Die Telekommunikationsmärkte der EU sind ständig dem Risiko der weiteren Zersplitterung ausgesetzt. Dies stellt ein Bericht drei Monate vor der geplanten Vorlage eines Entwurf des überarbeiteten Rechtsrahmens durch die Kommission fest, der darüber entscheiden soll, wie den Märkten geholfen werden kann.
Ein Kommissionsbericht, der am 12. Juli 2007 veröffentlicht wurde, stellt fest, dass es auf den meisten der relevanten Märkte und überall in der EU keinen echten Wettbewerb gebe, was ein Ende der Marktregulierung erlauben würde.
Sogar im Einzelhandelssektor der Telefonbranche wurden nur etwa ein Fünftel der Mitgliedstaaten für fähig befunden, aus der Überwachung durch die Kommission entlassen zu werden. Eine Überprüfung, die im Oktober 2007 erwartet wird, wird entscheiden, ob eine Ex-Ante-Regelung noch benötigt wird.
Der einzige Markt, der in allen Mitgliedstaaten echtem Wettbewerb unterliegt und keine weitere Ex-Ante-Regelung braucht, ist der nationale Großhandelsmarkt für internationales Roaming innerhalb öffentlicher Mobilnetzwerke (Markt 17). In diesen Markt greifen nur 14 der 27 Mitgliedstaaten ein.
Für den Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobiltelefonnetzen (Markt 15) verbleiben Probleme in nur vier der neuen Mitgliedstaaten sowie in Irland, das im Allgemeinen den EU-Rechtsrahmen spät umsetzt.
Die nordeuropäischen Staaten sowie die Niederlande und Österreich sind am weitesten fortgeschritten. Sie haben zumindest teilweise einen effektiven Wettbewerb in rund einem Drittel der relevanten Märkte eingeführt.
Positionen
Die Kommissarin für Informationsgesellschaft Viviane Reding sagte: „Durch die Beaufsichtigung der laufenden Umsetzung der EU- Telekommunikationsvorschriften ist es der Kommission gelungen, größere Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen, die EU-weit investieren wollen. Wenngleich dies den Wettbewerb in der gesamten EU verbessert hat und den Verbrauchern durch niedrigere Preise und eine größere Auswahl zugute kommt, müssen wir jetzt die verbleibenden Unstimmigkeiten beseitigen, um in Europa für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und das Entstehen europaweit tätiger Wirtschaftsteilnehmer und grenzüberschreitender Kommunikationsdienstleistungen zu fördern.“
Thierry Dieu, Sprecher der ETNO, der Vereinigung der europäischen Betreiber von Telekommunikationsnetzen, sagte, dass der Bericht der Kommission eine wichtige Botschaft enthalte: Aufgrund technischer Änderungen gebe es einen zunehmenden Wettbewerb auf den Einzelhandelsmärkten. Dieu sagte, dass nach der Überarbeitung der Rechtsrahmens noch im Jahr 2007 alle Einzelhandelsmärkte und besonders die Einzelhandelsmärkte im Telefonbereich (die Märkte drei bis sechs) von der Liste der relevanten Märkte genommen werden könnten.
Ilsa Godlovitch, die Vorsitzende für regulatorische Angelegenheiten der Organisation für neue Markteilnehmer unter den Telekommunikationsbetreibern (European Competitive Telecommunications Association, ECTA), sagte, sie habe Hinweise aus der Kommission wahrgenommen, wonach die Märkte 3 bis 6 von der Liste genommen werden könnten. Sie äußerte Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen, die eine Beendigung der Ex-Ante-Regulierung dieser Märkte zeigen könne. Godlovitch betonte, dass es nur einen Mitgliedstaat gebe – Schweden –, dem es gelungen sei, die Vorabregulierung in all diesen Märkten zu beenden. Sie fügte hinzu, wenn die Regulierung solcher Märkte beendet werde, habe man Bedenken, dass etablierte Marktinhaber eine starke Position einnähmen, um ihre Marktdominanz ausnutzen zu können.
Hintergrund
Weil die Telekommunikationsmärkte in vielen Mitgliedstaaten noch immer von früheren staatlichen (sogenannten marktbeherrschenden) Telekommunikationsbetreibern dominiert werden sowie aufgrund der Schlüsselrolle des Marktes für die Wettbewerbsfähigkeit anderer Branchen, unterliegt die De-Regulation in EU-Staaten einem besonderen Verfahren, in dessen Rahmen die Kommission Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden (National Regulatory Authorities, NRAs) überprüft.
Gemäß dem sogenannten Artikel 7-Verfahren müssen die NRAs der Kommission in strukturierter Weise zu 18 relevanten Telekommunikationsmärkten in ihren Ländern Bericht erstatten. Mit dem Rechtsrahmen könnten Vorabregulierungen gestoppt und reguläre Wettbewerbsregeln angewendet werden, sobald ein effektiver Wettbewerb erreicht wurde. Jedes Jahr entwirft die Kommission einen Bericht über die Fortschritte der NRAs, der auf den Informationen der NRAs an Brüssel basiert.
2007 wird diesem Bericht besondere Aufmerksamkeit gezollt, weil zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung die Kommission damit beschäftigt ist, ihren Entwurf für den Rechtsrahmen zu elektronischer Kommunikation fertig zu stellen, welcher als Grundlage des Berichts dienen soll. Insbesondere die Kommissarin für die Informationsgesellschaft, Vivane Reding, wies mehrmals darauf hin, dass Einzelhandelsmärkte im Telefonbereich (die Märkte drei bis sechs) von der Liste genommen werden könnten. Dieses Thema wird zwischen den neuen Telekommunikationsbetreibern, die auf den Markt gelangen, und den bisherigen marktbeherrschenden Betreibern diskutiert (siehe Positionen).
Zeitstrahl
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Herbst 2007: Mitteilung der Kommission über die Befragung zum Rechtsrahmen.
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Oktober 2007: Kommission soll Entwurf des überarbeiteten Rechtsrahmens vorlegen.