EU-Verordnung zur Entsorgung von Abfällen verschärft [DE]

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Am 12. Juli 2007 ist eine überarbeitete Verordnung über die Verbringung von gefährlichen und ungefährlichen Abfällen in Kraft getreten. Die Kommission hofft, dass die neue Verordnung die illegale Entsorgung von gefährlichen EU-Abfällen in Entwicklungsländern verhindern wird. Auslöser hierfür war ein Vorfall aus dem Jahr 2006, als 16 Menschen in der Elfenbeinküste aufgrund giftigen Schlamms zu Tode kamen, der dort von einem EU-Tanker abgeladen worden war.

Eine EU-Verordnung zur Verbringung von Abfällen in und aus sowie innerhalb der EU ist seit 1993 in Kraft und basiert teilweise auf dem Basler Übereinkommen, das ein Kontrollsystem zu grenzübergreifender Abfallbehandlung einführte.

Die Verordnung unterscheidet zwischen gefährlichen und ungefährlichen Abfällen sowie zwischen Abfall, der endgültig zu beseitigen ist oder verwertet werden kann. Sie setzt einen Genehmigungsmechanismus ein, der sicherstellen soll, dass Abfälle auf „ökologisch gesunde“ Weise gelagert oder wiederverwertet werden. Abkommen zur Verbringung von Abfällen in und aus der EU werden auch auf solche Drittländer beschränkt, die entweder der EFTA angehören, welche das Basler Übereinkommen unterzeichnet oder bestimmte OECD-Verträge oder bilaterale Abkommen mit der EU abgeschlossen haben.

Im Juli 2003 schlug die Kommission die Überarbeitung der Verordnung vor, um die Regeln zu vereinfachen und zu verschärfen. Die überarbeitete Verordnung, die 2006 angenommen wurde, enthält einige grundlegende Änderungen:

  • Der Export gefährlicher Abfälle aus der EU in Entwicklungsländer ist verboten;
  • Der Export ungefährlichen Mülls, so wie Computerteile, zur Entsorgung in Nicht-EU-Länder oder EFTA-Staaten ist ebenso verboten;
  • Mitgliedstaaten müssen unangekündigte Inspektionen ausführen und jegliche Verstöße melden;
  • Mitgliedstaaten sind befugt, physische Überprüfungen (Öffnung von Containern) durchzuführen, und;
  • Absender (sogenannte notifizierende Personen) müssen den Müll auf eigene Kosten zurücknehmen, wenn die Verbringung nicht in der vorgesehenen Weise abgeschlossen wurde.

Einige Abfallhändler aus dem Vereinigten Königreich haben beklagt, dass die neuen Regeln die Verbringung legitimen oder umweltfreundlichen Abfalls zu Wiederverwertungsprozeduren in Entwicklungsländern untergraben würden.

Der EU-Kommissar für Umwelt, Stavros Dimas, sagte, dass die sichere Verbringung von Abfall höchster umweltpolitischer Priorität für die Kommission sei. Man müsse sicherstellen, dass sich solch tragische Ereignisse wie die Entladung gefährlichen Abfalls an der Elfenbeinküste im vergangenen Jahr nicht wiederholten.

 

 

Während das Internet von vielen Anbietern und Verbrauchern als virtuelle Handelsplattform gesehen werde, seien Zahlungssysteme die Achilles-Sehne der Verbraucher beim Internethandels, meint Stefan Heng von Deutsche Bank Research.

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