Die chronische Unfähigkeit der EU, die nationalen Verbote für Gen-Produkte aufzuheben, wird von der WTO aufs Genauste überprüft. Allerdings betonen EU-Vertreter, dass die kürzlich verabschiedeten Biotech-Vorschriften, die seit 2004 in Kraft sind, den WTO-Anforderungen gerecht werden.
Die vorläufigen Ergebnisse des WTO-Panels, welche am Dienstag (7. Februar) bekannt gegeben wurden, vermitteln den Eindruck, dass es in diesem Streit mit der EU über die Zulassung von Biotech-Produkten die Position der USA unterstützt (EURACTIV, 8. Februar 2006).
In einem 1050 Seiten langen vertraulichen Dokument kommt das WTO-Panel (noch nie hat ein WTO-Panel einen so langen Text verfasst) zu dem Schluss, dass das EU-Moratorium über Gen-Produkte, welches zwischen Oktober 1999 und August 2003 bestand, unzulässig gewesen sei.
2004 wurden neuen EU-Zulassungsvorschriften für Gen-Produkte verabschiedet, um die Kritik der USA zu entkräften . Allerdings sind die USA immer noch der Meinung, dass die Zulassungsverfahren zu lange dauern und nicht auf „wissenschaftlichen Argumenten basieren“, wie es von der WTO verlangt wird.
In Österreich, Frankreich, Deutschland, Griechenland und Luxemburg sind insgesamt noch acht Einfuhrverbote für Gen-Produkte in Kraft, trotz wissenschaftlicher Genehmigung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Kommission hat wiederholt versucht die Verbote aufzuheben, was aber aufgrund einer Hintertür im Verfahren nicht möglich war.
Unter den derzeitigen EU-Vorschriften können nationale Einfuhrverbote nur dann aufgehoben werden, wenn dies durch einen Ausschuss nationaler Experten unterstützt oder, als letzter Ausweg, vom Ministerrat der EU verlangt wird. Wenn die Mitgliedstaaten sich weigern und die Einfuhrverbote aufrechterhalten, wird die Angelegenheit an die EFSA zur Einholung einer weiteren Meinung weitergeleitet und anschließend für die nächste Beratungsrunde zurück an die Kommission gegeben.
Unklar ist immer noch, ob die endgültige Entscheidung des WTO-Panels, welche spätestens Ende nächsten Jahres erwartet wird, das Zulassungsverfahren in Frage stellt.
Positionen
EU-Beamte bestanden am Mittwoch (8. Februar) darauf, dass sich der Bericht der WTO nur „mit der Vergangenheit befasst, wie z.B. der Zeit vor Annahme des neuen Gemeinschaftsrechtes im Jahr 2004“.
„Das bedeutet, dass der EU-Rechtsrahmen nicht verändert werden muss und dass wir auch weiter Gen-Produkte auf den Markt bringen“, sagte ein Beamter.
Dennoch haben die Beamten in Bezug auf die nationalen Einfuhrverbote zugegeben, dass das Panel deren Aufrechterhaltung auf wissenschaftlicher Basis als ungerechtfertigt erachten würde. Ein anderer EU-Beamter hat hinter vorgehaltener Hand zugegeben, das von einem rechtlichen Standpunkt aus gesehen, die chronische Unfähigkeit der Kommission Vorschriften zur Aufhebung der nationalen Einfuhrverbote durchzusetzen, wahrscheinlich geltend gemacht werden könnte.
Die USA scheinen der gleichen Ansicht zu sein. US-Handelsvertreter betonten „die Kommission […] ist zuständig für die Umsetzung der EU-Verträge und –Entscheidungen“.
Sie scheinen die EU sogar zu beschuldigen, , mit Absicht ein nicht funktionierendes System aufgestellt zu haben. Der US-Handelsbeauftragte sagte, dadurch, dass die EU verhindere, dass die Zulassungsverfahren funktionieren, seien enorme Verspätungen bei der Zulassung von Biotech-Produkten verursacht worden, welches die Vermarktung vieler in den USA gewachsener Getreide verhindere.
In der Zwischenzeit haben Umwelt-NGOs die Geheimniskrämerei der WTO verdammt und die Regierungen dazu aufgerufen sicherzustellen, dass komplexe gesundheits- und umweltpolitische Entscheidungen auf eine transparente Weise getroffen werden .
Alexandra Wandel, Handelskoordinatorin von Friends of the Earth Europe sagte, dass die WTO ihren Entscheidungsentwurf geheim hielte. Dies fasse zusammen, was in der WTO falsch liefe. Sie sei verschwiegen, undemokratisch und gebe wirtschaftlichen Interessen Vorrang.
Daniel Mittler, handelspolitischer Berater von Greenpeace International sagte: „Die US-Regierung und agrochemische Unternehmen haben mit diesem Fall einen verzweifelten Versuch gestartet, dem Markt Gen-Produkte aufzuzwingen. Aber Konsumenten, Bürger und Landwirte auf der ganzen Welt wollen keine Gen-Produkte und diese Vorschrift wird das nicht ändern.“
Hintergrund
Die USA, unterstützt durch Argentinien und Kanada, brachten den Fall 2003 vor die WTO. Die Kläger behaupteten, dass die EU seit 1998 die Vorschriften des internationalen Handels verletze, indem sie ein Moratorium über Gen-Getreide verhängte, obwohl nach wissenschaftlichen Empfehlungen kein Risiko für Gesundheit und Sicherheit bestehe.
Zwischen 1997 und 2000 haben Frankreich, Deutschland, Griechenland und Luxemburg eigene Einfuhrverbote für Gen-Produkte verhängt, welcher von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterstützt wurden. Die Einfuhrverbote sind zeitlich begrenzt und basieren auf einer so genannten „Sicherheitsklausel“, welche EU-Mitgliedstaaten anwenden können, wenn sie an der Sicherheit eines Produkts für die menschliche Gesundheit zweifeln.
Zeitstrahl
• Die EU, USA und Kanada haben mehrere Wochen Zeit, um ihre Kommentare zu dem Zwischenbericht abzuliefern
• Ende 2006 – Anfang 2007 wird die WTO ihre endgültige Endscheidung veröffentlichen
Weitere Informationen
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