Das EU-Parlament wird die manuelle Registrierung der Anwesenheit von Abgeordneten durch ein System ersetzen, das auf dem Scannen ihrer Ausweise und – auf freiwilliger Basis – ihrer Fingerabdrücke basiert.
Das derzeitige System sieht vor, dass sich die Abgeordneten vor dem Betreten der Parlaments-, Ausschuss- oder Fraktionssitzungen durch manuelle Unterschrift registrieren lassen, um eine steuerfreie Tagespauschale von 338 Euro zu erhalten.
Diese Zulage wird den Abgeordneten zusätzlich zu ihrem Jahresgehalt von 120.000 Euro gezahlt, um die Kosten für Unterkunft und Nebenkosten zu decken.
Die Einführung der neuen Registrierung geht aus einem Dokument über eine Präsidiumssitzung am Montag (5. Februar) hervor, das Euractiv einsehen konnte.
Das Präsidium ist ein internes Organ des Europäischen Parlaments, das sich mit Verwaltungsangelegenheiten befasst.
Das Präsidium, das sich aus den 14 Vizepräsidenten, den Quästoren und der Präsidentin des Europäischen Parlaments zusammensetzt, hat beschlossen, die Anwesenheitsbescheinigung mit Badges teilweise zu automatisieren und auf freiwilliger Basis ein Fingerabdruck-Scan-System einzuführen.
Die Angelegenheit war bereits in früheren Sitzungen des Verwaltungsorgans des Parlaments diskutiert worden, unter anderem im vergangenen Oktober, als die Präsidiumsmitglieder die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag diskutierten. Dazu gehören die Verwaltung sensibler personenbezogener Daten wie Fingerabdrücke und die Einhaltung der Empfehlungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB).
Der EDSB, die EU-Datenschutzbehörde, die dafür verantwortlich ist, dass die europäischen Institutionen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz respektieren, schlug unter anderem das „Eins-zu-viele“-System zur Datenspeicherung vor. Das System ermöglicht es, biometrische Vorlagen zu ändern und zu löschen, um das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf biometrische Daten zu verringern.
Der EDSB wies auch auf den Wert eines „Eins-zu-eins-Systems“ hin, bei dem keine biometrischen Daten in der lokalen Datenbank des Fingerabdrucklesegeräts gespeichert würden.
Vor Oktober konsultierte das Europäische Parlament seinen Dienstleister zu diesem Punkt. Das Unternehmen wies jedoch darauf hin, dass die Verwendung erneuerbarer und löschbarer Vorlagen die biometrische Leistung beeinträchtigen würde und von seinem System nicht unterstützt würde.
In der endgültigen Entscheidung wurde dann festgelegt, dass die Registrierung von Fingerabdrücken unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen wird. Dabei muss die Freiwilligkeit gewährleistet sein, das Verfahren muss mit den Standpunkten des EDSB übereinstimmen, und die Entscheidung muss nach zwei Jahren überprüft werden.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]


