Der Oberste Gerichtshof Griechenlands hat am Freitag (5. April) entschieden, dass vormals vom Geheimdienst überwachte Personen, über die Gründe informiert werden müssen. Die Opposition hofft, dass damit die Aufklärung eines Abhörskandals näher rückt, der das Land erschüttert hatte.
Das Gericht wandte sich damit gegen eine Gesetzesänderung vom März 2021, die bisher eine Aufklärung des Abhörskandals erschwert hatte. Diese sieht vor, dass Personen, die überwacht wurden, aus Gründen der Nationalen Sicherheit nicht über die Hintergründe informiert werden dürfen.
Auch die Beendigung der Überwachungsmaßnahmen rechtfertige nicht, dass Betroffene keine Informationen mehr erhalten, urteilte das Gericht.
Dies gelte insbesondere dann, wenn die Gefahr für die nationale Sicherheit, die ursprünglich zur Anordnung der Maßnahme geführt habe, nicht mehr bestehe.
Ein solches Vorgehen wurde als schwerer Eingriff in die Privatsphäre bezeichnet, bzw. als „übermäßige Einschränkung der Unverletzlichkeit der Kommunikation“. Sie sei nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu rechtfertigen, so das Gericht.
Das Gericht bezog sich mit seinem Urteil auf die „griechische Watergate-Affäre“, der Abhörskandal, der die griechische Politik erschüttert hatte.
Im Sommer 2022 war bekannt geworden, dass der Geheimdienst die Telefone mehrerer Politiker, Journalisten und Geschäftsleute abgehört hatte.
Eine Überprüfung durch die Dienste des Europäischen Parlaments im Juli 2022 brachte zum Vorschein, dass man versucht hatte, die illegale Spionagesoftware Predator auf dem Telefon des damaligen Vorsitzenden der Pasok-Partei und Europaabgeordneten Nikos Androulakis zu platzieren.
Der griechische Geheimdienst gab daraufhin zu, dass sein Telefon abgehört worden war.
Die konservative Regierungspartei Nea Dimokratia (EVP) bestritt, hinter dem Versuch zu stehen.
Man räumte aber ein, dass der Geheimdienst das Telefon des Sozialistenführers abgehört habe. Dabei wurden mit Berufung auf die Gesetzesänderung vom März 2021 lediglich Gründe der nationalen Sicherheit angeführt wurden.
Premierminister Kyriakos Mitsotakis behauptete monatelang, von den Überwachungsaktivitäten nichts gewusst zu haben.
Während einer Debatte eine Woche vor den nationalen Wahlen im vergangenen Juni gab er jedoch zu, dass Androulakis „absolut kein Risiko für die nationale Sicherheit des Landes darstellt und niemals hätte überwacht werden dürfen“.
„Keine Ausreden“ mehr
Dank des Gerichtsurteils, welches das Gesetz vom März 2021 für verfassungswidrig erklärt, wird Androulakis mithilfe der unabhängigen Datenschutzbehörde ADAE herausfinden können, warum er überwacht wurde.
Der Leiter der Behörde und hochrangiger Richter, Christos Rammos, besteht darauf, den Fall aufzuklären. Er sagte, dass die Regierung die Untersuchung des Abhörskandals behindere.
Die größte Oppositionspartei, die linksgerichtete Syriza, kommentierte: „Die Demokratie in Griechenland ist stärker als diejenigen, die glauben, sie könnten lange mit ihr spielen.“
Die sozialistische Partei Pasok feierte das Gerichtsurteil ebenfalls als Sieg für den Rechtsstaat.
Die Entscheidung des Gerichts sei „ein weiterer Fall in der langen Reihe von Verletzungen jedes Konzepts von Rechtsstaatlichkeit durch die Regierung Mitsotakis“, sagte Alexis Charitsis, Chef der Neuen Linken Partei, gegenüber Euractiv.
„Die Regierung Mitsotakis hat 2021 die Verfassung gebrochen, und sie hat es bewusst getan“, so Charitsis.
„Danach hat die Regierung einen Staatsstreich durchgeführt, indem sie die Zusammensetzung der ADAE geändert hat, um ihre Spuren zu verwischen“, sagte er.
Er fügte hinzu, dass es von nun „keine Ausreden mehr gibt“.
„Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (…) muss die ADAE die notwendigen Schritte einleiten und den Pasok-Vorsitzenden über die Gründe für seine Überwachung informieren“, schloss er.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Nick Alipour]


