EU-Lieferkettengesetz: Belgien hofft auf Mehrheit ohne Deutschland

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Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, große Unternehmen für Verstöße gegen Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltvergehen in ihrer Lieferkette zur Verantwortung zu ziehen. Das Vorhaben wurde jedoch durch den Widerstand innerhalb der deutschen und der italienischen Regierung sowie einiger kleinerer Staaten blockiert. [Catstyecam/shutterstock]

Mit einer angesetzten Abstimmung am Mittwoch (28. Februar) unternimmt Belgien einen letzten Versuch, das EU-Lieferkettengesetz über die Ziellinie zu bringen. Gegen das Gesetz gab es Vorbehalte aus mehreren Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Italien.

Das vorgeschlagene EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) zielt darauf ab, große Unternehmen für Verstöße gegen Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltvergehen in ihrer Lieferkette zur Verantwortung zu ziehen.

Im Dezember 2023 hatten der Rat der EU und das EU-Parlament eine politische Einigung erzielt. Im Anschluss wurde das Vorhaben jedoch durch Widerstand in der deutschen und der italienischen Regierung sowie einiger kleinerer Staaten blockiert.

Die belgische Regierung versucht nun, auf einem Treffen der EU-Botschafter am Mittwoch (27. Februar), eine Einigung herbeizuführen.

Die Positionen der Mitgliedstaaten zu dem Gesetz ließen sich jedoch kaum vorhersagen, hieß es aus mehreren Quellen.

„Die Regierungen halten sich sehr bedeckt, wie sie sich positionieren wollen“, hieß es aus dem Umfeld der Verhandlungen gegenüber Euractiv. Ob eine Mehrheit für das Gesetz erreicht werden kann, sei weiterhin unklar.

Von den drei größten EU-Staaten hatten Deutschland und Italien zuvor angekündigt, sich der Stimme zu enthalten. Dies führte dazu, dass das Thema bei einem Treffen der EU-Botschafter am 9. Februar vorsorglich von der Tagesordnung genommen wurde.

Frankreich hingegen war mit dem Gesetz zufrieden, da der Finanzsektor vom Geltungsbereich weitgehend ausgenommen wurde, hieß es. Die linke EU-Abgeordnete Manon Aubry warf der französischen Regierung jedoch vor, das Gesetz mit einer Last-Minute-Forderung noch abschwächen zu wollen.

Nach den EU-Abstimmungsregeln zählt eine Enthaltung faktisch als Nein-Stimme. Das liegt daran, dass eine Zustimmung von mindestens 14 Mitgliedstaaten erforderlich ist, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

In der Praxis bedeutet eine Enthaltung von zwei großen Staaten zusammen mit mindestens zwei bis drei kleineren Mitgliedstaaten daher in der Regel, dass keine Mehrheit zustande kommt.

Im Fall des EU-Lieferkettengesetzes haben Schweden, Finnland und Estland zuvor Bedenken geäußert und daher das Gesetz nicht unterstützt. Das bedeutet, dass für eine qualifizierte Mehrheit entweder einer dieser Staaten seine Position ändern oder Italien oder Deutschland für das Gesetz stimmen müsste.

Auch die Zustimmung weiterer EU-Länder, etwa Tschechien und Österreich, ist ungewiss.

Aus Diplomatenkreisen hieß es, Deutschland werde sich aufgrund des Widerstands der FDP weiterhin der Stimme enthalten. In Italien sei die Lage hingegen weniger eindeutig.

Schlechte Vorverhandlungen: FDP will EU-Lieferkettengesetz nachbessern

Die FDP will die Verhandlungen über das EU-Lieferkettengesetz wieder aufnehmen. Das Thema war am vergangenen Freitag von der Tagesordnung eines Treffens der EU-Botschafter gestrichen worden. Nach Ansicht der Partei spreche dies für die schlechte Qualität der vorläufigen Vereinbarung. 

In Italien hat sich die Confindustria, der führende nationale Unternehmensverband, intensiv um eine Abschwächung der EU-Vorschriften bemüht.

Zusammen mit ihren deutschen und französischen Schwesterverbänden (BDI und BDA in Deutschland, Medef in Frankreich) hat die Confindustria die italienische Regierung kürzlich aufgefordert, sich bei der bevorstehenden Abstimmung zu enthalten.

„Wir zählen auf die Enthaltung der italienischen Regierung bei der Abstimmung“, teilte Stefan Pan, der EU-Cheflobbyist von Confindustria, am 9. Februar der nationalen Zeitung Il Sole 24 Ore mit. „Die italienische Abstimmung wird entscheidend sein“, sagte er.

Die Warnungen der Industrieverbände drehten sich hauptsächlich um den zusätzlichen bürokratischen Aufwand und die Kosten, die mit der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes verbunden seien. Diese würden die globale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen.

Gegensätzliche Argumente wurden jedoch von einigen Schwergewichten der Lebensmittelbranche vorgebracht. Ferrero, Mars Wrigley und Mondelez appellierten in einem gemeinsamen Schreiben an die italienische Regierung in der vergangenen Woche für eine Zustimmung.

Sie warnten vor unterschiedlichen Regeln innerhalb der EU, sollte das gemeinsame EU-Gesetz nicht verabschiedet werden. Dies zeigt, dass die Meinungen in den verschiedenen Unternehmensbereichen weit auseinander gehen.

Die entscheidende Frage ist nun, wie sich die italienische Regierung am Mittwoch entscheiden wird.

„Wir haben keine offizielle Mitteilung darüber, wie sie sich morgen verhalten werden“, teilte ein EU-Diplomat Euractiv mit.

„Italien hat eine Tradition, sich bis zum letzten Moment sehr vage über seine Positionen zu äußern“, fügte er hinzu.

Die Ständige Vertretung Italiens bei der EU lehnte eine Stellungnahme ab.

Aus dem Umfeld der Verhandlungen hieß es, dass einige Änderungen in den unverbindlichen Teilen des Gesetzes, den sogenannten „Erwägungsgründen“, vorgenommen worden seien.

Das Gesetz bleibe jedoch im Rahmen dessen, was im Dezember zwischen den EU-Staaten und den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments vereinbart worden sei.

Das Zeitfenster für die Fertigstellung des Gesetzes vor den diesjährigen Europawahlen schließt sich. Jede Einigung müsste vom Plenum des Europäischen Parlaments im April, der letzten Plenarsitzung vor den Wahlen im Juni, verabschiedet werden, um dann die endgültige Zustimmung der Minister der EU-Staaten zu erhalten.

„Dieses bahnbrechende Gesetz droht zu entgleisen, nachdem Deutschland bestätigt hat, dass es sich bei der Abstimmung enthalten wird“, warnte die NGO Oxfam.

EU-Lieferkettengesetz: Parlament und Mitgliedstaaten erzielen Einigung

Die Verhandler des Rates der EU und des Europäischen Parlaments haben sich am Donnerstag (14. Dezember) nach einer langen Nachtsitzung auf einen Kompromiss über das EU-Lieferkettengesetz geeinigt.

Zusätzliche Berichterstattung von Anna Brunetti.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]

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