Einige EU-Abgeordnete fordern, dass Lobbyisten des US-Konzerns Amazon die Zugangsausweise zum Europäischen Parlament entzogen werden. Von der Unternehmensleitung fordert man in einem Schreiben, in einen aktiven Dialog mit dem Parlament zu treten.
Das Schreiben, das Euractiv vorliegt, aber noch nicht abgeschickt wurde, richtet sich direkt an die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola. Darin werden eine Reihe von Vorfällen aufgelistet, in denen der US-Online-Einzelhandelsriese die Forderungen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) nach Anhörungen und Meinungsaustausch nicht beachtet hat.
Das Schreiben wird voraussichtlich am Montag oder Dienstag (5./6. Februar) an das Büro von Metsola weitergeleitet, wie es aus dem Umfeld des Parlaments heißt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels hatte Amazon noch nicht auf Euractivs Anfrage für eine Stellungnahme geantwortet.
Der Präsident des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Dragos Pîslaru, hat zugestimmt, den Brief zu unterzeichnen, teilte sein Büro Euractiv mit.
„Angesichts der wiederholten Weigerung von Amazon, an EMPL-Anhörungen teilzunehmen, möchten wir darum bitten, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um registrierten Interessenvertretern von Amazon den Zugang zu den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments zu entziehen“, heißt es in dem Brief.
Am 23. Januar hatten die EMPL-Koordinatoren, eine kleine Anzahl von Abgeordneten, die die Interessen ihrer Fraktionen im Ausschuss vertreten, bereits ihre Bereitschaft bekundet, Amazon die Zugangsausweise zu entziehen und eine Petition an das Büro von Metsola zu richten.
Jede Lobbygruppe in der EU beziehungsweise jeder Interessenvertreter eines Unternehmens hat das Recht, sich in den Räumlichkeiten des Parlaments Gehör zu verschaffen, sofern sie im Transparenzregister des Parlaments eingetragen sind.
Im Gegenzug erhalten sie Zugangsausweise, die es ihnen ermöglichen, die Räumlichkeiten zu betreten.
Durch den Antrag der Abgeordneten, Amazon die Zugangsausweise zu entziehen, ändert sich nichts an der Präsenz des Unternehmens im Register. Ihr Zugang zu den Parlamentsgebäuden wird dadurch jedoch beschränkt.
Zeit für Sanktionen
In dem Schreiben werden drei Fälle angeführt, in denen Amazon-Vertreter nicht bereit waren, auf die Anhörungsanträge der EMPL einzugehen.
Im Mai 2021, so heißt es in dem Brief, weigerte sich Amazon, an einer Anhörung zum Thema „Amazon-Angriffe auf grundlegende Arbeitnehmerrechte und -freiheiten: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Tarifverhandlungen und kollektive Maßnahmen“ teilzunehmen.
Medien hatten zuvor enthüllt, dass die US-Plattform eine mögliche Überwachung von Amazons Arbeitnehmern angedeutet hatte. „Dies könnte einen Verstoß gegen europäische Arbeits- und Datenschutzgesetze darstellen“, heißt es in dem Dokument.
Amazons Geschäftsführer Jeff Bezos war eingeladen. Doch anstelle von Bezos teilte das Technologieunternehmen seine Ansichten in schriftlicher Form mit, ohne dass ein hochrangiger Vertreter für ihn einsprang.
Ein weiteres Problem trat im Dezember 2023 auf, als ein Besuch der EMPL-Abgeordneten in den Amazon-Werken in Deutschland und Polen abgesagt wurde. Der Besuch, der den Abgeordneten einen besseren Einblick in den Alltag in den Amazon-Lagern geben sollte, scheiterte unerwartet, nachdem „das Unternehmen […] mitgeteilt hatte, dass es nicht in der Lage sei, den Besuch wie geplant zu ermöglichen.“
Am 23. Januar schließlich entschied sich Amazon angeblich erneut gegen einen Meinungsaustausch über die „‚Arbeitsbedingungen in Amazon-Lagern‘, […] obwohl dieser rechtzeitig angekündigt wurde und die notwendigen Mittel für eine Online-Teilnahme zur Verfügung standen.“
„Durch die Weigerung, einen offenen Dialog mit dem Europäischen Parlament zu führen, zeigt Amazon nicht nur Respektlosigkeit gegenüber unserer Institution, sondern behindert auch einen demokratischen Kontrollprozess“, heißt es in dem Schreiben.
Nach der Geschäftsordnung können Zugangsausweise entzogen werden, wenn eine interessierte Partei den Aufforderungen des Ausschusses, an Anhörungen teilzunehmen, ohne ausreichende Begründung nicht nachkommt.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]


