In dem Bestreben, den Kampf gegen den Terrorismus zu intensivieren, wird die Kommission am 6. November 2007 einen neuen Plan vorschlagen, der vorsieht, dass alle Fluggesellschaften, die in die EU fliegen, verpflichtet würden, persönliche Daten ihrer Passagiere, wie beispielsweise Ausweisnummern oder Kreditkartendetails, den europäischen Geheimdiensten zur Verfügung zu stellen.
Das System, das am 6. November 2007 als Teil eines breiteren Pakets zu Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen vorgelegt werden soll, würde ein US-amerikanisches System für Fluggastdatensätze (PNR) widerspiegeln, das seit den Terrorangriffen vom 11. September in Kraft ist. Dieses sieht vor, dass Daten aller Passagiere, die in die USA fliegen, vor dem Abflug an das Ministerium für innere Sicherheit weitergeleitet werden (siehe EURACTIV vom 29. Juni 2007).
Wie bei dem US-amerikanischen PNR müssten Fluggesellschaften, die in die oder aus der EU flögen 19 Belege persönlicher Daten über jeden Passagier an Einheiten im ersten EU-Staat, in dem das Flugzeug landen soll, übermitteln. Diese Einheiten beurteilten das Terrorrisiko der Reisenden; die Daten beinhalteten Namen, Reisedaten, die vollständige Reiseroute, Angaben zur Rechnung und Gepäckinformationen.
Laut eines Entwurfs des Plans, in den EURACTIV Einsicht hatte, würden die Daten fünf Jahre aufbewahrt und nach deren Verlauf weitere acht Jahre in einer ‚ruhenden’ Datenbank gespeichert werden.
Das System betreffe keine Flüge innerhalb Europas und, um die Privatsphäre zu schützen, schließe der Vorschlag die Weitergabe von ‚sensiblen’ Fluggastdaten aus. Zu diesen gehörten ethnische Herkunft, politische oder philosophische Überzeugung, Glaubensrichtungen, Gewerkschaftsmitgliedschaften sowie Daten über die Gesundheit bzw. das Sexualleben des Einzelnen. Jegliche Informationen dieser Art müssten sofort gelöscht werden.
Der Kommissar für Justiz, Franco Frattini, sagte, er glaube daran, dass das Ausmaß terroristischer Bedrohung in Europa die Schaffung eines europäischen PNR vollkommen rechtfertige (siehe EURACTIV vom 4. Juli 2007). Die Union sei mindestens genauso sehr ein potentielles Ziel eines Terrorangriffes wie die USA. Der Gebrauch bzw. die Analyse von Fluggastdatensätzen sei ein wichtiges Instrument zur Rechtsdurchsetzung, um die EU-Bürger zu schützen, sagte Frattini vor Parlamentsmitgliedern im Oktober 2007.
Fachleute für Datenschutz, Rechtsexperten und Menschenrechtsorganisationen sind jedoch gegen diesen Schritt.
Tony Bunyan, Redakteur von Statewatch, einer Organisation zur Kontrolle der Bürgerrechte in Europa, sagte, dies sei nur eine weitere Maßnahme, jeden unter Beobachtung zu stellen und zu einem ‚Verdächtigen’ zu erklären, ohne dass man genau wüsste, wie die Daten verwendet bzw. wie und von wem sie weiter verarbeitet würden.
Er fügte außerdem hinzu, es gebe wenige Beweise dafür, dass das Sammeln von ‚Datenbergen’ über die Aktivitäten einer jeden Person in der EU einen bedeutenden Beitrag im Kampf gegen den Terrorismus leiste.
Die niederländische liberale Europaabgeordnete Sophie in ‚t Veld fordert die Kommission letzte Woche dazu auf, zuerst zu denken, bevor sie handle bzw. eine gründliche Evaluierung der Effektivität bestehender Fluggastdaten-Systeme in den USA und Kanada vorzunehmen, bevor ein ähnliches System in Europa eingeführt werde. EU-Politiken zur Terrorismusbekämpfung müssten regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden sowie in Hinblick auf ihren Einfluss auf die Minderung der Bedrohung und die Intensivierung der Sicherheit, die verbesserte Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Ländern und Behörden. Weiterhin sollte der Gesamteffekt einzelner Maßnahmen auf Privatsphäre und bürgerliche Grundrechte bewertet werden, so in ‚t Veld weiter.

