EU-Gelder an Ungarn: EU-Parlament verklagt Kommission

Art des Inhalts:

Nachrichten Auf der Grundlage von Fakten, die entweder vom Journalisten aus erster Hand beobachtet und überprüft wurden oder von sachkundigen Quellen berichtet und überprüft wurden.

"Ein Urteil wie dieses wird mehr Struktur und Ordnung in die Art und Weise bringen, wie die Kommission oder eine Sonderagentur mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit umgeht", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses des Parlaments, Sergey Lagodinsky, gegenüber Euractiv. Er fügte hinzu, dass es den Gerichtshof dazu veranlassen werde, eine "klarere und sauberere" Rechtsprechung zur demokratischen Kontrolle der EU zu entwickeln. [EPA/JULIEN WARNAND]

Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, hat am Donnerstag (14. März) bestätigt, dass das Parlament eine Klage gegen die EU-Kommission einreichen wird. Nun muss ein stichfester Fall aufgebaut werden, um eine zeitlich verdächtige Freigabe von EU-Geldern an Ungarn anzuzweifeln.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission 10,2 Milliarden Euro an Fördergelder für Ungarn freizugeben, veranlasste Metsola den juristischen Dienst des Parlaments anzuweisen Klage einzureichen.

Die Gelder sind Teil eines EU-Kohäsionsfonds in Höhe von 22 Milliarden Euro, die in Ungarn zur Förderung von strukturschwachen Regionen eingesetzt werden sollen. Im Dezember 2022 wurden sie aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz und der Grundrechte, deren Einhaltung eine Voraussetzung für die Auszahlung ist, eingefroren.

Die Kommission gab die Mittel für Ungarn am Vorabend des EU-Gipfels im Dezember frei. Die Freigabe führte zu Befürchtungen, dass sie verwendet wurde, um den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán dazu zu bringen, seinen Widerstand gegen die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und ein Hilfspaket in Höhe von 50 Milliarden Euro aufzugeben.

Die Klage wird vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verhandelt und soll einen Präzedenzfall für die Konditionalität der Einbehaltung von Mitteln zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in EU-Ländern schaffen.

„Ein Urteil wie dieses wird mehr Struktur und Ordnung in die Art und Weise bringen, wie die Kommission oder eine Sonderagentur mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit umgeht“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses des Parlaments, Sergey Lagodinsky, gegenüber Euractiv. Er fügte hinzu, dass es den Gerichtshof dazu veranlassen werde, eine „klarere und sauberere“ Rechtsprechung zur demokratischen Kontrolle der EU zu entwickeln.

Miguel Maduro, ehemaliger Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union und Professor für EU-Recht, sagte Euractiv, dass die Auswirkungen des endgültigen Urteils – das Jahre dauern könnte – über Ungarns Fall hinausgehen könnten.

Entmachtung der demokratischen Kontrolle durch die Kommission?

Der Fall könnte die Anfälligkeit der Kommission für „Erpressung“ durch die Mitgliedstaaten aufzeigen und politische Diskussionen über eine Reform der Art und Weise auslösen, wie die EU Bewertungen hinsichtlich der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit vornimmt.

„Es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob solche Befugnisse [Bewertungen der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte] entweder einem Gremium innerhalb der Kommission anvertraut werden sollten, das von anderen politischen Erwägungen völlig isoliert ist, oder ob sie einer separaten Institution übertragen werden sollten, die nur mit Durchsetzungs- und Überwachungsfunktionen betraut ist“, sagte Maduro.

Er sagte, die Beteiligung der Kommission an zahlreichen Gesetzesvorschlägen und Verhandlungen mit EU-Ländern mache sie besonders verwundbar. Er schlug vor, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) diese Aufgabe übernehmen könnte.

Der Abgeordnete Lagodinsky sprach sich auch dafür aus, die Bewertung einer unabhängigen Agentur zu übertragen, um die Angelegenheit „aus dem politischen Bereich herauszunehmen.“

Das ideale Ergebnis des Falles, so Lagodinsky, wäre, wenn das Gericht klarstellen würde, dass ein „offensichtlicher Fehler“ bei der Nutzung des politischen Ermessensspielraums zur Freigabe von Geldern vorlag, was seiner Meinung nach Länder davon abhalten könnte, in Zukunft Druck auszuüben.

Die möglichen rechtlichen Argumente des Parlaments

Das Parlament wird nachweisen müssen, dass die Entscheidung der Kommission außerhalb ihres Ermessensspielraums lag, da „der Gerichtshof der Kommission im Allgemeinen einen gewissen Ermessensspielraum bei der Ausübung ihrer Befugnisse zur Beurteilung der Lage einräumt“, so Maduro.

Auch die Vizepräsidentin des Parlaments, Katarina Barley (SPD), äußerte kürzlich, dass die Aussichten der Klage vor Gericht „sehr gering“ seien.

Die Kommission hat zwar einen Teil der EU-Mittel freigegeben und argumentiert, dass das Land die Ermächtigungsbedingung der EU-Grundrechtecharta erfüllt habe, indem es die Mängel bei der Unabhängigkeit der Justiz behoben habe. Allerdings hält die Kommission noch immer zehn Milliarden Euro an Kohäsionsmitteln zurück, von denen 6,3 Milliarden Euro im Rahmen des Konditionalitätsmechanismus für die Rechtsstaatlichkeit eingefroren sind.

„Es scheint schwierig zu argumentieren, dass das, was zu einem Verstoß gegen eine rechtsstaatliche Bedingung führt, nicht gleichzeitig einen Verstoß gegen die Bedingung der Charta der Grundrechte darstellen kann“, sagte Maduro.

Unsicherer Weg

2021 reichte der Europaabgeordnete Lagodinsky Klage gegen die Kommission ein, weil sie es versäumt hatte, den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus auszulösen und die Finanzmittel für Ungarn einzufrieren. Das Gericht fällte jedoch kein Urteil, da die Klage zurückgezogen wurde, als die Kommission den Forderungen des Parlaments nachkam.

Doch dieses Mal „müssen wir bis zum Ende durchhalten und sehen, wie sich der Fall entwickelt“, sagte Lagodinsky, da dem Parlament Beweise wie der Schriftverkehr zwischen der Kommission und Ungarn fehlen.

Trotz des ungewissen Ausgangs sei die Klage auch eine politische Botschaft an die Kommission. Sie solle zu mehr Transparenz in ihren Entscheidungsprozessen gezwungen werden, da die Kommunikation bisher schwach gewesen sei, sagte der Europaabgeordnete Adrian Vazquez Lázara, Vorsitzender des Rechtsausschusses, gegenüber Euractiv.

[Bearbeitet von Alice Taylor/Kjeld Neubert]

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren