EU sagt Minutentakt-Abrechnung für Handygespräche den Kampf an [DE]

Die Europäische Kommission erwägt, die Sekundentakt-Abrechnung von Handygesprächen innerhalb der EU durchzusetzen. Damit sollen die hohen Gebühren für Verbraucher gesenkt und Auslandsgespräche per Handy populärer gemacht werden. Ab dem 30. August will Brüssel außerdem die Obergrenzen für Roaminggebühren senken. Auch Preisgrenzen für die Versendung von Textnachrichten werden erwartet.

Verbraucher in Europa zahlen für Auslandsgespräche per Handy derzeit 24% mehr, als sie tatsächlich telefoniert haben. Das ergab ein Bericht  der EU-Regulationsbehörden für Telekommunikation am Donnerstag (28. August).

Die European Regulators Group (ERG; Gruppe Europäischer Regulierungsstellen), ein Zusammenschluss der Telekommunikationsbehörden der 27 Mitgliedstaaten, erklärte, dass die Abweichungen in manchen Ländern wie Malta, Österreich oder Polen sogar noch größer seien.

Die Kommission sei besorgt über die Ergebnisse der ERG, erklärte Martin Selmayr, ein Sprecher der Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding.

Bei Abrechnung im Minutentakt würden für ein Gespräch von 1 Minute und 20 Sekunden immer 2 Minuten berechnet, erklärte die Kommission. Der Verbraucher zahle also auch für die Sekunden, die er nicht nutze. Eine sekundengenaue Abrechnung würde solche Diskrepanzen vermeiden, werde aber derzeit nur auf Inlandsgespräche angewendet.

Auf die Frage, ob die Kommission plane, die Abrechnung nach Minutentakt für Roaminggespräche abzuschaffen, antwortete Selmayr, es sei schwierig, etwas auf nationaler Ebene zu unternehmen. Wolle man gegen die Diskrepanzen bei der Abrechnung von Auslandsgesprächen vorgehen, so müsse dies im Rahmen der EU-Gesetzgebung geschehen. Darüber werde die Kommission in den nächsten Wochen beraten. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist Ende September oder Anfang Oktober zu erwarten, wenn Reding die neue Roaming-Verordnung vorstellen wird, die neue Grenzen für die Abrechnung von Gesprächsdauer und Datenmengen setzen könnte.

Telefonanbieter bezeichneten die Initiative als Mikromanagement. Ihrer Meinung nach behindere diese Maßnahme letztendlich den Wettbewerb.

Die Kommission plant, das derzeitige System für die Begrenzung von Roaminggebühren auch nach 2010 beizubehalten. Unterdessen wird die EU ab dem 30. August die aktuelle Roaming-Gesetzgebung  erweitern, wenn der Eurotarif von €0,49 auf €0,46 pro Minute für abgehende Anrufe und von €0,24 auf €0,22 für ankommende Anrufe gesenkt wird. Diese Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Kommission meinte weiter, sie wolle auch die Kosten für SMS begrenzen. Trotz heftigen Widerstands aus der Industrie hatte Reding bereits erklärt, man werde die Maßnahmen durchsetzen und die Preise um bis zu 70% senken (EURACTIV 15/07/08).

Unterdessen wird über eine Begrenzung der Gebühren für das so genannte Daten-Roaming, also die Übertragung jeglicher Daten von Videos bis Tabellenkalkulation, noch diskutiert. Sprecher der Industrie wiesen darauf hin, dass man dem letzten Bericht der ERG zufolge einen Rückgang bei den Gebühren für das Herunterladen von Bildern oder Nachrichten mit dem Handy im Ausland verzeichnet habe. Die Kommission betonte in einer Pressemitteilung allerdings, dass die Gebühren für das Daten-Roaming für viele Verbraucher nach wie vor sehr hoch seien.

In einer Erklärung  zu den neuen Preisbegrenzungen, die Ende des Monats in Kraft treten sollen, erklärte EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding gestern (28. August), dass die erneute Preissenkung des Eurotarifs am 30. August den Trend zu günstigeren Roaminggebühren bestätige. Die nächste Herausforderung sei nun, einen neuen einzelnen Markt für das Roaming von SMS und Datendienste zu entwickeln. Sie zähle auf die Unterstützung der französischen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments, damit die Kommission dieses Problem bald lösen könne.

Die GSM Association (GSMA), die weltweite Industrievereinigung der GSM Mobilfunkanbieter, bezeichnete die mögliche Abschaffung der Minutentaktung als Mikromanagement, das eine marktinterne Ausdifferenzierung des Wettbewerbes noch stärker gefährde.

Der Sprecher der GSMA, David Pringle meinte, die Art der Abrechnung und damit verbundene Mehreinnahmen seien eine Möglichkeit, mit der die Mobilfunkanbieter Kunden mit verschiedenen Vorlieben ansprechen könnten. Manche Anbieter böten beispielsweise Tarife mit günstigeren Minutenpreisen an, die in 30/60 oder 60/60-Taktung abgerechnet würden, anderen hätten höhere Minutenpreise, rechneten dafür aber im 1/60 oder 10/60-Takt ab.

Inoffiziell hatten andere Vertreter der GSMA mit Konsequenzen für die Verbraucher gedroht. Das könnten beispielsweise höhere Kosten für andere Dienstleistungen zur Kompensierung der aufgezwungenen Einsparungen sein.

Der Europäische Verbraucherverband BEUC begrüßte das Vorhaben der Kommission, die Minutentaktung abzuschaffen. Levi Nietvelt, Tarif-Experte bei BEUC, bezeichnete diese Maßnahme gegenüber EURACTIV als sehr positiven Schritt. Nietvelt betonte, dass viele Unternehmen in Europa die Minutentaktung als Antwort auf die Roaming-Verordnung einführt hätten, wodurch die Nutzung ihres Handys im Ausland für die Verbraucher nicht unbedingt günstiger werde.

Auch die geplante Einführung von Preisbegrenzungen für SMS befürwortete die BEUC. Man sei sehr für eine solche Begrenzung bei der Versendung von Kurzmitteilungen. Der Markt für SMS sei groß und die Preise würden nicht sinken, so Nietvelt. Einem Preislimit für Daten-Roaming steht die BEUC allerdings zurückhaltend gegenüber. In diesem Bereich würde sie eine Informationskampagne zur Vermeidung böser Überraschungen bei Erhalt der Rechnung einer Begrenzung der Gebühren vorziehen.

Im Juni 2007 führte die Kommission eine Verordung ein, mit der sie die Preise für Auslandsgespräche per Handy in Europa begrenzte – die so genannte Roaming-Verordnung (EURACTIV 29/06/07).

Die Obergrenze für Telefongespräche innerhalb der EU, also beispielsweise von Lettland nach Frankreich oder von Italien nach Deutschland, wurde bei €0,49 (zzgl. MWSt.) angesetzt. Die Festsetzung der Kosten für Inlandsgespräche bleibt weiterhin den Märkten oder dem Eingreifen der nationalen Aufsichtsbehörden überlassen.

Die Versendung von SMS und das Abrufen von Datenmaterial, die beide einen Großteil der Handyrechnungen der Verbraucher ausmachen, waren nicht Bestandteil der ersten Verordnung. Ob nach Minuten- oder Sekundentakt abgerechnet wird, blieb ebenfalls den Netzbetreibern überlassen. Allerdings brachte die Kommission bereits mehrere Male ihre Besorgnis über die höheren Kosten bei einer Abrechnung im Minutentakt zum Ausdruck (EURACTIV 18/01/08).

  • Okt./Nov. 2008: Kommission wird neue Roaming-Verordnung vorstellen. 

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