iTunes: Druck der EU bereitet ungleichen Preisen ein Ende [DE]

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Die Europäische Kommission hat gestern ihr Verfahren gegen Apple eingestellt. Das Unternehmen war beschuldigt, britischen Verbrauchern mehr für seinen Online-Musikshop iTunes zu berechnen als anderen EU-Bürgern. Die Entscheidung folgte der Ankündigung Apples, die Preise für Downloads in Europa anzugleichen. Der Kauf von Produkten eines iTunes-Stores eines anderen Landes bleibt jedoch weiterhin verboten.

Gestern hat Apple angekündigt, man werde innerhalb der kommenden sechs Monate die Preise des britischen iTunes-Stores senken und an die Preise der anderen europäischen Länder angleichen. Die Kommission begrüßte die Entscheidung und erklärte, sie beabsichtige nicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Die größere Frage, die weiterhin ungeklärt bleibt, ist, ob es europäischen Verbrauchern erlaubt sein sollte, Einkäufe in einem iTunes-Store eines anderen Mitgliedstaates zu tätigen. Derzeit kann beispielsweise ein deutscher oder spanischer Verbraucher keine Musiktitel beim französischen oder italienischen iTunes-Store erwerben.

Apple sagte, dass diese Praxis durch die unterschiedlichen Urheberrechtern der einzelnen Länder in Europa beeinflusst werde. Jedes Land hat seine eigenen Regelungen. Das langfristige Ziel bleibt die Schaffung eines wahren Binnenmarktes für Musik-Downloads. Die Kommission hat dennoch der Position Apples zugestimmt und anerkannt, dass Verträge zwischen ‚großen’ Plattenfirmen (BMG, EMI, Warner Music und Universal Music) nicht mit der aktuellen EU-Gesetzgebung in Widerspruch ständen.

Jonathan Todd, Sprecher von Neelie Kroes, sagte gestern während der täglichen Pressesitzung der Kommission in Brüssel, einige Plattenfirmen entschieden, ihre Inhalte nicht auf einer gesamteuropäischen Ebene anzubieten. Dies sei ein Vorgehen, das vollständig mit den Regelungen des Urheberrechts in Einklang stehe. Es gebe keinen Verstoß gegen das Kartellrecht.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme: „Die Kommission begrüßt Lösungen, durch die der Verbraucher in den Genuss eines echten Binnenmarkts für Musikdownloads kommt.“

Die Entscheidung Apples leiste einen Beitrag, bereite der Zersplitterung des europäischen Marktes jedoch kein Ende. Nichtsdestotrotz sei die Tatsache, dass ein Teil der Inhalte nicht auf gesamteuropäischer Ebene zur Verfügung stehe, nicht das Ergebnis wettbewerbsbeschränkender Unternehmenspraktiken zwischen Apple und großen Plattenfirmen. Vielmehr sei dies das Ergebnis des aktuellen Zustands der Regelungen des Urheberrechts, so Jonathan Todd, der Sprecher von Neelie Kroes.

Steve Jobs, Geschäftsführer von Apple, sagte, dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung eines gesamteuropäischen Marktes für Musik. Man hoffe, dass jede große Plattenfirma ihre Preise überall in Europa angleichen werde.


Chris Warner, Anwalt von ‚Which?’erklärte, man habe bereits 2004 Beschwerde gegen Apples Preisdiskriminierung eingereicht, daher sei man nun erfreut über die Entscheidung, britischen Musikliebhabern ein faires Angebot zu unterbreiten. Die Tatsache, dass die britischen Verbraucher bald Musik zum gleichen Preis wie die anderen europäischen Verbraucher herunterladen könnten, werde Musik in den Ohren der iTunes-Nutzer sein. Man hoffe, andere Internetunternehmen – einschließlich Online-Musikunternehmen – würden dem Beispiel Apples folgen und die britischen Preise an die Preise Kontinentaleuropas anpassen.

‚Which?’ – eine britische Verbraucherschutzorganisation – hat im September 2004 bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die höheren Preise eingereicht, die britische Nutzer im Vergleich zu anderen EU-Bürgern zahlen mussten, um Musik bei iTunes herunterzuladen.

Das Ungleichgewicht betrug zur Zeit der Beschwerde etwa 20% des Wertes. Aufgrund der Wertschwankungen zwischen dem Euro und dem britischen Pfund ist dieser Prozentsatz seither jedoch zurückgegangen. Der Preisunterschied zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Rest Europas liegt derzeit bei sechs Prozent. Ein Download eines Liedes des belgischen iTunes-Stores kostet 0,99 Euro, wohingegen der britische Shop 79 Pence (1,05 Euro) berechnet.

Infolge der Beschwerde von ‚Which?’ hat die Kommission eine offizielle Ermittlung gegen Apple in die Wege geleitet. Nach Gesprächen zwischen der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und Apples Geschäftsführer Steve Jobs hat der amerikanische Konzern die Preissenkung akzeptiert.

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