Roaming-Verordnung: Verbraucher sind zufrieden, Industrie weniger [DE]

Sowohl Verbraucher als auch die privaten Telefonanbieter sind über den Vorschlag der Kommission, die Kosten für die Nutzung von Handys im Ausland zu senken, hoch erfreut.  Die Netzwerkbetreiber hingegen sind der Ansicht, dass dies ihrer Industrie schaden könnte.

In Folge der fehlenden Anreize für Mobilfunknetzbetreiber, die Gebühren zu senken, hat Kommissarin Reding am 28. März 2006 vorgeschlagen, „alle ungerechtfertigten Gebühren für die Benutzung des Mobiltelefons im Ausland durch eine Verordnung abzuschaffen“.

Die Verordnung zielt darauf ab, dass die Gebühren für die Handy-Nutzung im Ausland sowohl auf Großabnehmerebene als auch auf Verbraucherebene den nationalen Roaming Gebühren angeglichen werden.  Kommissarin Reding sagte, „Ein Mobilfunknutzer sollte bei Reisen ins europäische Ausland nicht automatisch höhere Tarife zahlen müssen“.

 

Jim Murray, Leiter des europäischen Verbraucherverbandes BEUC, ist über die Initiative der Kommission sehr erfreut: „Die Verordnung ist eine sehr gut Initiative, da die Verbraucher mit den bisherigen Gebühren abgezockt wurden.  Die Erfahrungen der Verbraucher verdeutlichen die fehlende Transparenz, die überhöhten Gebühren, eine fehlende Wahlmöglichkeit sowie den nicht vorhandenen Wettbewerb auf diesem Markt“.

Die GSM-Vereinigung (GSMA), der weltweite Berufsverband der Mobilfunkindustrie, nannte den Vorschlag der Kommission „beispiellos, unnötig und unbeholfen“.  Der Vorstandsvorsitzende von GSMA, Rob Conway sagte, dass es ein zusätzlicher Service für den Verbraucher sei, welcher es ihm ermöglichen würde sein Handy europaweit zu nutzen.  Daher sollten Mobilfunkanbieter die Möglichkeit haben für diesen Service den Marktwert zu berechnen.  Des Weiteren, so Conway, sei es unangebracht die Gebühren auf europäischer Ebene zu regulieren, da wirtschaftliche und gesetzliche Aspekte auf jedem nationalen Markt anders aussehen würden.

ETNO, der Verband der europäischen Betreiber von Telekommunikationsnetzen, sagte, dass eine angemessene Auswirkungsanalyse des Vorschlags fehle. Michael Bartholomew, Leiter von ETNO sagte, dass Ziel eines Regulierungsrahmens sei es einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle E-Communication Dienstleistungen zu schaffen, um die Abläufe aufeinander abzustimmen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.  Maßnahmen außerhalb dieses Rechtsrahmens zu ergreifen würde dann zu einer erhöhten Unsicherheit führen.  Er sagte weiter, dass so ein schwerwiegender Eingriff, sowohl auf Großabnehmerebene als auch auf Verbraucherebene, auf dem Mobilfunkmarkt noch nie vorgekommen und dass dies übertrieben sei.  Man riskiere hiermit die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu behindern, sagte er abschließend.

ECTA, eine Vereinigung, welche die neuen und alten Telekombetreiber zusammenbringt, unterstützt die Verordnung zur Handy-Nutzung im Ausland.  ECTA Geschäftsführer Steen Clausen sagte, dass sie den dringenden Bedarf der Kommission, zusätzliche Verordnungen vor einer allgemeinen Bewertung des Telekommunikationsmarktes einzubringen, nachvollziehen können.  Es sei unerlässlich, dass sich dieser Eingriff darauf konzentriere mehr Wettbewerb auf dem Markt zu fördern. Dies würde aber voraussetzen, dass es auch den virtuellen Mobilfunknetzbetreibern erlaubt sein sollte, diesen Vereinbarungen direkt beizutreten.  Bedauerlicherweise sei dies in den meisten Mitgliedstaaten nicht möglich.

Internationales „Roaming“ kommt vor, wenn eine Person mit ihrem Handy im Ausland telefoniert und dabei ein anderes Mobilfunknetz nutzen muss, als das, wofür das Handy registriert ist.  Netzwerkbetreiber – im Allgemeinen die früheren staatlichen Telekombetreiber -  belasten diese anderen Unternehmen mit unterschiedlichen, teilweise sehr hohen Preise für die Nutzung ihrer Mobilfunknetze.  Diese Kosten werden dann den Verbrauchern in Rechnung gestellt, welche häufig nicht wissen, wie viel sie für einen getätigten oder eingehenden Anruf im Ausland zu bezahlen haben.  

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Gebühren für das internationale „Roaming“ zu hoch sind und dass das gesamte Verfahren nicht transparent genug gestaltet ist.  Im Oktober 2005 hat die Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding eine Verbraucherinformation über Roaming  gestartet und warnte, dass die Europäische Kommission keine ungerechtfertigten Gebühren tolerieren würde.  Sie fügte hinzu, dass sie bis Anfang April 2006 einen erheblich Fortschritt auf dem Markt erwarten würde.  Die Zahlen  vom März 2006 zeigen jedoch, dass die Gebühren nicht sinken, sondern in einigen Fällen sogar zunehmen.  In Folge dessen hatte Kommissarin Reding eine Verordnung angekündigt, welche die Gebühren auf das Niveau nationaler Anrufen senken soll.

  • Auf einer Konsultation  vom 20. – 22. Februar 2006 hatten Mobilfunkanbieter und –nutzer die Gelegenheit eine Stellungnahme zum Internationalen „Roaming“ abzugeben

  • Die zweite Phase der Konsultation wird vom 3. – 28. April 2006 stattfinden

  • Die Kommission arbeitet zuzeit noch an einer detaillierten Auswirkungsanalyse der Verordnung.  Nachdem diese vorgestellt worden ist, kann der Richtlinievorschlag am 1. Juni angenommen werden.  Dieser erfordert die Zustimmung vom Europäischen Parlament und Rat. 

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