Neue EU-Anti-Terror-Regelungen für das Internet [DE]

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Das Anstiften zu terroristischen Handlungen oder eine Anleitung zur Herstellung einer Bombe oder einer Waffe über das Internet werden laut neuer Kommissionsvorschläge, die am 6. November 2007 vorgelegt werden, als terroristische Angriffe verstanden werden.

Das Kabinett des Vize-Präsidenten und des für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständigen EU-Kommissars, Franco Frattini, hat ein Dokument entworfen, das die derzeitigen EU-Regelungen gegen den Terrorismus ändern soll. Ziel ist es, die möglichen Risiken, die mit einem Missbrauch des Internets in Zusammenhang stehen, zu berücksichtigen. Die Änderungen ergänzen die Liste der Handlungen, die gegenwärtig als terroristische Angriffe verstanden werden, um die Punkte ‚öffentliche Provokation zur Durchführung terroristischer Angriffe’, ‚Rekrutierung’ und ‚Ausbildung für den Terrorismus’.

Derzeit enthält die Liste auf EU-Ebene nur ‚schweren Diebstahl’, ‚Erpressung’ und ‚die Erstellung falscher amtlicher Dokumente’. In all diesen Fällen kann die Handlung nur als terroristisch eingestuft werden, wenn diese mit der Absicht, einen terroristischen Angriff zu begehen, durchgeführt werde.

Die neuen Maßnahmen des Kommissionsvorschlags haben eine ‚vermeidende’ Dimension: In dem Dokument, in das EURACTIV Einsicht hatte, heißt es, damit eine Handlung strafwürdig sei, müsse ein terroristischer Angriff nicht zwingend durchgeführt werden.

Das Internet wird das erste Ziel der neuen Regelungen sein. Das Dokument definiert das Internet als ‚einen der wichtigsten Förderer von Radikalisierungs- und Rekrutierungsprozessen’. Das Internet, das auch ein ‚virtuelles Ausbildungs-Camp’ genannt werde, sei der perfekte Ort für die Verbreitung terroristischer Propaganda und somit die ideale Ergänzung zu Indoktrination und Ausbildung außerhalb des Internets. 

Wie aus dem Vorschlag hervorgeht, sei es von politischer Dringlichkeit, diese wachsende Bedrohung zu verhindern. Der moderne Terrorismus und sein neuer ‚Modus Operandi’ müsse von der EU mit der gleichen Entschlossenheit und Stärke bekämpft werden, die man im Kampf gegen den traditionellen Terrorismus demonstriere.

Der Plan der Kommission beinhalte die ‚verstärkte Verwendung’ bereits bestehender Mechanismen unter den Richtlinien zu elektronischem Handel und Datenspeicherung. 

Es werde keine neuen Verpflichtungen für Telekommunikationsanbieter oder -betreiber geben und die neuen Maßnahmen würden keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt haben. Andererseits erwähnt der Text, ‚indirekte Kosten’, die in Bezug zu den Ermittlungen stünden, die bei der Verfolgung neuer Angriffe durchgeführt würden.

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