EU will Gespräche zur Migrationsreform aufnehmen

Die Screening-Verordnung, die den Austausch von Ankunftsdaten zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht, stärkt den Dublin-Grundsatz, indem sie die Registrierungsverfahren beschleunigt und von 'Sekundärbewegungen' zwischen den Mitgliedstaaten abhält. [EPA-EFE/MARTIN DIVISEK]

Die Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten im EU-Parlament haben ihre Position zu den wichtigsten Gesetzesvorhaben im Migrationsbereich verabschiedet und damit den Beginn Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten eingeläutet.

Die Gesetzesvorhaben sollen bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Frühjahr 2024 verabschiedet werden.

Das Paket besteht aus verschiedenen Gesetzestexten, darunter die ‚Screening-Verordnung‘, mit der Kontrollen an den Außengrenzen für Drittstaatsangehörige verschärft werden sollen, sowie eine Verordnung, mit der der Informationsaustausch zu Vorstrafen von Asylbewerbern verbessert werden soll.

Weitere Dossiers enthalten unter anderem Bestimmungen zur gegenseitigen Hilfe zwischen den EU-Ländern, zum Umsiedlungsmechanismus sowie einen Rechtsrahmen für das Krisenmanagement.

Mit dem Gesetzespaket wird das ‚Dublin‘-System bekräftigt, das vorsieht, dass Flüchtende in dem EU-Land, in dem sie zuerst ankommen, Asyl beantragen müssen.

Migration: EU-Parlament legt bei Asylanträgen Kehrtwende hin

Nach jahrelangem Hin und Her hat das EU-Parlament in der Migrationsdebatte nun doch nachgegeben. Asylanträge sollen weiterhin im Erstankunftsland abgewickelt werden. Das Parlament hatte sich zuvor gegen eine solche Regelung ausgesprochen. 

Die Screening-Verordnung, die den Austausch von Ankunftsdaten zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht, soll den Dublin-Grundsatz stärken, indem sie die Registrierungsverfahren beschleunigt und von ‚Sekundärbewegungen‘ zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten verhindert.

Sie soll für Menschen gelten, die „irregulär“ nach Europa kommen, beispielsweise auf dem Landweg oder nach einer Such- und Rettungsaktion auf See, und an diejenigen, die an einer Grenzübergangsstelle internationalen Schutz beantragen. Das Screening-Verfahren kann bis zu fünf Tage dauern, in Krisenzeiten können daraus zehn werden.

„Das Screening soll dazu beitragen, dass die betroffenen Drittstaatsangehörigen zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die entsprechenden Verfahren verwiesen werden und dass diese ohne Unterbrechung und Verzögerung fortgesetzt werden. Gleichzeitig könnte die Überprüfung dazu beitragen, Sekundärbewegungen im Schengen-Raum zu verhindern“, heißt es in dem angenommenen Text.

Ähnlich äußerte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten vom 20. März erklärte, dass Weiterreisen in andere Mitgliedstaaten der EU erschwert werden müssen.

„Wir überwachen auch die Fortschritte bei der Umsetzung des Dublin-Fahrplans, einschließlich der Registrierung in Eurodac [dem IT-System der EU für die Asylverwaltung], und unterstützen Arbeiten, die die Anreize für Sekundärbewegungen verringern werden“, schrieb von der Leyen.

Eurodac ist eine Verordnung, die seit 2003 in Kraft ist und derzeit überarbeitet wird, da die EU-Institutionen über eine aktualisierte Version verhandeln, mit der der Anwendungsbereich des Systems erweitert und die Aufrechterhaltung des Dublin-Mechanismus gestärkt werden soll.

Das letztgenannte Dossier ist eine Ergänzung zur Screening-Verordnung und besteht aus einer Datenbank zur Unterstützung von Asylverfahren mit obligatorischer Registrierung biometrischer Daten wie Fingerabdrücken und Gesichtsbildern.

EU-Kommission will Kontrollen an den Außengrenzen verschärfen

Die Europäische Kommission ist entschlossen, die Kontrollen an den EU-Außengrenzen zu verschärfen, um sie „effektiver“ gegen irreguläre Migration zu machen, schrieb Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag (20. März) in einem Brief an die Mitgliedsstaaten, der EURACTIV vorliegt.

Pläne werfen Menschenrechtsfragen auf

Bei der Kontrolle an der Außengrenze eines EU-Mitgliedstaates können ankommende Personen bis zu fünf Tage in Gewahrsam genommen werden, was in Krisenzeiten auf bis zu zehn Tage erhöht werden kann.

„In Einzelfällen kann die Kontrolle, sofern dies erforderlich ist, eine Inhaftierung beinhalten, vorbehaltlich des einschlägigen Unionsrechts und des nationalen Rechts, die diese Angelegenheit regeln“, heißt es in dem Text.

Laut der deutschen Berichterstatterin für das Screening-Dossier, Birgit Sippel von der S&D-Fraktion, wäre die Wahl der Inhaftierung das „letzte Mittel“ während des Screening-Prozesses.

Ihrer Meinung nach sei die Screening-Verordnung ein „effektives und harmonisiertes Verfahren, das uns hilft, das Recht auf Asyl und die Achtung der Grundrechte zu wahren“, sagte sie am Dienstag (28. März) gegenüber der Presse.

Die geplanten Inhaftierungen wurden jedoch von der Europäischen Linken heftig kritisiert, die einen solchen Schritt als „schlechte Nachricht für das individuelle Recht auf Asyl in Europa“ bezeichnete.

„Einmal angenommen, werden die Vorschläge in der Praxis zu einer systematischen Masseninhaftierung an den Außengrenzen führen. Selbst Kinder im Alter von 12 Jahren können unter bestimmten Umständen an der Grenze festgehalten werden“, sagte die deutsche EU-Abgeordnete Cornelia Ernst, Schattenberichterstatterin für das Screening-Dossier, gegenüber EURACTIV.

„Außerdem werden die Menschen in der Praxis kein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf haben: Menschen können im Grenzverfahren abgeschoben werden, während sie noch auf das Ergebnis ihres Rechtsbehelfs gegen ihre Entscheidung warten“, fügte sie hinzu.

Solidarität, Umsiedlungen und Krisenmanagement

Der Pakt befasst sich auch mit dem Solidaritätsmechanismus, Umsiedlungen und Krisenmanagement.

Die Mitgliedstaaten der EU können auf unterschiedliche Weise zum Solidaritätsmechanismus beitragen. „In einigen Fällen kann es sich um Umsiedlungen oder finanzielle Unterstützung handeln, in anderen Fällen um andere Hilfen vor Ort“, erklärte der schwedische EU-Abgeordnete und Berichterstatter für den Pakt für Migration und Asyl Thomas Tobé am Dienstag gegenüber der Presse.

 Um für eine Umsiedlung infrage zu kommen, müssen Drittstaatsangehörige bereits Asyl beantragt oder den Flüchtlingsstatus erhalten haben, wobei der Zeitraum drei Jahre nicht überschreiten darf.

An der Umsiedlung sind die sogenannten „beitragenden Länder“ beteiligt, also jene Mitgliedstaaten, die Migranten aus Erstankunftsländern, den sogenannten „begünstigten Ländern“, aufnehmen.

Die Verordnung zur Krisenbewältigung legt fest, welche Praktiken in einer Krisensituation angewandt werden müssen. Zunächst ist die Kommission die Institution, die in Abstimmung mit anderen Institutionen, Agenturen und zwischenstaatlichen Einrichtungen beurteilen kann, ob eine Krisensituation vorliegt oder nicht.

Eine Krisensituation liegt dann vor, wenn das System eines Mitgliedstaates vor dem Kollaps steht.

Nachdem die Kommission eine solche Situation anerkannt hat, tritt die obligatorische Umsiedlung in Kraft – und zwar rechtlich bindend – für diejenigen, die sich entschieden haben, ein „beitragendes Land“ zu sein.

Der Pakt wird derzeit zwischen den EU-Abgeordneten und der Kommission verhandelt. Ziel ist es, ihn vor Februar 2024 zu verabschieden und damit das Gesetzgebungsverfahren vor den nächsten EU-Wahlen im Mai 2024 abzuschließen.

EU-Migrationsreform soll bis 2024 verabschiedet werden

Das EU-Parlament und die ständigen Vertreter:innen der Tschechischen Republik, Schwedens, Spaniens, Belgiens und Frankreichs haben sich darauf geeinigt, den Pakt zu Migration und Asyl bis Februar 2024 zu verabschieden – noch vor den nächsten Europawahlen im Mai 2024.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]

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