Die EU-Exekutive hat von den 27 Innenministern der Union grünes Licht erhalten, über ein transatlantisches Abkommen zu verhandeln, das europäischen Bürgern ein visumsfreies Reisen in die USA ermöglichen würde.
Die Entscheidung, die während eines Ratstreffens am 18. April 2008 getroffen wurde, erlaubt es der Kommission, Gespräche mit der US-amerikanischen Regierung aufzunehmen, in denen es um die Bedingungen gehen soll, die alle EU-Länder erfüllen müssen, um in das US-System für visumfreies Reisen, das gegenwärtig nur 15 EU-Ländern offen steht, aufgenommen zu werden.
Die Kommission wird jedoch nur Fragen verhandeln dürfen, die in ihrem ausschließlichen Zuständigkeitsbereich liegen. Washington hatte sich stets geweigert, der gesamten EU einen visumsfreien Zugang zu ihrem Territorium zu gewähren, mit der Begründung, dass es so nicht möglich wäre, sicherzustellen, dass alle Länder die strengen Sicherheitsauflagen erfüllten.
Die Bemühungen der USA, bilaterale Verhandlungen mit einzelnen EU-Staaten zu führen, hatte die Kommission verärgert. Letztere hatte dies als einen Versuch gesehen, Länder wie die Tschechische Republik, Ungarn und Estland – die gegenwärtig von dem US-System für visumfreies Reisen ausgeschlossen sind – dazu zu bringen, den USA zusätzliche Daten über ihre Bürger zu überlassen. Im Gegenzug sollten Bürger dieser Länder den gleichen visumsfreien Zugang erhalten, wie ihn Bürger der westlichen EU-Länder genießen.
Letztendlich wurde im vergangenen Monat ein Kompromiss in Form eines „zweigleisigen Ansatzes“ gefunden, in dessen Rahmen die USA zunächst gemeinsam mit der Kommission ein EU-weites Abkommen für visumsfreies Reisen für Bürger aller Mitgliedstaaten erarbeiten müssen, bevor sie Verträge mit den einzelnen Ländern abschließen können.
Die Minister haben die Kommission aufgefordert, sich der wichtigen Frage anzunehmen, ob die Sicherheitsauflagen der USA gegen das Gemeinschaftsrecht zum Datenschutz verstoßen (EURACTIV vom 13. März 2008), indem sie von den Ländern, mit denen sie bilaterale Visa-Abkommen abgeschlossen haben, verlangen, mehr Informationen über die Bürger auszuhändigen, als es das EU-Gesetz erlaubt.
Bislang haben die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, die Slowakei und Malta solche Abkommen unterzeichnet – trotz der Ermahnungen seitens der Kommission, sie habe noch immer Bedenken über bestimmte Aspekte dieser bilateralen Vereinbarungen. Zudem behalte sie sich das Recht vor, in Übereinstimmung mit dem Vertrag Maßnahmen zu ergreifen, wenn Mitgliedstaaten zu weit gingen.
Nur bestimmte Arten von Informationen, die für die Bekämpfung von „Terrorismus und ernsthafter organisierter Kriminalität“ nützlich seien und die unter das EU-Datenschutzgesetz fielen, sollten weitergegeben werden, betonte der Generaldirektor für Justiz und Inneres der Kommission, Jonathan Faull. Er fügte hinzu, dass man auf jeden Fall ausschließe, den US-Behörden im Allgemeinen Zugang zu der EU-weiten polizeilichen Datenbank – dem Schengener Informationssystem (SIS, siehe EURACTIV vom 9. November 2007) – zu gewähren.
Man sei offen für einige Forderungen, wolle aber Gegenseitigkeit, bestätigte auch die französische Innenministerin Michèle Alliot-Marie.
Das neue Mandat fordert die Kommission auch auf, einen Blick auf die Pläne der USA zu werfen, ein „Elektronischen System zur Autorisierung Reisender“ („Electronic System for Travel Authorisation“, ESTA) bis Juni 2008 einzuführen. Dieses System würde allen Bürgern visumsfreies Reisen ermöglichen, wenn diese vor Flugantritt in die USA einen Online-Fragebogen ausfüllten. Viele Europäer jedoch sehen dies als ein „getarntes Visum“.
Eine Delegation der EU soll Ende diesen Monats nach Washington reisen, um die Gespräche zu eröffnen.
