EU-Fernsehregulierung soll grenzüberschreitend werden [DE]

Nachdem ein arabische Mediennetzwerk von den USA als terroristische Organisation eingestuft worden ist, haben die europäischen Fernsehaufsichtsbehörden beschlossen enger zusammen zu arbeiten, damit keine Hass-Sendungen über europäische Fernsehsender ausgestrahlt werden.

Auf der zweiten Sitzung der Fernsehaufsichtbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie aus Kroatien, Norwegen, Liechtenstein und der Türkei, am 24. März 2006 in Brüssel, wurde insbesondere der Fall, des im Libanon stationierten und von der Hisbollah betriebenen Satellitensenders, Al-Manar diskutiert.  Dieser wurde kurz zuvor von der US-Regierung als eine terroristische Organisation eingestuft.  Die Kommission sagte „im Laufe des Jahres 2005 konnte dank der engen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Rundfunkaufsichtsbehörden erreicht werden, dass offensichtliche Hass-Sendungen wie die von Al Manar über kein europäisches Satellitensystem übertragen wurden“. 

Die Aufsichtsbehörden sind der Ansicht, dass die Vorkehrungen der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“, welche die Aufstachelung zum Rassen- und Religionshass verbietet, auf alle audiovisuellen Mediendienste ausgeweitete werden sollte, damit sichergestellt werden könne, dass diese nicht „zum nächsten Verbreitungsmittel für Hass werden“.  Der Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung der Richtlinie enthält nicht nur eine solche Ausweitung, sondern würde auch den Namen der Richtlinie in „Audiovisuelle Medien ohne Grenzen“ abändern.  Die Industrie, wie beispielsweise Internetdienstanbieter, ist gegen eine Ausweitung der Richtlinie auf so genannte „nicht-lineare“ Dienstleistungen.  

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