EGMR: 10.000 Euro Schadenersatz für Chodorkowski

Der inhaftierte Kremlkritiker und frühere Öl-Milliardär Michail Chodorkowski. Foto: dpa

Der Prozess gegen Michail Chodorkowski stand auf einer juristisch soliden Grundlage. Dies hat der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Allerdings sei der Prozess gegen Chodorkowski unfair gewesen. Die Straßburger Richter sprachen dem Ex-Öl-Milliardär eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zu.

Acht Jahre nach der Verurteilung des regierungskritischen Unternehmers Michail Chodorkowski hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland wegen eines unfairen Verfahrens gerügt.

Die Straßburger Richter verurteilten die Behörden am Donnerstag zur Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz an den einst reichsten Russen. Zudem bemängelten sie die Inhaftierung Chodorkowskis in einem Straflager, das Tausende Kilometer von der Hauptstadt Moskau entfernt liegt. Chodorkowski und sein früherer Geschäftspartner Platon Lebedew unterlagen aber in einem wichtigen Punkt: Dem Urteil zufolge stand der Prozess auf einer juristisch soliden Grundlage. Kritiker hatten immer von einem politisch motivierten Verfahren gesprochen, weil Chodorkowski bis zu seiner Verhaftung einer der wichtigsten Kritiker von Präsident Wladimir Putin war.

Der grüne Europaabgeordnete Werner Schulz, Vizevorsitzender des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Russland, erklärte: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bestätigt, dass der Prozess gegen Michail Chodorkowski und Platon Lebedew unfair war und dabei gegen fundamentale Grundrechte verstoßen wurde. Ich fordere Russland auf, die Entscheidung des EGMR zu akzeptieren und die Urteile gegen Chodorkowski und Lebedew aufzuheben und beide unverzüglich freizulassen."

Der Spruch des EGMR beweise erneut, dass Russland beim Vorgehen gegen die politische Opposition die Menschenrechte verletzt, so Schulz. "Dies zeigen auch die Verfahren gegen Pussy Riot, Sergei Magnitsky oder Alexei Nawalny. Als Mitglied des Europarats ist Russland gefordert, seinen Verpflichtungen nachzukommen und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten."

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, das Urteil zeige die willkürliche Behandlung Chodorkowskis und sei ein Mahnmal für den Kurswechsel in Russland. Der heute 50-Jährige verdiente nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 mit dem Ölkonzern Yukos Milliarden. Der Regierungskritiker wurde in einem ersten Prozess 2005 wegen Betrug und Steuerhinterziehung verurteilt. In einem zweiten Verfahren folgte 2010 eine Strafe wegen Diebstahls und Geldwäsche. Chodorkowski könnte damit im Jahr 2014 aus der Haft entlassen werden. Sein Yukos-Konzern wurde zerschlagen und ging größtenteils an Staatsunternehmen.

Gegen das Straßburger Urteil können beide Seiten innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Die Richter haben die Aufgabe, Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nachzugehen. Auch Länder wie Russland oder die Türkei sind dem Abkommen beigetreten.

EURACTIV/rtr

Links

European Court of Human Rights: Khodorkovskiy and Lebedev v. Russia, Press Release – Chamber Judgments (25. Juli 2013)

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren