Ein ‚Dänisches Szenario’, das auf Opt-Out-Klauseln vom neuen Reformvertrag der EU basiert, scheint am besten geeignet, den Stillstand nach dem gescheiterten Vertragsreferendum in Irland am 12. Juni 2008 zu überwinden, so ein in Irland ansässiger Wissenschaftler, der für die Robert-Schuman-Stiftung schreibt.
Laurent Pech, Dozent am Jean Monnet-Lehrstuhl für EU-Recht an der National University of Ireland, meint, dass letztendlich politische Überlegungen die Entscheidung der irischen Regierung auf dem weiteren Weg bestimmen würden, unabhängig davon, welche rechtlichen Argumente vorgebracht würden.
Der Wissenschaftler sagt, dass rechtlich gesehen eine Ratifizierung des Lissabon-Vertrags durch das Parlament vollkommen rechtskräftig wäre, nach dem gescheiterten Referendum politisch jedoch undenkbar sei.
Pechs Ansicht nach habe die irische Regierung im Laufe der letzten Jahre mehrere EU-Verträge der Volksabstimmung unterworfen, ohne dass es dafür einen wichtigen rechtlichen Grund gegeben habe; sie habe eher aus „Tradition“ gehandelt.
Fehler in der Vergangenheit
Pech verweist auf eine umstrittene Entscheidung des Obersten Gerichtshof aus dem Jahr 1987, die, wie er sagt, die Komplexität des irischen Brauchs, revidierte europäische Verträge Referenden zu unterwerfen, erkläre. In diesem Jahr unternahm der Historiker und Sozialwissenschaftler Raymond Crotty gerichtliche Schritte gegen die irische Regierung, um die Ratifizierung der Einheitlichen Europäischen Akte im Parlament für ungültig zu erklären, mit der Begründung, sie verstoße gegen die irische Verfassung. Mit drei gegen zwei Stimmen entschied das Gericht, dass Titel III der Einheitlichen Akte im Gegensatz zur irischen Verfassung stehe, da er die Souveränität des Landes in außenpolitischen Fragen einschränke.
Die Einheitliche Akte wurde schließlich einem Referendum unterworfen, um die Verfassung zu ändern. Auf die gleiche Weise ging man später bei weiteren Änderungen der EU-Verträge vor, obgleich eine Ratifizierung im Parlament ebenfalls rechtkräftig gewesen wäre, so lange die Kompetenzen und Ziele der Union sich nicht grundlegend änderten, erklärt der Wissenschaftler.
Abgesehen vom Vertrag von Maastricht, durch den die Europäische Union gegründet sowie ihre Kompetenzen und Funktionsweise geändert wurden, wären für die Verabschiedung der Verträge von Amsterdam und Nizza keine Referenden nötig gewesen, glaubt Pech.
Der rechtliche Gesichtspunkt zählt für die Gegner des Vertrags allerdings nicht viel. Sie bleiben unverrückbar bei ihrer Meinung, der Vertrag von Lissabon verändere die Funktionsweise der Union stark. Wenn die Iren sich nicht sicher seien, wofür sie abstimmen sollten, dann sollten sie den Text ablehnen, so das allumfassende Argument der Vertragsgegner.
Neue Situation
In der Vergangenheit seien die Referenden relativ ruhig verlaufen, meint der Wissenschaftler. Die Einheitliche Europäische Akte sei 1987 mit 69,9% angenommen worden, der Vertrag von Maastricht 1992 mit 69,1% und der Vertrag von Amsterdam 1998 mit 61,7%. Bei der ersten Abstimmung über den Vertrag von Nizza im Jahr 2002 wurde der Vertrag mit 50,4% abgelehnt. Doch aufgrund der geringen Wahlbeteiligung von 34,8% war die Organisation einer neuen Abstimmung im darauf folgenden Jahr möglich, bei der sich 62,9% der Wähler für den Vertrag aussprachen und die Wahlbeteiligung bei 49,5% lag.
Bei dem gescheiterten Referendum über den Lissabon-Vertrag habe es allerdings mit 53,13% eine hohe Wahlbeteiligung gegeben und das sei, dem Verfasser der Studie zufolge, das Problem. Darüber hinaus hätten sich andere Länder eingemischt, wie beispielsweise der französische Präsident Nicolas Sarkozy, der im vergangenen Juli den Iren nahe gelegt hatte, ein zweites Referendum abzuhalten (EURACTIV vom 16. Juli 2008). Dies stärke die Gegner des Vertrags, schreibt Pech.
Mögliche Szenarien
Der gemeinsame Ausschuss im Oireachtas (irisches Parlament) für die Verfassung überprüft bereits die Möglichkeit, den Vertrag von Lissabon vom Parlament annehmen zu lassen. Bei einem Treffen am 23. Oktober 2008 hat sich der Ausschuss darauf geeinigt, den Rahmen für den Referendumsprozess zu überprüfen. Ein Teil dieser Überprüfung solle darin bestehen, zu untersuchen, ob die Verfassung Referenden vorschreibt oder ob nicht eine Mehrheit der beiden Parlamentskammern ausreiche, um die Verfassung zu ändern.
Pech lehnt allerdings die Option, den Lissabon-Vertrag durch eine parlamentarische Abstimmung anzunehmen, als „unrealistisch“ ab. Damit würden die Gesetzgeber den souveränen Willen des Volkes ignorieren. Er glaubt allerdings, dass es möglich sei, mit den europäischen Partnern eine neue Fassung des Lissabon-Vertrags, „Lissabon Plus“ genannt, auszuhandeln, die ein erneutes Referendum überstehen könnte. Dabei würde der aktuellen Fassung des Lissabon-Vertrags ein Zusatz hinzugefügt (beispielsweise eine Erklärung des Europäischen Rates) und man könne dann argumentieren, dass es sich nicht um denselben Vertrag handele, den die Iren am 12. Juni 2008 abgelehnt hatten.
Der Wissenschaftler geht nicht davon aus, dass die irische Regierung den Obersten Gerichtshof anrufen werde, um die Vereinbarkeit des Lissabon-Vertrags mit der irischen Verfassung festzustellen. Das sei seinen Angaben zufolge riskant, da das Gericht, das er als konservativ und nationalistisch bezeichnet, versucht sein könne, die Regierung zu demütigen und eine negative Beurteilung auszusprechen.
Das wahrscheinlichste Szenario ist Pech zufolge ein „dänisches Szenario“ (Dänemark handelte im Anschluss an das negative Referendum über den Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 vier Opt-out-Klauseln aus). Im Fall von Irland könnten sich diese Opt-out-Klauseln auf Abweichungen von der Grundrechtscharta und verteidigungspolitische Abkommen beziehen.
Es sei möglich, dass ein solcher Schritt Zweifler davon überzeugen könnte, dass kein irischer Soldat in Georgien kämpfen und Irland Abtreibungen nicht legalisieren müsste, schreibt Pech. Er fügt hinzu, dass das Paket eine Vereinbarung über die Anzahl der Kommissare umfassen könnte. Wie aus einer aktuellen Umfrage hervorgeht, wollen die Iren ihren Kommissar beibehalten (EURACTIV vom 10. September 2008).

