Google versucht Datenschützer zu besänftigen [DE]

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Google kündigte gestern (9. September 2008) an, dass es die privaten Daten der Internetuser weniger lang speichern und damit die Speicherzeit erneut verkürzen will. Der Marktführer unter den Internet-Suchmaschinen versucht mit dieser Maßnahme auf die Sorgen der Datenschützer einzugehen. Trotz der Halbierung der Datenspeicherzeit von 18 auf 9 Monate, erfüllt die Suchmaschine jedoch noch immer nicht die Forderungen der EU-Datenschutzbehörden.

Google gab an, von nun an Informationen, die mit den IP-Adressen der Nutzer in Verbindung stehen, nur noch für neun Monate zu speichern. EU-Datenschützer hingegen wollen eine Standard-Speicherdauer von sechs Monaten durchsetzen.

Eine IP-Adresse ist die Identifikationsnummer, die die Internetanbieter jedem Computer zuweisen, der sich mit dem Internet verbindet. Desktop-Rechner behalten ihre IP-Adresse in der Regel, bei Laptops ändert sie sich allerdings immer häufiger, da diese oft an verschiedenen Orten genutzt werden und sich der Nutzer dann über verschiedene Internetanbieter einwählt.

Das Schlüsselproblem der Datenschützer ist die Frage, ob eine IP-Adresse als personenbezogene Information gelten soll oder nicht. Sollte die IP-Adresse als personenbezogene Information eingestuft werden, würden die EU-Richtlinien für den Datenschutz greifen und Google müsste zunächst die Erlaubnis der Nutzer einholen, bevor es diese Information speichern dürfte, was vermutlich große Auswirkungen auf Googles derzeitiges Geschäftsmodell hätte (EURACTIV vom 9. April 2008).

Zurzeit gibt es in der EU-Gesetzgebung allerdings noch keine Angaben dazu, ob eine IP-Adresse als personenbezogene Information anzusehen ist oder nicht. Die Datenschutzrichtlinie  versteht unter personenbezogenen Daten „alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person“.

Die europäische Arbeitsgruppe der Datenschutzbehörden (Artikel 29-Datenschutzgruppe) kam 2007 zu dem Schluss, dass die IP-Adresse in direkter Beziehung zu einer bestimmbaren Person steht und daher als personenbezogene Information verstanden werden sollte. Der Gruppe zufolge, müsste Google daher die Nutzer vor der Speicherung von Informationen zunächst um deren Einverständnis bitten.

Datenschutzexperten in der EU begrüßten den Schritt von Google und freuten sich über die guten Neuigkeiten. Sie betonten aber, dass Google damit immer noch nicht der Forderung nachkomme, die Speicherdauer auf sechs Monate zu reduzieren. Auch die Frage nach einer vorherigen Einholung der Zustimmung des Nutzers bleibe ungeklärt, meinten sie.

Nichtsdestotrotz räumten sie auch ein, dass die Datenschutz-Frage sich erübrigen könnte, wenn Chrome, der neue Internetbrowser, den Google diesen Monat auf den Markt gebracht hat, einen bedeutenden Marktanteil erreiche. Mit Chrome strebt Google an, die Surf- und Suchfunktion im Internet zu verbinden, wodurch herkömmliche Suchmaschinen überflüssig würden. Eine der Innovationen von Chrome ist ein so genannter „Anonymer Modus“, in dem der Browser keinerlei personenbezogene Daten speichert.

Bei der Verkündung der neuen Unternehmenspolitik zur Speicherdauer von Daten erklärte der offizielle Google-Blog, dass man nach monatelanger Arbeit eine Möglichkeit gefunden habe, mit der man den größten Teil der Daten weiter verwenden, gleichzeitig aber die IP-Adressen früher anonymisieren könne. Man habe noch nicht alle Details für die Umsetzung ausgearbeitet und man sei möglicherweise nicht in der Lage, genau die gleichen Methoden anzuwenden, wie bei der Anonymisierung der Daten nach 18 Monaten, aber man bemühe sich sehr darum, das System zum Laufen zu bringen.

Jaques Barrot, Vizepräsident der Europäischen Kommission, verantwortlich für Freiheit, Sicherheit und Recht, begrüßte die Entscheidung von Google, die Speicherdauer von 18 auf sechs Monate zu verkürzen. Er begrüße diese Entscheidung als einen guten Schritt in die richtige Richtung zur Einhaltung der europäischen Datenschutzprinzipien und –gesetze. Allerdings wies er Google auch darauf hin, dass die EU eine maximale Speicherdauer von sechs Monaten empfohlen habe.

Peter Fleischer vom Global Privacy Council von Google begrüßte die Reaktion der Kommission und sagte, sie spiegele einen positiven Dialog wider. Er appellierte dafür, weiterhin eng mit der Kommission und Datenschutzorganisationen in Europa zusammenzuarbeiten, um das Vertrauen in den Datenschutz im Internet zu stärken.

Ein EU-Datenschutzexperte meinte zu EURACTIV, dass dies gute Neuigkeiten seien. Googles Maßnahme zeige, dass der Wettbewerb zwischen den Marktführern für eine verstärkte Beachtung des Themas Datenschutz sorge. Allerdings sei das nur ein einziger Schritt in die richtige Richtung auf einem Weg, der noch immer sehr lang sei.

Suchmaschinen wie Google, Yahoo und MSN speichern personenbezogene Daten, die sie manchmal über mehrere Jahre aufbewahren. Die Unternehmen behaupten, die privaten Informationen würden verwendet, um den Nutzern bessere und meistens kostenlose Dienste anbieten zu können.

Dank der Informationen können die Suchmaschinen allerdings auch personalisierte Werbung anbieten. Mithilfe des Suchverlaufs einzelner Nutzer, den sie in einer Datenbank speichern, können Suchmaschinen auf der Seite der Suchergebnisse entsprechende kommerzielle Informationen anzeigen. Die Reihenfolge der Suchergebnisse selbst richtet sich nach den gespeicherten privaten Daten und zeigt unterschiedlichen Nutzern unterschiedliche Ergebnisse an.

Google bietet personalisierte Werbung auch in seinem kostenlosen Email-Dienst Gmail an. Hier sehen die Nutzer Werbung neben dem Text der Emails, die sie versendet und empfangen haben. Dieser Dienst ist möglich, da die Inhalte der Emails durchsucht werden.

Die nationalen Regulierungsbehörden der EU für Datenschutz, die in der so genannten Artikel 29-Datenschutzgruppe zusammenarbeiten, kamen in verschiedenen Dokumenten zu dem Schluss, dass die Aktivitäten von Suchmaschinen unter die EU-Datenschutzrichtlinie  fallen sollten. In dieser wird erklärt, dass die „Verarbeitung personenbezogener Daten lediglich erfolgen darf“, wenn „die betroffene Person (…) ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung gegeben (hat)“ (siehe EURACTIV vom 26. Februar 2008 und EURACTIV vom 7. Februar 2008). Die Arbeitsgruppe meinte außerdem, dass sie keine rechtliche Grundlage für eine Speicherung der Daten für länger als sechs Monate sehe. Daraufhin hatte Google die Dauer für die Speicherung von Daten von ursprünglich 30 Jahren auf 18 Monate gesenkt.

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