EU-Verfassung: Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit ist wichtigste Änderung

Unter dem neuen EU-Verfassungsvertrag wird die Beschlussfasssung
mit qualifizierter Mehrheit die Norm für Abstimmungen im
Rat werden. Aufgrund der Differenzen hierüber war der
EU-Gipfel vom Dezember 2003 gescheitert, wodurch sich
eine Einigung erheblich verzögerte. EURACTIV liefert eine
Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die der
Verfassungsvertrag einführt. 

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren