Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf eine Reihe von Diensten, einschließlich Autovermietungen, elektronischer Dienste und Telekommunikation, werden dem Land zufallen, in dem sich der Verbraucher befindet, anstatt dem Land, in dem sich das Unternehmen befindet, das den Dienst angeboten hat. Die Entscheidung wurde gefällt, nachdem Luxemburg letztendlich sein Veto gegen die Pläne verworfen hatte.
Die Änderung ist Teil eines breitangelegten Mehrwertsteuer-Reformpakets, das die EU-Finanzminister am 4. Dezember 2007 gebilligt haben. Zu diesem Schritt kam es, nachdem aufgrund des Einstimmigkeitsgrundssatzes in allen Steuerangelegenheiten etwa fünf Jahre lang kein Fortschritt verzeichnet werden konnte.
Ziel des Pakets ist es, die Belastung durch Reglementierung für Unternehmen, die grenzüberschreitende Aktivitäten ausführen, zu minimieren. Weiterhin sollen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten, in denen verschiedene Mehrwertsteuersätze gelten, verhindert werden. Dies geschieht durch eine Verschiebung der Steuer von dem Standort des Anbieters auf das Land des Verbrauchers. Somit wird von allen Verbrauchern eines Landes der gleiche Mehrwertsteuersatz verlangt, unabhängig vom Niederlassungsland des Dienstanbieters.
Der größte Streitpunkt richtete sich auf die Anwendung des Systems auf elektronische Dienste – ein Sektor, der kaum existierte als die EU zum ersten Mal ihre Regeln für die Mehrwertsteuer einführte, der aber nunmehr eine boomende Branche ist.
Luxemburg beheimatet dank seines unternehmensfreundlichen Mehrwertsteuersatzes von 15% inzwischen eine Reihe großer Unternehmen im Bereich elektronische Dienste. Hierzu zählen beispielsweise Amazon.com, Skype und PayPal. Der Satz von 15% ist das in der EU erlaubte Minimum. Luxemburg hat ursprünglich Veto gegen die neuen Vorschläge eingelegt. Das Land sagte, es würde pro Jahr 200 Millionen Euro an Steuereinkünften verlieren.
Letztendlich hat Luxemburg jedoch einem Kompromiss zugestimmt. Diesem gemäß werden die Änderungen erst ab 2015 Gültigkeit erlangen, anstatt direkt ab 2010 umgesetzt zu werden. Die Einigung wird es Ländern, die Unternehmen in den Bereichen Telekommunikation und elektronische Dienste beheimaten, ermöglichen, 30% der Einkünfte aus Mehrwertsteuern, die nach 2015 eingefahren werden, einzubehalten. Den Rest erhält das Verbrauchsland. Dieser Anteil wird ab 2017 auf 15%, sowie ab 2019 auf Null gekürzt werden.
Das System wird auf der Schaffung von so genannten „One-Stop-Shops“ basieren, so dass Unternehmen ihre Steuerpflicht nur in dem Land, in dem sie etabliert sind, erfüllen müssen. Es wird dann Sache der Behörden der Mitgliedstaaten sein, Mehrwertsteuereinkünfte in das Verbrauchsland weiterzuleiten, dessen Sätze und Kontrollen gelten werden.
Die Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME) begrüßte die Einigung. Ihrer Meinung nach würden die ‚One-Stop-Shops’ die Bürokratie ‚enorm senken’ und den ‚Jahren der Unsicherheit’ ein Ende bereiten, in denen KMUs sich oft mit 27 unterschiedlichen Verwaltungssystemen und Systemen zum Steuereinzug konfrontiert gesehen hätten. Diese Situation hätte untragbare Einhaltungskosten verursacht und eine Behinderung für den grenzüberschreitenden Handel in der EU dargestellt.
Die Minister billigten ebenfalls Kommissionspläne, nach denen im Frühjahr 2008 neue Vorschläge für den Kampf gegen Steuerhinterziehung vorgelegt werden sollen. Des Weiteren einigten sie sich darauf, die vorübergehenden Abweichungen von der 15-Prozent-Mehrwertsteuerregelung für die Tschechische Republik, Malta, Polen, Zypern und Slowenien zu verlängern.
Die Ausnahmen werden es den fünf Ländern erlauben, bis 2010 gesenkte oder keine Mehrwertsteuersätze auf Güter und Dienstleistungen, wie Nahrungsmittel, Arzneimittel, Bauarbeiten und Dienstleistungen in Restaurants erheben. Bis dahin, so hoffen die Minister, werde es möglich sein, sich auf ein neues Mehrwertsteuersystem zu einigen, das Klauseln für gesenkte Sätze auf ‚grüne’ Produkte enthält (EURACTIV vom 13. November 2007). Detaillierte Pläne der Kommission werden Ende 2008 erwartet (EURACTIV vom 6. Juli 2007).

