Der EU-Handelskommissar hat erklärt, dass ein
Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine zustande kommen
könnte, sollte die Ukraine ihren Reformprozess weiter
vorantreiben.
Während EU-Handelskommissar Peter Mandelson einräumte, dass ein
Freihandelsabkommen ein langfristiges Ziel sei, versicherte er,
dass dies eine konkrete Möglichkeit für die Ukraine darstelle,
sofern das Land den Reformprozess weiter vorantreiben. „Ich möchte
die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit einer Ukraine, die
Reformen durchführt, vertiefen“, so Mandelson am 17.
Januar.
Der Handelskommissar erklärte weiter, dass er empfehlen würde,
dass die der Ukraine den Status einer funktionierenden
Marktwirtschaft erhält, wenn das Land Preisbindungen abschaffe und
die Konkursverfahren und sein System der Rückzahlung von
Mehrwertsteuern reformiere.
Derzeit geht es bei den Verhandlungen vor allem um den Abschluss
eines Abkommens, das ukrainischen Textil- und Stahlprodukten einen
besseren Zugang zum EU-Binnenmarkt geben würde. „Dies sind
Schlüsselsektoren zwischen der Ukraine und der EU, die ein Drittel
des Exports der Ukraine ausmachen“, erläuterte Mandelson.
Im Jahr 2003 belief sich der Umfang der ukrainischen Exporte in
die EU auf 14,5 Milliarden Euro. Landwirtschaftsprodukte und
Energie machten hiervon ein Drittel aus.
Die EU hat ihre Freundschaft mit der Ukraine nach dem Urteil des
Obersten Gerichtshofs der Ukraine, dass die Präsidentschaftswahl
vom 21. November aufgrund von Wahlbetrug wiederholt werden müsse,
erneuert. Der pro-europäisch ausgerichtete Viktor Juschtschenko
ging als Sieger aus der Wiederholungswahl am 26. Dezember hervor.
Derzeit befasst sich der Gerichtshof noch mit der Klage seines
Rivalen Viktor Janukowitsch, der den ersten Wahlgang gewonnen
hatte. Eine negative Entscheidung des Gerichts wird für Ende dieser
Woche erwartet, wonach Juschtschenko offiziell vereidigt werden
könnte.

