Das Europäische Parlament hat gestern (24. September 2008) einer umfangreichen Überarbeitung der Regelungen für die Internet- und Telekommunikationsbranchen zugestimmt. Dadurch solle der Wettbewerb angekurbelt und den Verbrauchern ein größeres Angebot an Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Einige der ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen Klauseln wurden jedoch abgeschwächt.
Eine schwächere EU-Behörde
Mit der Annahme des Berichtes, der vom konservativen Europaabgeordneten Pilar del Castillo Vero erstellt wurde, wiesen die Europaabgeordneten den Vorschlag der Kommission ab, eine neue, mit vielen Befugnissen ausgestattete EU-Behörde für den Telekommunikationssektor einzurichten. Die EECMA (Europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation) hätte die 27 nationalen Regulierungsbehörden unter Leitung der Kommission beaufsichtigen sollen.
Die Behörde hätte vor allem die Befugnis gehabt, Maßnahmen von nationalen Regulierungsbehörden zu blockieren, sollten diese den europäischen Prinzipien widersprechen. Dieser Plan wurde von den nationalen Regulierungsbehörden aufs Schärfste abgelehnt.
Stattdessen stimmten die Europaabgeordneten für ein weniger stark zentralisiertes Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden für Telekommunikation (BERT), das sich das Veto-Recht mit der Kommission teilen soll. BERT wäre in der Tat eine aufgewertete Version der derzeitigen ERG (Gruppe Europäischer Regulierungsstellen), die derzeit die nationalen Behörden vertritt (EURACTIV 9. Juli 2008). Nichtsdestotrotz würden die Entscheidungen im BERT nur eine Zweidrittelmehrheit statt Einstimmigkeit erfordern, was EU-Anhänger als positiven Schritt bewerten.
Funktionale Trennung eine nur in ‚Ausnahmefällen’
Die Europaabgeordneten unterstützten einen Vorschlag, in dem von den Telekommunikationsbetreibern eine Trennung des Netzgeschäftes von ihren Dienstleistungen gefordert wird – die so genannte ‚funktionale Trennung’, von der sich die Kommission eine Ankurbelung des Wettbewerbs auf den nationalen Märkten erhofft. Allerdings bestanden sie darauf, dass eine solche Maßnahme nur in Ausnahmefällen ergriffen werden solle und dann die Zustimmung sowohl von der Kommission als auch von der europäischen Regulierungsbehörde erforderlich sei.
Investitionen für Netzwerke der nächsten Generation
In Ergänzung zu dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission machte das Parlament eine Reihe eigener Vorschläge für Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Glasfasernetze der nächsten Generation. Es wird erwartet, dass diese die Basis für ein Hochgeschwindigkeitsinternet in Hochauflösung sein werde.
Auf Antrag der sozialistischen Europaabgeordneten Catherine Trautmann, die den Bericht zu diesem Thema verfasst hat, stimmte das Parlament für den Wettbewerb im Bereich der Internetinfrastrukturen. Dadurch kann jeder Betreiber sein eigenes Netzwerk aufbauen.
Dieser Schritt wurde von den großen marktführenden Unternehmen begrüßt, von kleineren Unternehmen hingegen kritisiert. Letztere befürchten eine Schwächung ihrer Marktposition. Der Text macht kleineren, neuen Marktteilnehmern allerdings Zugeständnisse, indem er den Betreibern ohne eigene Infrastruktur das Recht zuspricht, bereits vorhandene Glasfasernetze mitzunutzen.
Spektrumsverwaltung
Eine Überarbeitung der derzeitigen Regelungen für Funkfrequenzen wird als entscheidender Punkt angesehen, um den europäischen Bürgern eine Reihe von Dienstleistungen – vom mobilen Internet bis hin zu weit verbreitetem, interaktivem digitalem Fernsehen – anbieten zu können. Dank der Überarbeitung soll die so genannte digitale Dividende besser ausgenutzt werden, das sind Funkfrequenzen, die durch den schrittweisen Übergang vom analogen zum kostengünstigeren digitalen Betrieb frei werden.
Zu diesem Zweck hat sich das Parlament einverstanden erklärt, die Verwaltung und Zuteilung des Frequenzspektrums größtenteils den Mitgliedstaaten zu überlassen. Nur einige wenige Frequenzen sollen auf europäischer Ebene verwaltet werden. Dies sorgte für eine breite Zustimmung seitens der Rundfunkgesellschaften, die es einfacher finden, sich bei den nationalen Behörden Gehör zu verschaffen als in einem europäischen Pauschalsystem.
Der Telekommunikationssektor und die Kabelindustrie zeigten sich hingegen weniger zufrieden. Erstere kritisierten, dass das neue Rahmenprogramm neue über Mobiltelefone abrufbare Dienstleistungen nicht unterstütze, während letztere die Ausweitung der Übertragungspflicht auf alle audiovisuellen Mediendienstleistungen ausweite, wovon auch Satelliten und Kabel betroffen seien. Ihrer Meinung nach behinderten solche Maßnahmen die Entwicklung von Dienstleistungen auf Anfrage.
Datenschutz, Sicherheit, Copyright und Verbraucherschutz
Das Parlament unternahm eine Reihe von Änderungen am Vorschlag der Kommission, um den Datenschutz und die Sicherheit im Internet zu verstärken.
Die Idee, aus den Internetanbietern eine Art Online-Polizei zu machen, die alle Downloads filtert, und Wiederholungstäter aus dem Milieu der Internetpiraterie zu bestrafen, wurde allerdings fallen gelassen, nachdem die Telekommunikationsindustrie massiven Druck ausgeübt und Verbraucher sich für ungehinderte Downloads und Peer-to-Peer-Internetseiten ausgesprochen hatten.
Die Europaabgeordneten entschieden außerdem, dass personenbezogene Daten auch ohne vorherige Zustimmung des Users verwendet werden dürfen. Dieser Schritt wird es Betreibern vereinfachen, Hacker aufzuspüren, bedeutet aber auch, dass der Datenschutz im Internet weiterhin gering bleibt.
Auch die Klärung der Frage, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten betrachtet werden sollen, wurde zunächst aufgeschoben. IP-Adressen sind der Schlüssel zur Identifizierung von Internetnutzern für die Anbieter von Online-Diensten. Große Onlinekonzerne können über diese allerdings auch viele Informationen über die Nutzer erhalten.
Der Anwendung einer Zustimmungsklausel bei Software, die automatische Rückmeldungen an andere Computer sendet, wurde allerdings zugestimmt. Zu diesen automatischen Meldungen zählen zum Beispiel Cookies, die auf dem Computer des Nutzers installiert werden und die Unternehmen wie Suchmaschinen, die die Cookies entwickeln, mit Informationen über das Nutzerverhalten versorgen. Dem neuen Gesetz zufolge muss der Nutzer zunächst seine Einwilligung geben, bevor Cookies und andere Software, die nach diesem Prinzip arbeitet, ihre Rückmeldungen versenden dürfen. Allerdings wird es dazu ausreichen, im Browser eine Schaltfläche zur Einwilligung anzubringen, mit deren Betätigung Cookies, erlaubt werden, weswegen Zweifel am tatsächlichen Schutz der Verbraucherdaten aufgekommen sind.
Dem liberalen Europaabgeordneten Alexander Alvaro zufolge, der die Maßnahme vorgeschlagen hatte, würde ein obligatorisches Benachrichtigungssystems bei Sicherheitsverletzungen jedoch ausreichen, um maximalen Schutz für die Internetnutzer gewährleisten zu können.
Der Bericht fordert außerdem höhere Anforderungen an die Transparenz bei den Gebühren für elektronische Dienstleistungen und bessere Vertragsinformationen. Es geschehe zu oft, dass den Verbrauchern nicht mitgeteilt werde, ob sie größere Summen für ihre Geräte zu zahlen haben, falls sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen oder falls Angebote wie Skype mit ihren Geräten nicht funktionieren. All das solle sich nun ändern, erklärte der konservative Europaabgeordnete Malcolm Harbour, der den Bericht erstellt hatte, den das Parlament in einer Plenarsitzung angenommen hatte.

