Versuche, die Mitgliedstaaten dazu zu verpflichten, zumindest einen Teil der Kosten der strikten neuen Anti-Terror-Maßnahmen zu übernehmen, die für europäische Flughafen und Fluggesellschaften gelten werden, sind gescheitert. Die Europaabgeordneten haben sich dem Druck der nationalen Regierungen gebeugt.
Am 11. Januar 2008 haben Europaabgeordnete und Vertreter der 27 EU-Mitgliedstaaten nach Monaten voller Streitigkeiten endlich zu einer Einigung bezüglich der Revision des Rechtsrahmens zur Luftsicherheit gefunden.
Dem Streit lag der Wunsch des Parlaments zugrunde, dass die Kosten von Antiterrormaßnahmen für Flughäfen und Flugzeugen mit den nationalen Regierungen geteilt werden sollten. Weiterhin forderte das Parlament, dass die Kosten dieser Maßnahmen zur Gänze aus eigenen Mitteln gedeckt werden müssten, sollte ein Mitgliedstaat zusätzliche Maßnahmen wünschen als die von der EU vorgegebenen.
Die Europaabgeordneten waren der Meinung, dass diese Vorgaben große Wettbewerbsunterschiede zwischen den Flughäfen und Fluggesellschaften der einzelnen Länder verhindern könnten. Gleichzeitig, so die Hoffnung der Abgeordneten, sollten die Sicherheitsmaßnahmen an allen Flughäfen auf höchstem Niveau und nicht zum niedrigsten Preis garantiert werden.
Die Mitgliedstaaten haben dieses Vorhaben jedoch abgelehnt. Der schlussendliche Kompromiss vermerkt nun, dass es jedem Mitgliedstaat freisteht, selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen und zu welchem Ausmaß die Sicherheitskosten vom Staat, den Flughafenbehörden, Fluggesellschaften, anderen Verantwortlichen oder den Benutzern getragen würden.
Derweil hat die Kommission bis Ende 2008 Zeit, die Überprüfung durchzuführen und eine Formel zu liefern, mit der die Kosten berechnet werden.
Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Europaparlaments und Berichterstatter zum Dossier Flugsicherheit, Paolo Costa, hat den Kompromiss verhalten begrüßt. Er ist der Meinung, dass es unfair gewesen wäre, die Regierungen in diesem Fall aus allen finanziellen Verpflichtungen herauszuhalten, und alles den Bürger aufzulasten, ohne Unterscheidung zwischen Nutzern und Nichtnutzern.
Die Vertreter der europäischen Fluggesellschaften und Flughäfen begrüßten die ‚dringend notwendige Überprüfung’ der bestehenden Gesetzgebung für Flugsicherheit, die an die jüngsten technologischen Entwicklungen und neue Risiken angepasst werden müsse. Sie betonten jedoch die Notwendigkeit, die Finanzfrage zu klären, besonders angesichts der Tatsache, dass die gesamte Gesellschaft betroffen ist.
Olivier Jankovec, Generaldirektor des Airport Council International Europe (ACI), betonte, man solle nicht vergessen, dass derzeit allein die Sicherheit 35% der Betriebskosten der europäischen Flughäfen ausmache.
Der Kompromiss bestimmt ebenfalls harmonisierte Sicherheitsvorkehrungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Fluggast- und Gepäckkontrolle, Kontrollen von Flugzeugen und Flugpersonal sowie Sicherheit während des Fluges. Eine wichtige Veränderung sieht die Legitimierung von bewaffneten Luftsheriffs auf Flügen vor, insofern bestimmte Sicherheitsbedingungen gewahrt werden.
Bestimmte Elemente des Pakets könnten ab April 2008 in Kraft treten. Diese müssen jedoch noch offiziell von den 27 EU-Verkehrsministern und während der Plenarsitzung des Parlaments im März angenommen werden.

