Kommission fordert Abbau bürokratischer Hindernisse zwischen EU-Ländern [DE]

Die EU-Kommission hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie die Mitgliedstaaten dazu auffordert, für mehr Kompatibilität zwischen den elektronischen Diensten nationaler, regionaler und lokaler Behörden zu sorgen.

Bürger und Unternehmen, welche es bei bestimmten Aufgaben mit den Verwaltungen zweier oder mehrerer EU-Staaten gleichzeitig zu tun kriegen, zum Beispiel bei einer Unternehmensgründung, einer Heirat, der Anmeldung einer Geburt oder dem Tod eines Verwandten, sehen sich häufig großen administrativen Hindernissen gegenüber.  Aufgrund der Inkompatibilität europäischer Verwaltungen können so genannte e-Governance-Dienstleistungen, welche seit 2004 in allen EU-Mitgliedsstaaten hätten eingerichtet sein sollen, nicht grenzüberschreitend funktionieren. Würde dies funktionieren, könnten nicht nur geographische Entfernungen überbrückt, sondern auch die Bearbeitungszeiten für Verwaltungsanfragen verkürzt werden.  

In einer Mitteilung vom 23. Februar hat die Kommission eine reihe von Aspekten herausgearbeitet, welche harmonisiert werden sollten, damit die unterschiedlichen e-Governance-Systeme der EU-Mitgliedstaaten besser zusammen arbeiten.  Auf der Organisationsebene sollten sich die Verwaltungen auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Registrierung von Geburten, Hochzeiten und Todesfällen sowie standardisierte Verfahren für Unternehmen, wie z.B. Unternehmensgründungen oder der Teilnahme and Ausschreibungen, einigen. Außerdem sollen sie ein standardisiertes Vokabular einführen, welches Übersetzungen auf Systemebene vereinfachen würde. In einem letzen Schritt sollen die Schnittstellen zwischen den Systemen selbst standardisiert werden, was den Informationsaustausch vereinfachen würde.

Die Umsetzung ist ein langwieriger und komplizierter Prozess, welchen die Kommission zwischen den Mitgliedstaaten koordinieren möchte. Das am 8. November 2005 angenommene IDABC ARbeitsprogramm 2005-2009 befasst sich mit dieser Problematik und wird daher ein zentrales Element des zukünftigen e-Governance-Aktionsplans sein.

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