des Fluggastdaten-Abkommens mit den USA vom Juli durch die Einführung eines eigenen Systems zu verschlimmern. Zumindest solange nicht, bis ernstzunehmende und unwiderlegbare Beweise erbracht seien, dass der Massenaustausch von persönlichen Daten zu der Verhaftung von Terroristen führe.
Sie kritisierte außerdem den doppelten Ansatz der Kommission zu dem Problem des Datenschutzes. Sie sagte, es sei ‚unaufrichtig’ von der Kommission, im Juli zu sagen, dass sie sich dafür eingesetzt habe, den Forderungen der USA nach einem ‚aufdringlichen System’ standzuhalten, um dann nur vier Monat später selbst ein ähnliches System vorzuschlagen.
Diese Vorschläge würden die parlamentarische Kontrolle und richterliche Aufsicht untergraben und nur ein Geheimausschuss werde deren Effektivität prüfen, beklagte sie.
Die niederländische grüne Europaabgeordnete und Sprecherin für Zivilrechte, Kathalijne Buitenweg, stimmte zu, dass der Vorschlag ‚unnötig und inkohärent’ zu sein scheine.
Sie sagte, die Kommission habe sich nicht bemüht, zu rechtfertigen, warum diese Maßnahmen notwendig seien und warum die bestehende Gesetzgebung unzureichend sei. Sie verwies hiermit auf eine existierende Richtlinie zu Fluggastdaten von 2004. Diese verpflichtet Fluggesellschaften, Daten zur Identität ihrer Passagiere nach dem Check-In an Behörden des Ziellandes zu übermitteln. Die meisten Mitgliedstaaten haben diese jedoch noch nicht umgesetzt.
Hintergrund
Nach den Terrorangriffen vom 11. September 2001 forderten die Sicherheitsbehörden der USA den Zugang zu persönlichen Informationen, die von Fluggästen zur Verfügung gestellt werden, wenn sie Flugtickets buchen. Zu diesen Daten – die so genannten Fluggastdatensätze (PNR; Passenger Name Records) - zählen Namen und Adressen der betreffenden Personen, ebenso wie Informationen über Kreditkarten, Email-Adressen, Telefonnummern und Reservierungen für Hotels und Autos.
Fluggesellschaften, die sich weigerten, die angeforderten Daten vor Abflug zur Verfügung zu stellen, wurde gedroht, ihnen ihre Landeerlaubnis in den USA zu entziehen.
Die EU – mit ihrem historisch starken Engagement, die Grundrechte der Bürger zu schützen – hatte selbst kein solches System in Kraft. Der Abschluss eines Abkommens darüber, dass europäische Fluggesellschaften die persönlichen Angaben ihrer Passagiere an die USA übermitteln, erwies sich als ein langwieriger und umstrittener Prozess. Erst im Juli 2007 kam es zu einem Ende dieser Verhandlungen (EURACTIV vom 24. Juli 2007).
Inzwischen zieht es die EU in Betracht, selbst ein ähnliches System einzuführen - als Teil der Bemühungen, den Kampf gegen den Terrorismus zu verstärken. Dies geschieht besonders infolge eines mutmaßlichen Terrorangriffs im August 2006, während dem versucht worden war, Flüssigsprengstoffe in Flugzeuge am Londoner Flughafen Heathrow zu schmuggeln (EURACTIV vom 21. August 2006).
Zeitstrahl
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6. Dezember 2007: Die Minister werden vermutlich den Rahmenbeschluss annehmen. Dieser würde dann umgehend nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
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