Jim Murray, Leiter des europäischen Verbraucherverbandes BEUC, ist über die Initiative der Kommission sehr erfreut: „Die Verordnung ist eine sehr gut Initiative, da die Verbraucher mit den bisherigen Gebühren abgezockt wurden. Die Erfahrungen der Verbraucher verdeutlichen die fehlende Transparenz, die überhöhten Gebühren, eine fehlende Wahlmöglichkeit sowie den nicht vorhandenen Wettbewerb auf diesem Markt“.
Die GSM-Vereinigung (GSMA), der weltweite Berufsverband der Mobilfunkindustrie, nannte den Vorschlag der Kommission „beispiellos, unnötig und unbeholfen“. Der Vorstandsvorsitzende von GSMA, Rob Conway sagte, dass es ein zusätzlicher Service für den Verbraucher sei, welcher es ihm ermöglichen würde sein Handy europaweit zu nutzen. Daher sollten Mobilfunkanbieter die Möglichkeit haben für diesen Service den Marktwert zu berechnen. Des Weiteren, so Conway, sei es unangebracht die Gebühren auf europäischer Ebene zu regulieren, da wirtschaftliche und gesetzliche Aspekte auf jedem nationalen Markt anders aussehen würden.
ETNO, der Verband der europäischen Betreiber von Telekommunikationsnetzen, sagte, dass eine angemessene Auswirkungsanalyse des Vorschlags fehle. Michael Bartholomew, Leiter von ETNO sagte, dass Ziel eines Regulierungsrahmens sei es einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle E-Communication Dienstleistungen zu schaffen, um die Abläufe aufeinander abzustimmen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Maßnahmen außerhalb dieses Rechtsrahmens zu ergreifen würde dann zu einer erhöhten Unsicherheit führen. Er sagte weiter, dass so ein schwerwiegender Eingriff, sowohl auf Großabnehmerebene als auch auf Verbraucherebene, auf dem Mobilfunkmarkt noch nie vorgekommen und dass dies übertrieben sei. Man riskiere hiermit die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu behindern, sagte er abschließend.
ECTA, eine Vereinigung, welche die neuen und alten Telekombetreiber zusammenbringt, unterstützt die Verordnung zur Handy-Nutzung im Ausland. ECTA Geschäftsführer Steen Clausen sagte, dass sie den dringenden Bedarf der Kommission, zusätzliche Verordnungen vor einer allgemeinen Bewertung des Telekommunikationsmarktes einzubringen, nachvollziehen können. Es sei unerlässlich, dass sich dieser Eingriff darauf konzentriere mehr Wettbewerb auf dem Markt zu fördern. Dies würde aber voraussetzen, dass es auch den virtuellen Mobilfunknetzbetreibern erlaubt sein sollte, diesen Vereinbarungen direkt beizutreten. Bedauerlicherweise sei dies in den meisten Mitgliedstaaten nicht möglich.