EU einigt sich auf Industriegesetz für Solar und Wind

"Die Zeit ist reif für Europa, die Führung auf dem globalen Markt für saubere Technologien zurückzuerobern und einen wettbewerbsfähigen, grünen und arbeitsplatzschaffenden Industriesektor aufzubauen", sagte der flämische Wirtschaftsminister Jo Brouns, der die Verhandlungen im Namen der belgischen Ratspräsidentschaft führte, in einer Erklärung. [Shutterstock/Martin Bergsma]

Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, die einheimische Produktion grüner Technologien wie Solarmodule und Windturbinen anzukurbeln. Die Liste wurde zudem um Atomkraft erweitert. Der Ausschluss chinesischer Hersteller für die meisten öffentlichen Subventionen wurde jedoch abgelehnt.

Das neue Industriegesetz, das auf Englisch „Net-Zero Industry Act“ (NZIA) genannt wird, zielt darauf ab, die heimische Produktion grüner Technologien anzukurbeln.

Bei einigen dieser Technologien – wie Solarmodulen – hat Europa seine Führungsrolle bereits an China verloren, während es bei anderen – wie Windturbinen – neue Konkurrenz, vor allem aus dem Fernen Osten, fürchtet.

„Die Zeit ist reif für Europa, die Führung auf dem globalen Markt für saubere Technologien zurückzuerobern und einen wettbewerbsfähigen, grünen und arbeitsplatzschaffenden Industriesektor aufzubauen“, sagte der flämische Wirtschaftsminister Jo Brouns, der die Verhandlungen im Namen der belgischen Ratspräsidentschaft führte, in einer Erklärung.

Die Europäische Kommission wollte das Gesetz auf acht Schlüsseltechnologien beschränken, darunter erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Stromnetze und Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS).

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben jedoch eine breitere Palette von Technologien einbezogen und erweiterten den Anwendungsbereich um die Atomkraft.

Es handelt sich um eine „Mischung aus den beiden Mandaten [von Rat der EU und Parlament]“, sagte Christophe Grudler, französischer Europaabgeordneter der liberalen Renew-Fraktion, gegenüber Euractiv.

„Es gibt einen Verweis auf die Atomkraft, aber es liegt an den Mitgliedsstaaten zu entscheiden, inwieweit das Teil des Energiemixes ist“, sagte der CDU-Abgeordnete Christian Ehler (EVP), Chefverhandler des Europäischen Parlaments, gegenüber Journalisten, nachdem die Vereinbarung getroffen wurde.

Umweltschützer kritisierten jedoch die Einbeziehung.

„Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des NZIA birgt die Gefahr, dass das Geld der Steuerzahler in magische Zukunftslösungen fließt und nicht in die verfügbaren und bewährten grünen Schlüsseltechnologien, die wir brauchen, um die EU-Klimaziele für 2030 zu erreichen“, sagte Camille Maury, Referentin beim WWF, zur Einbeziehung von Atomkraft und CCS.

Genehmigungen und Net-Zero-Valleys

Ehler hob die neue Bestimmung zur beschleunigten Erteilung von Genehmigungen für Produktionsstätten für saubere Technologien hervor, die „die Art der Genehmigungen in Europa dramatisch verändern“. Der finale Ansatz kommt dabei dem nahe, was die Mitgliedsstaaten gefordert hatten.

Die Frist für die Erteilung einer Bau- oder Erweiterungsgenehmigung für Projekte mit einer Leistung von über einem Gigawatt beträgt 18 Monate. Selbiges gilt für Produktionsanlagen, deren Kapazität nicht in Gigawatt gemessen werden kann. Für kleinere Projekte beträgt sie maximal 12 Monate.

Um solche großen Projekte zu realisieren, „wurde das Prinzip der sogenannten Net-Zero-Valleys […] bestätigt“, hieß es aus Parlamentskreisen gegenüber Euractiv.

Bei diesen Net-Zero-Valleys, die namentlich an das Silicon Valley in den USA angelegt sind, handelt es sich um Regionen, die besonders für die Beschleunigung des Ausbaus der Produktion von Windturbinen und Solarmodulen geeignet sind.

„Die Ziele der Valleys sind die Schaffung von Clustern von Netto-Null-Industrieaktivitäten und die weitere Rationalisierung“, heißt es in dem von Euractiv eingesehenen Teil des Entwurfs der NZIA-Vereinbarung.

Umsetzung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen

Das unverbindliche Ziel, 40 Prozent der in Europa verwendeten sauberen Technologien bis 2030 selbst zu produzieren, wurde unverändert beibehalten.

Das Erreichen des Ziels wird jedoch hauptsächlich Aufgabe der Mitgliedstaaten sein, die ihre nationalen Subventions- und Beschaffungsprogramme entsprechend dem neuen Gesetz ändern müssen.

Die Förderung großer Projekte für erneuerbare Energien wie Wind- oder Solarparks werden in der Regel in Ausschreibungen vergeben, bei denen der niedrigste Bieter den Zuschuss erhält. In jeder dritten dieser Ausschreibungen sollen in Zukunft allerdings andere Kriterien als der Preis berücksichtigt werden, womit die heimische Produktion angekurbelt werden soll

Damit wird eine Bestimmung verbindlich, die bisher freiwillig war, da die strengen Regeln der EU für nationale Subventionen, die sogenannten Beihilferegeln, bereits bis zu 30 Prozent nicht-preisliche Kriterien in Ausschreibungen für erneuerbare Energien zuließen.

Solche Kriterien können „ökologische Nachhaltigkeit, Beitrag zur Innovation oder Integration von Energiesystemen“ sein, teilte der Rat mit. Nach Ansicht von Branchenexperten können sie so gestaltet werden, dass europäische Hersteller einen Vorteil gegenüber ausländischen Herstellern haben.

Ein Ausschreibungskriterium „insbesondere [zur] Nachhaltigkeit erscheint für die Förderung der innereuropäischen Produktion von Energiewende-Technologien […] sinnvoll“, hatte die Deutsche Energie-Agentur (dena) in einem Bericht zur Förderung grüner Industrien empfohlen, „da hier nach wie vor ein Vorsprung hiesiger Hersteller gegenüber internationaler Konkurrenz besteht“.

Auch für öffentliche Beschaffungen sind neue Regeln vorgesehen, etwa für Solaranlagen auf Schulgebäuden. Ebenfalls gibt es zusätzliche Möglichkeiten für Programme, die Haushalte beim Kauf von Solaranlagen, Batterien oder Wärmepumpen mit staatlicher Unterstützung fördern.

EU-Parlament votiert über Ausschluss chinesischer Solarzellen und Turbinen

Mit dem neuen EU-Industriegesetz, über das das EU-Parlament am Dienstag (21. November) abstimmt, könnte die EU chinesische Produkte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für große Projekte im Bereich erneuerbare Energien ausschließen.

Keine neuen Fördermittel

Der NZIA enthält keine eigenen Fördermittel. Dennoch wollte das Parlament Brücken zu anderen EU-Geldern schlagen, etwa den Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel (ETS), die zum Großteil den Nationalstaaten zugutekommen.

Dazu wurde eine unverbindliche Klausel in den Text aufgenommen, in der die Möglichkeit der Zuweisung von ETS-Mitteln für geförderte Projekte angesprochen wurde. Konkrete Beträge oder Kriterien zur Festlegung der Beträge wurden jedoch nicht vereinbart.

Eine weitere Möglichkeit, die geprüft wurde, war die Verwendung der Mittel aus der „Strategic Technologies for Europe“ Platform (STEP), einem neuen Fonds auf EU-Ebene, der später am Dienstag verhandelt wurde.

„Wir wollen eine direkte Verbindung zwischen dem NZIA und STEP“, sagte Ehler auf der Pressekonferenz.

Der NZIA sei „nicht ganz in der gleichen Kategorie, mit den gleichen Ambitionen wie der amerikanische IRA“, räumte Ehler mit Blick auf das Subventionsprogramm „Inflation Reduction Act“ der USA ein.

„Das amerikanische Budget ist unvergleichlich höher als unseres, aber wir haben den europäischen Markt und die europäische Idee trotzdem gut verteidigt“, sagte er abschließend.

Update: Der Artikel wurde mit zusätzlichen Informationen ergänzt.

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