Aufgrund zunehmender Produktfälschung und -piraterie in Europa schlägt die Kommission eine sowohl historische als auch kontroverse Richtlinie vor, die zum ersten Mal die Mitgliedstaaten zwingen würde, ihre Strafgesetze anzupassen und harmonisierte strafrechtliche Sanktionen gegen diejenigen, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, zu entwickeln.
Hintergrund
Verletzungen des Rechts an geistigem Eigentum – von Raubkopien von Musik und Filmen bis hin zu Produktfälschungen von Handtaschen oder Autozubehör und gefälschten Medikamenten – haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Die Zunahme der Produktfälschungen um 1 600% verursacht den Verlust von 125 000 Arbeitsplätzen.
Die durch Fälschung verursachten wirtschaftlichen Einbußen, bedingt durch verlorene Geschäftsmöglichkeiten und Steuereinnahmen, belaufen sich auf etwa 500 Milliarden Euro jährlich. Zudem bergen einige Produktfälschungen ernsthafte Gesundheitsrisiken.
Der Schutz geistiger Eigentumsrechte wird von verschiedenen internationalen Übereinkommen, welche die EU unterzeichnet hat, bestimmt. Zu ihnen gehören:
- die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 17 (2): "Geistiges Eigentum wird geschützt";
- die Übereinkommen von Bern, Brüssel und Paris;
- der Urheberrechtsvertrag (World Copyright Treaty WTC) der Weltorganisation for Geistiges Eigentum (WIPO);
- der WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (Performances and Phonograms Treaty WPPT);
- die Welthandelsorganisation (WTO) und das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).
Um diesen internationalen Verpflichtungen nachzukommen, hat die EU im März 2004 die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums angenommen.
Die Richtlinie zielt darauf ab, die fragmentierte EU-Gesetzgebung zu Geistigem Eigentum - verschiedene Maßnahmen zu Urheberrecht, Schutzrechte für Markenzeichen, Autorenrechte, gewerbliche Muster, Nachahmungen und Produktpiraterie, Computerprogramme und so weiter - zusammenzufassen, um europäischen Unternehmen mehr Klarheit und Verlässlichkeit zu bieten.
Sie hat weiterhin den nationalen Behörden mehr Rechte verliehen, um Fälscher zu verfolgen und Rechtseigentümern Schadensersatz zu gewähren.
Dennoch hat die Kommission darauf hingewiesen, dass weitere Maßnahmen notwendig seien, da das Phänomen der Fälschungen und Produktpiraterie zunimmt, besonders im Zuge des Wachstums der Wirtschaft Chinas - dem Ursprung der meisten Produktfälschungen.
Probleme
- Harmonisierung der nationalen Strafgesetze?
Trotz einer Reihe von Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums haben Fälschungen und Produktpiraterie weltweit zugenommen, da Gesetzesbrecher die Möglichkeit haben, erhebliche Gewinne zu erzielen, ohne ernsthafte rechtliche Konsequenzen zu riskieren.
Im Juli 2005 hat die Kommission einen Doppelvorschlag für eine Richtlinie und einen Rahmenbeschluss des Rates vorgelegt. Sie sollen dafür sorgen, dass alle absichtlichen und gewerbsmäßigen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte strenger geahndet werden.
Der Vorschlag wurde im April 2006 überarbeitet, um ein Urteil des Gerichtshofes vom 13. September 2005 einzubeziehen, das unter anderem feststellt, dass die EU die Befugnis habe, das Strafrecht der Mitgliedstaaten zu harmonisieren, wenn dies für die effektive Umsetzung des Gemeinschaftsrecht (siehe Mitteilung KOM/2005/0583 endg.) notwendig sei. Wenn sie angenommen wird, ist die Richtlinie die erste, die das Strafrecht der Mitgliedstaaten harmonisiert.
Am 5. und 6. Oktober 2006 diskutierte der Rat „Justiz und Inneres“ den ergänzten Vorschlag der Kommission, betonte das Subsidiaritätsprinzip und merkte an, dass die Harmonisierung des Strafrechts als letzter Ausweg angesehen werde.
- Angemessene Bestrafung
In dem Doppelvorschlag geht es um die Frage, welche strafrechtlichen Sanktionen bei Rechtsverletzungen angemessen sind. Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, „jede vorsätzliche Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich zu ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsmäßigem Umfang begangen wird“.
Der Vorschlag lässt Maßnahmen wiederaufleben, welche die Kommission in ihrem ursprünglichen Richtlinienentwurf zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bereits genannt hatte. Im Frühjahr 2004 war sie jedoch vom Europäischen Parlament, als es die Richtlinie angenommen hat, abgelehnt worden.
Die Maßnahmen umfassen Freiheitsstrafen, Bußgelder, die Zerstörung von gefälschten Waren, die Konfiszierung von diesen Produkten oder von Gütern mit einem entsprechenden Wert, die Schließung der Einrichtung, die zur Gesetzesübertretung genutzt wurde, Verbote für der Ausübung einer Handelstätigkeit, richterliche Aufsicht, rechtliche Abwicklung, Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen und die Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen.
Zudem liefert der Vorschlag für den Rahmenbeschluss die Möglichkeit erweiterter Einziehungsbefugnisse und gewährleistet den Eigentümern geistiger Eigentumsrechte die Möglichkeit, die Tätigkeiten gemeinsamer Ermittlungsgruppen zu unterstützen.
Die ursprünglichen Vorschläge wurden von einer Reihe von Wirtschaftszweigen, unter anderem Computer- und Softwareherstellern, Telekommunikationsanbietern, Generikaherstellern und Markeninhabern, kritisiert, da sich der Geltungsbereich der Richtlinie nicht auf das spezifische Problem der Fälschung kommerzieller Waren beschränke.
Stakeholder sagten, der Entwurf riskiere, Verletzungen im kleinen Maßstab, d.h. für den persönlichen Gebrauch, zu kriminalisieren, wie zum Beispiel das Kopieren des Inhalts einer DVD auf eine Computerfestplatte oder die Herstellung einer Sicherungskopie einer kopiergeschützten CD.
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass der Entwurf auch strafrechtliche Sanktionen bei mutmaßlichen Verstößen gegen ungeprüfte Rechte geistigen Eigentums vorsehe, wie zum Beispiel bei sich in der Schwebe befindenden oder umstrittenen Patentanträgen.
In einer ersten Lesung am 25. April 2007 hat sich das Parlament diesen Bedenken angenommen und dafür gestimmt, Privatpersonen aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herauszunehmen, insofern sie keinen Gewinn aus der Nutzung eines Produktes ziehen. Leichtere Verstöße werden ebenfalls Gegenstand des nationalen Zivilrechts bleiben.
Patente für Erfindungen sind ebenfalls nicht Bestandteil der Richtlinie, da es schwierig ist, diese Verstöße zu prüfen und da das Zivilrecht das am besten geeignete Instrument ist, um diesen Verstößen nachzukommen.
Der Geltungsbereich der Richtlinie beschränkt sich somit auf die folgenden Rechte des geistigen Eigentums:
- Urheberrecht und verwandte Rechte;
- "sui generis"-Recht für die Datenbankindustrie;
- Rechte für Hersteller von Halbleiteroberflächen;
- Markenrechte;
- Musterrechte;
- geografische Angaben, und;
- Markennamen.
Die Richtlinie wird nur in Kraft treten, wenn sie von den Mitgliedstaaten bestätigt wird. Dies könnte sich jedoch als schwierig erweisen, da Länder wie Großbritannien und die Niederlande befürchten, dass die EU mit der Harmonisierung des Strafgesetzes in einen Bereich eindringt, der traditionell in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten fällt.
Rechtsexperten sagten zudem, dass der Text aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen (siehe ‚Positionen’) vor Gericht gebracht werden könne.
Positionen
Der italienische Sozialdemokrat Nicola Zingaretti, Berichterstatter für den Richtlinienvorschlag, sagte, diese Richtlinie sei die erste, die Strafrecht betreffe. Die Harmonisierung des Strafgesetzes sei eine vollkommen neue Entwicklung. Er erklärte die Änderungsvorschläge seines Berichts damit, dass es darum gehe, Kriminelle des Mafiamilieus zu bestrafen und nicht Kinder zu verurteilen, die Musik heruntergeladen hätten.
Der britische konservative Europaabgeordnete Malcolm Harbour sagte, dass die Konservativen nicht überzeugt seien, dass eine EU-Gesetzgebung in diesem Bereich notwendig sei. Man glaube, dass es sinnvoller sei, die Effizienz der bestehenden Gesetzgebung auszuschöpfen, bevor man weitere Maßnahmen ergreife.
Die österreichische grüne Abgeordnete Eva Lichtenberger, die Mitglied des Rechtsausschusses ist, sagte: „Ohne klare Rechtfertigung wird hier ins Strafrecht der Mitgliedsstaaten eingegriffen - mit unklaren Regelungen und Definitionen. Dabei wäre für die Verfolgung von Produktpiraterie die Zusammenarbeit der Justiz über Grenzen hinweg zweifelsohne das beste Mittel. Aber die heute beschlossene Fassung der Richtlinie löst keine Probleme, auch nicht für jene, die Copyright und Trademarks effizient schützen wollen.“
Sie fügte hinzu: „Ein positives Resultat ist zweifellos, dass zumindest Privatpersonen aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen wurden. Ohne diese Bestimmung hätte die Richtlinie tausende Jugendliche wegen illegaler Downloads kriminalisieren können. Dies wäre auch durchaus in der Absicht einiger Hardliner im Europäischen Parlament gelegen.“
Der Europaabgeordnete Umberto Guidoni (KVEL/NGL) zeigte sich unzufrieden, dass die Richtlinie nicht zurückgewiesen wurde. Er sagte, sie verwechsle Fälschungsdelikte mit der Verletzung von Eigentumsrechten und werde den effektiven Kampf gegen kriminelle Fälschungen erschweren.Es wäre laut Guidoni hilfreicher gewesen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf die Verletzung von Urheberrechten und die kommerzielle Fälschung von Multimediaprodukten zu beschränken. Dies sei ein Gebiet, auf dem die organisierte Kriminalität stark aktiv sei, so Guidoni. Er fügte hinzu, dass man zumindest einige Beschränkungen sichergestellt habe, so dass der geschäftliche Gebrauch von P2P und Datentausch durch Privatleute nicht geschützt werde.
Reto Hilty, Annette Kur und Alexander Peukert des Max-Planck-Institute für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht bezweifeln, dass die Entscheidung des Gerichts von 2005 eine ausreichende Grundlage für den überarbeiteten Vorschlag der Kommission ist: „Von der generellen Frage der Zuständigkeit ist jedoch die Frage zu unterscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Regulierung auf Gemeinschaftsebene im konkreten Fall erfüllt sind. Nach der EuGH-Entscheidung setzt dies gerade im Hinblick auf strafrechtliche Maßnahmen voraus, dass sie im Hinblick auf die erstrebten Zielsetzungen unerlässlich sind. (…) Tatsächlich bestehen erhebliche Bedenken, ob eine Nichtharmonisierung nationaler IP-Strafrechtsvorschriften den Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber jenem allein innerhalb eines Mitgliedstaates erschweren wird: Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums sind in allen Mitgliedstaaten verboten. Allein der Umstand, dass in den Mitgliedstaaten rechtswidrige Piraterieware erhältlich ist, begründet keine Harmonisierungskompetenz.“
Zeitstrahl
- 25. April 2007: Die Richtlinie wurde in der Plenarsitzung des Parlaments angenommen.
- 17. April 2008: Erwartete Prüfung durch die Mitgliedstaaten im Rat. Wenn die Richtlinie die Zustimmung des Rates erhält, wird sie direkt in Anschluss an die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
- Den Mitgliedstaaten bleiben anschließend 18 Monate, um die Richtlinie umzusetzen.
Weitere Informationen
EU official documents
- Legislative Tracker (OEIL):Intellectual property: strengthening the fight against counterfeiting and piracy, criminal measures aimed at ensuring the enforcement of rights
Political Groups
- Greens-EFA:Intellectual property rights: Proposal to criminalise intellectual property infringements causes more problems than it solves(25 April 2007)
- Socialist Group:EU jail terms for video pirates and counterfeiters.(25 April 2007)
- GUE/NGL:Anger at adoption of shoddy intellectual property proposal(25 April 2007) [FR]
Press articles
- Bardehle Pagenberg Dost Altenburg Geissler:Germany: The Directive on the Enforcement of Intellectual Property Rights and its Implementation Into German Law (25 May 2005)
Non-assigned links
- Parliament (press release):Intellectual property: pirates and counterfeiters to feel the full weight of criminal law(25 April 2007) [FR] [FR] [DE]
- Parliament:Legislative resolution on the amended proposal for a directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights(25 April 2007) [FR] [FR] [DE]
- Parliament (Press release):Intellectual property rights: criminal sanctions to fight piracy and counterfeiting(20 March 2007)
- Council Justice and Home Affairs:Criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights(5 - 6 October 2006; see page 23)
- Eur-Lex:Initial proposal for a Directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights
- Eur-Lex:Directive 2004/48/EC on the enforcement of intellectual property rights(29 April 2004) [FR] [FR] [DE]
- Commission (press release):Intellectual property: Commission welcomes European Parliament support against counterfeiting and piracy(9 March 2004) [FR] [FR] [DE]
- Commission (memo):Directive on enforcement of intellectual property rights: frequently asked questions(January 2003) [FR] [FR] [DE]
- Eur-Lex:Statement by the Commission - Article 2 of Directive 2004/48/EC of the European Parliament and of the Council on the(13 April 2005)
- Eur-Lex:Intellectual property law(exhaustive list with links) [FR] [FR] [DE]
- Eur-Lex:Directive on the harmonisation of certain aspects of copyright and related rights in the information society (2001/29/EC)(22 May 2001) [FR] [FR] [DE]
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- DG Enterprise:Intellectual property rights helpdesk [FR] [FR] [DE]
- DG Internal Market:Intellectual property [FR] [FR] [DE]
- DG Internal Market:Enforcement of intellectual property rights[ FR FR DE
- DG Internal Market:Community patent[ FR FR DE
- DG Trade:Intellectual property[ FR
- DG Research:Intellectual property and the European Research Area
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- CORDIS:Intellectual Property Rights, action lines on innovation protection systems within the innovation programmes
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- Society for Economic Research on Copyright Issues:Website