Brüssel unternimmt neuen Versuch zur Kontrolle der Telekommunikationsbranche [DE]

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Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Regeln für das Internet und den Telekommunikationssektor überarbeitet, die im November veröffentlicht werden sollen. Brüssel drängt auf eine Kontrolle der Telekommunikationsbranche, die vermehrt auf europäischer statt auf nationaler Ebene stattfinden soll, und setzt sich damit über das Ergebnis einer Abstimmung hinweg, das im September im Europäischen Parlament erzielt worden war. 

Beim einzigen Treffen der EU-Minister für Telekommunikation im Rahmen der französischen Ratspräsidentschaft am 27. November 2008 in Brüssel, werden sie einen überarbeiteten Vorschlag für die fortlaufende Revision der EU des „Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation“ vorfinden.

Dem überarbeiteten Vorschlag zufolge, in den EURACTIV Einblick hatte, würde erneut ein Vetorecht für die Kommission eingeführt und ein neues Amt für die Europäischen Telekom-Regulierungsbehörden (Office for the European Telecoms Regulators – OETR) eingerichtet werden, das stark von Brüssel kontrolliert würde.

Mit diesem neuen Vorschlag will die EU-Kommission den Markteintritt neuer Anbieter fördern und schlussendlich für eine Senkung der Telefontarife sorgen, indem der zersplitterte europäische Markt für Telekommunikation stärker harmonisiert wird.

Auf Kollisionskurs mit dem Parlament und den europäischen Regierungen

Dabei missachtet sie allerdings die Überarbeitung des Vorschlags, über die das Parlament im September abgestimmt hatte und die weitgehend die Ansichten der nationalen Regierungen widerspiegelt (EURACTIV vom25. September 2008). 

In einer Abstimmung am 24. September 2008 haben die Europaabgeordneten die von der Kommission vorgeschlagene europäische „Superbehörde“ EECMA abgelehnt und durch eine Art Forum für nationale Regulierungsbehörden (BERT genannt, siehe Hintergrund) ersetzt. 

Die EU-Kommission lehnt diese Änderungen nun aber ab und drängt stattdessen auf die Einführung einer neuen Behörde, OETR genannt, die von einem „Verwaltungsrat“ mit zwölf Mitgliedern geleitet würde. Die eine Hälfte der Mitglieder würde von der Kommission, die andere Hälfte von den Regierungen ernannt. Die nationalen Behörden würden einzeln in einem untergeordneten Rat vertreten sein, der den Verwaltungsrat beraten würde. 

Dieser überarbeitete Vorschlag der Kommission stimmt eigentlich weitgehend mit ihrem ursprünglichen Vorschlag überein. Bei der Abstimmung im September lehnte das Parlament den vorgeschlagenen Verwaltungsrat ab und beließ alle Befugnisse unmittelbar bei den nationalen Behörden. Die EU-Kommission sagt jedoch, dass sie diese Ablehnung des Verwaltungsrates, der einen gemeinschaftlichen Ansatz bei der Regulierung des Sektors gewährleisten würde, nicht akzeptieren könne. Das geht aus dem Dokument hervor, in das EURACTIV Einblick gewährt wurde.

Zusätzlich gesteht sich die Kommission selbst ein Vetorecht bei Maßnahmen zu, die von den nationalen Regulierungsbehörden angenommen wurden. Damit widersetzt sie sich dem Parlament. Einer der von den Europaabgeordneten im September eingebrachten Änderungsvorschläge sah in der Tat vor, dass nationale Maßnahmen von der EU-Kommission überprüft werden, aber dass die nationalen Behörden bei den Entscheidungen das letzte Wort haben sollten. 

Die Kommission könne den Wortlaut dieses Teils des vom Europäischen Parlament angenommenen Änderungsvorschlags nicht akzeptieren, da sonst dem OETR die Rolle des Hüters der Verträge zugestanden werden könne, die eigentlich der Kommission zustehe, führt die EU-Kommission in ihrem überarbeiteten Vorschlag aus.

Die Kommission hat dem Parlament und den Mitgliedstaaten Zugeständnisse gemacht und die Mehrheit der von den Europaabgeordneten eingebrachten Änderungsvorschläge angenommen. Darunter fallen auch Änderungsvorschläge in Bereichen wie der funktionalen Trennung, dem Schutz elektronischer Daten, dem Urheberrecht und der Netzwerksicherheit. Die von ihr wieder eingeführten Änderungen machen allerdings eine Einigung über das Paket beim Ratstreffen der Minister für Telekommunikation im November höchst unwahrscheinlich.

In ihren ursprünglichen Vorschlägen für eine Überarbeitung des Telekompakets plante die Europäische Kommission die Einrichtung einer neuen europäischen Behörde, die als ihr wichtigster Berater in allen europäischen Regulierungsfragen dienen sollte. Der Vorschlag sah außerdem die Einrichtung einer Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation (EECMA) vor, die die 27 nationalen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten überwachen sollte.

Die vorgeschlagene Behörde hätte die Befugnisse erhalten, Maßnahmen nationaler Behörden abzulehnen, wenn diese mit den europäischen Prinzipien im Widerspruch gestanden hätten. Die letzte Entscheidungsbefugnis hätte bei der Kommission gelegen, deren unmittelbarer Kontrolle die EECMA unterstanden hätte.

Doch der Plan, die neue EU-Behörde mit einem Vetorecht auszustatten, verärgerte die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG), deren Mitglieder derzeit das letzte Wort bei Entscheidungen haben, die die Telekommunikationsbranche betreffen. Anders gesagt zögern die Mitgliedstaaten, ihre nationale Macht in diesem Bereich aufzugeben.

Das Europäische Parlament nahm sich der Kritik an und lehnte im September 2008 den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung einer starken neuen EU-Behörde für den Telekommunikationssektor im Plenum ab. Stattdessen stimmten die Europaabgeordneten für die Einrichtung der Europäischen Regulierungsbehörden für Telekommunikation (BERT) mit weniger Befugnissen. Die BERT würden damit weitgehend die aktuelle ERG kopieren, die die nationalen Behörden vertritt. Entscheidungen würden von den BERT mit Zweidrittelmehrheit statt einstimmig getroffen werden. Die Kommission würde allerdings ihr Vetorecht verlieren, das sie in ihrem ursprünglichen Revisionsvorschlag für die Telekommunikationsbranche vorgesehen hatte (siehe LinksDossier).

  • 27. November 2008: EU-Ratstreffen der Minister für Telekommunikation, die mit qualifizierter Mehrheit über das Telekom-Paket entscheiden müssen. 
  • April 2009: Vorgesehener Termin für die zweite Lesung im Europäischen Parlament. 

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