Laut dem EU-Rechnungshof mangelt es dem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission an Transparenz. Europaabgeordnete haben deshalb Bedenken geäußert, dass dieser anfällig für politische Einflussnahme sei.
Ein mal im Jahr erstellt die EU-Kommissionen einen Rechtsstaatlichkeitsbericht. Darin wird der Zustand der Demokratie in den Mitgliedsstaaten analysiert, um negative Entwicklungen aufzeigen zu können. Er wurde im Jahr 2020 auf Antrag des Europäischen Parlaments eingeführt.
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat jedoch in einem Bericht vom Mittwoch (27. Februar) darauf hingewiesen, dass es den aktuellen Bewertungen an Transparenz und Dokumentation mangele.
Dem Bericht des Rechnungshofs zufolge biete die Methodik der Kommission, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, nur einen „begrenzten Nutzen“. Es gebe Raum für Verbesserungen in der öffentlichen Erklärung der Kommission, wie sie bei ihren Bewertungen vorgehe, um „die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen.“
Konkret könnte die Kommission „den Nachweis des Bewertungsprozesses verbessern, indem sie besser dokumentiert, wie die Kommission entscheidet, auf welche Daten sie sich stützt und über welche Themen sie berichtet, und wie sie die Schwere dieser Themen bewertet“, heißt es in dem Bericht.
EU-Kommission „zu diplomatisch“?
Parallel zur Bewertung der Rechnungsprüfer verabschiedete das Europäische Parlament am 28. Februar eine Entschließung zur Prüfung des Rechtsstaatlichkeitsberichts 2023 der Kommission. Es äußerte die Befürchtung, dass die Kommission bei ihren Bewertungen von „diplomatischen“ Erwägungen beeinflusst sein könnte.
„In ihrem Bestreben, sachlich und unparteiisch zu sein, wird die Kommission manchmal zu diplomatisch und unpräzise, wenn sie Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten identifiziert“, heißt es in dem Bericht.
Dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge können die EU-Staaten den Berichtsentwurf zur Rechtsstaatlichkeit vor der Veröffentlichung „kommentieren“, „aber sie sehen die Empfehlungen nicht im Voraus und haben daher nicht die Möglichkeit, sie anzunehmen oder abzulehnen.“
Die Verfasserin und Koordinatorin der Parlamentsentschließung, die niederländische Europaabgeordnete Sophie In’t Veld, die sich ebenfalls für die Einführung des Rechtsstaatlichkeitsberichts der Kommission eingesetzt hatte, beschuldigte die Kommission am Mittwoch (27. Februar) auf einer Pressekonferenz der politischen Voreingenommenheit.
„Was wir jetzt sehen, ist, dass die Europäische Kommission immer noch politische Überlegungen zum Tragen kommen lässt“, sagte sie.
In einem Gespräch mit Euractiv erklärte die niederländische Abgeordnete: „Griechenland ist wirklich das Land, das mir im Moment am meisten Sorgen bereitet.“
Die Rechtsstaatlichkeit Griechenlands ist vor kurzem ins Rampenlicht des Europäischen Parlaments gerückt und hat eine heftige Debatte ausgelöst.
In einer separaten Entschließung im vergangenen Monat haben die Europaabgeordneten eine lange Liste von Problemen angesprochen. So wird die griechische Regierung etwa wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Medien und den Abhöraktionen von Journalisten im Zuge des „griechische Watergate“-Abhörskandals kritisiert.
In der Entschließung werden auch die mangelnden Fortschritte bei den gerichtlichen Ermittlungen in mehreren Fällen kritisiert. Dazu gehören das Schiffsunglück von Pylos, bei dem mehr als 600 Menschen starben, sowie der Mord an dem griechischen Journalisten George Karaivaz.
„Offensichtlich gibt es in der Europäischen Kommission eine […] Abneigung, diese Themen anzusprechen, wenn der betreffende Regierungschef kein Unruhestifter im Europäischen Rat ist“, fügte in’t Veld hinzu.
Ein weiteres Beispiel, das In’t Veld anführte, ist Polens neue Mitte-Rechts-Regierung, die sich nach Jahren der demokratischen Aushöhlung durch die nationalistische Partei Recht und Gerechtigkeit (EKR) schnell mit Brüssel versöhnt hat.
„Polen hat zwar eine neue Regierung gewählt, die sich fest zur Rechtsstaatlichkeit bekennt, aber das bedeutet nicht, dass der Schaden leicht rückgängig gemacht werden kann oder dass alles in Ordnung ist“, sagte sie. Die Pläne der neuen Regierung, die Rechtsstaatlichkeit des Landes zu verbessern, erkannte sie jedoch an.
Am 23. Februar hat die Europäische Kommission 137 Milliarden Euro für Polen freigegeben, die zuvor aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit eingefroren worden waren, auch wenn noch viel getan werden muss, um den Schaden zu beheben.

