Frauenrechtsorganisationen kritisieren Deutschland für die Blockade einer zustimmungsbasierten Definition von Vergewaltigung, welche in die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufgenommen werden soll. Zuvor waren die EU-Verhandlungen ins Stocken geraten.
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2022 hat die Europäische Kommission ihre Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Europa vorgestellt. Der Richtlinienvorschlag der Kommission will Frauen besser vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützen und zielt darauf ab, Zwangsehen, weibliche Genitalverstümmelung, sexistische Belästigung im Internet und Zwangssterilisation zu verbieten.
Das künftige Gesetz zielt auch darauf ab, eine gemeinsame Definition von Vergewaltigung in Europa festzulegen, um die strafrechtlichen Sanktionen in den 27 Mitgliedsstaaten zu harmonisieren und die Opfer besser zu schützen.
Das EU-Parlament als auch die Kommission befürworten eine Definition von Vergewaltigung auf der Grundlage des Konzepts der Zustimmung. Im Verhandlungsmandat des Rates wurde jedoch der Artikel 5, welcher besagt, dass eine nicht einvernehmliche sexuelle Handlung eine Straftat darstellt, vollständig gestrichen. Daher hängt die Richtlinie nun, fast zwei Jahre später, in den interinstitutionellen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission fest.
Indem Deutschland, sowie auch Frankreich und die Niederlande, eine auf Zustimmung basierende Definition ablehnen, „spielen sie den ultrakonservativen Staaten in die Hände“, sagte Camille Butin, Beauftragte für Interessenvertretung bei der International Planned Parenthood Federation (IPPF), gegenüber Euractiv.
Deutschland, Frankreich und die Niederlande, die traditionell als fortschrittlich in Geschlechterfragen gelten, stimmten gegen die Aufnahme von Vergewaltigung in die Richtlinie, ebenso wie Polen, Ungarn, Malta, die Tschechische Republik, Estland, Bulgarien und die Slowakei.
Nach Angaben des französischen Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien (INSEE) werden in der EU jedes Jahr mehr als 100.000 Vergewaltigungen registriert. Eine von fünf Frauen erfuhr körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen Partner oder Freund, und drei von zehn durch ein Familienmitglied.
Beim letzten Trilog am 13. Dezember konnte keine Einigung erzielt werden. Da der Prozess ins Stocken geraten ist, sind Frauenverbände wenig optimistisch, dass die Richtlinie noch während der belgischen EU-Ratspräsidentschaft, die am 30. Juni endet, verabschiedet wird.
Die nächste Verhandlungsrunde wird für Ende Februar erwartet, in der die Vertreter des Rates mit qualifizierter Mehrheit für die Aufnahme von zustimmungsbasierter Vergewaltigung in die Richtlinie stimmen müssten. Ohne die Unterstützung Deutschlands und Frankreichs ist es jedoch unwahrscheinlich, dass der Rat seine derzeitige Position ändern wird.
„Die Einführung des Konzepts der Zustimmung bedeutet, dass man anerkennt, was die Opfer zu sagen haben“, sagte Noémie Gardais, internationale Beauftragte der französischen NGO Le Planning Familial, in einem Interview mit Euractiv.
Die Zivilgesellschaft, die Europaabgeordneten und die NGOs sind skeptisch, dass die Richtlinie unter der nachfolgenden ungarischen Präsidentschaft vorrangig behandelt wird, so Gardais von Planning Familial.
„Wir fordern Frankreich und Deutschland auf, sich in dieser Angelegenheit vorwärtszubewegen“, sagte Frances Fitzgerald, irische konservative Europaabgeordnete (EVP) und Mitberichterstatterin des Dossiers für den Ausschuss für die Rechte der Frauen (FEMM), zum Zeitpunkt des letzten Trilogs.
Evin Incir, Mitberichterstatter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten (LIBE) und schwedischer sozialdemokratischer Abgeordneter (S&D), sagte: „Diese Länder müssen die Führung übernehmen. Sie dürfen sich nicht hinter dem juristischen Argument verstecken.“
Konzept der Zustimmung
Dem Rechtsgutachten des Rates zufolge würde die Aufnahme der Kriminalisierung von nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen die rechtlichen Kompetenzen der EU überschreiten. Vergewaltigung ist nicht in der Liste der Euro-Verbrechen enthalten. Dabei handelt es sich um Straftaten, die in Artikel 83 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgeführt sind und für die die EU rechtlich zuständig ist, wie etwa Korruption, Terrorismus oder sexuelle Ausbeutung.
„Wir hatten Gelegenheit, mit Regierungsmitgliedern zu sprechen, und es fällt uns schwer, die französische Position zu verstehen. Die angegebenen Gründe sind vage und ausweichend“, so Gardais von Planning Familial.
In Frankreich wird das Konzept der Zustimmung bei der Definition von Vergewaltigung nicht berücksichtigt. Stattdessen wird Vergewaltigung als sexuelle Penetration jeglicher Art definiert, die durch Gewalt, Nötigung, Drohung oder durch einen Überraschungsangriff erfolgt.
Ohne nähere Angaben zu machen, hat Frankreich häufig erklärt, dass das europäische Gesetz den Opfern weniger Schutz biete, was von Frauenrechtsorganisationen bestritten wird, und dass die EU in dieser Angelegenheit rechtlich nicht zuständig sei.
Das kontroverse Thema wurde von Justizminister Eric Dupond-Moretti an Präsident Emmanuel Macron weitergereicht.
„Macron bezeichnet sich selbst als feministischen Staatschef in Europa, aber wenn er die Gelegenheit hat, einen großen Einfluss auf die Rechte der Frauen zu nehmen, blockiert er sie“, sagte Butin von IPPF.
Während sich die niederländische Gesetzgebung ändert und bald das Konzept der Zustimmung mit einbezieht, sind die Niederlande der Meinung, dass die Beurteilung und Verurteilung von Sexualverbrechen und Gewalt nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen sollte. „Sie wollen nicht, dass sich die EU in solche politischen Angelegenheiten einmischt“, sagte Butin.
Was Deutschland betrifft, so beinhalte das Gesetz teilweise das Konzept der Zustimmung, da es auf dem Prinzip „Nein heißt Nein“ basiere, aber das Land unterstütze das Argument der Überschreitung der rechtlichen Zuständigkeit, sagte Butin gegenüber Euractiv.
Die Definition von Vergewaltigung in der Richtlinie der Kommission basiert auf der Istanbul-Konvention, die Deutschland, Frankreich, und die Niederlande ratifiziert haben.
[Bearbeitet von Giedrė Peseckytė/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]




