Das dänische „Ghettogesetz“ begrenzt die Anzahl Angehöriger von ethnischen Minderheiten in bestimmten Wohngebieten. Am Montag beginnt beim Europäischen Gerichtshof die Verhandlung darüber, ob es gegen das Antidiskriminierungsgesetz der EU verstößt.
Ein vor dem ostdänischen Landgericht anhängiger Fall zwischen dem dänischen Staat und Mietern in Gemeinden, die dem neuen „Ghettogesetz“ unterliegen, wurde ausgesetzt, bis eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorliegt.
Der EU-Gerichtshof hat die Aufgabe zu prüfen, ob das Kriterium des dänischen Gesetzes gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse verstößt – ein Gesetz aus dem Jahr 2000, das ethnische Minderheiten vor Diskriminierung schützt.
Das sogenannte „Ghettogesetz“ Dänemarks, offiziell als „Parallelgesellschaftspaket“ bekannt, wurde 2018 eingeführt. Es sollte soziale Herausforderungen in bestimmten einkommensschwachen Stadtvierteln, die oft als „Ghettos“ bezeichnet werden, angehen. Das dänische Gesetz stuft die Stadtviertel als „Ghettos“ ein, wenn der Anteil der Einwanderer und Nachkommen aus nichtwestlichen Staaten 50 Prozent übersteigt.
Ziel ist es, die Konzentration von Einwanderergemeinschaften zu verringern und die Arbeitslosenquote zu senken sowie die Bildungsstandards zu verbessern.
Zudem sieht es strengere Strafen für bestimmte Straftaten vor, die in diesen Gebieten begangen werden. Außerdem verlangt es von den Bewohnern bessere Dänischkenntnisse und enthält Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl nichtwestlicher Bewohner durch Abriss oder Umwandlung von Sozialwohnungen.
Das Gesetz wurde wegen seiner diskriminierenden und stigmatisierenden Wirkung auf Einwanderergemeinschaften kritisiert.
[Bearbeitet von Martina Monti/Kjeld Neubert]