Das krebserregende Baumaterial Asbest kostet nach wie vor jährlich etwa 70.000 Menschen das Leben und gilt als Hauptursache für arbeitsbedingte Krebserkrankungen. Mit der Verabschiedung neuer Regeln durch den EU-Rat am Montag (23. Oktober) müssen Arbeitnehmer nun offiziell besser davor geschützt werden.
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für sechs natürlich vorkommende Mineralien, die als krebserregend gelten und deren dünne Fasern leicht eingeatment werden können.
Die Annahme des entsprechenden Gesetzestextes durch den Rat stellte den letzten Schritt in einem Gesetzgebungsverfahren dar, welches den Schutz als auch die frühzeitigere Erkennung von Asbestfasern auf der Grundlage neu verfügbarer Technologien zum Ziel hat.
„Mit der neuen Richtlinie, die heute (…) angenommen wurde, können wir die Arbeitnehmer in der EU besser schützen und gleichzeitig eine Sanierungswelle einleiten, um unsere Gebäude umweltfreundlicher und energieeffizienter zu machen“, erklärte die spanische Arbeitsministerin und Vize-Ministerpräsidentin Yolanda Díaz Perez nach der Abstimmung
Spanien hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne und hatte die finale Abstimmung damit federführend durchgeführt.
Der entsprechende Text war jedoch bereits während der schwedischen Präsidentschaft zwischen den EU-Regierungen und dem Parlament ausgehandelt worden.
Strengere Grenzwerte am Arbeitsplatz
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um den Großteil der Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen.
Mit den neuen Vorschriften wird der höchste Asbestwert, welchem Angestellte am Arbeitsplatz ausgesetzt sein dürfen, deutlich gesenkt: von 0,1 auf 0,01 Asbestfasern pro Kubikzentimeter (cm³) gesenkt, zehnmal niedriger als der derzeitige Grenzwert.
Was die Messung betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten nach einer Übergangsfrist von maximal sechs Jahren auf eine modernere und genauere Technologie zum Nachweis von Fasern umsteigen, die sogenannte Elektronenmikroskopie, die empfindlicher ist als die derzeit verwendete Phasenkontrastmikroskopie.
Damit wird es möglich sein, auch sehr dünne Asbestfasern zu messen. Mitgliedstaaten können sich entscheiden, Arbeitgebern die Messung vorzuschreiben, wobei dann der Grenzwert bei 0,01 Fasern pro Kubikzentimeter bleibt, da sichergestellt wird, dass die Fasern keine übermäßig kritische Länge erreicht haben.
Wenn Mitgliedstaaten diese Messung nicht vorschreiben, müssen sie den erlaubten Grenzwert pauschal auf 0,002 Fasern pro Kubikzentimeter senken.
Die Richtlinie enthält auch Anforderungen für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer, einschließlich Schutzkleidung, Atemschutzgeräte und sichere Reinigung der Kleidung.
Das Parlament hatte Anfang Oktober für die aktualisierten Vorschriften gestimmt, während der Vorschlag der Kommission für die Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregendem Asbest im September letzten Jahres vorgelegt wurde.
Das Europäische Parlament hatte die Kommission zuvor per Mehrheitsentscheidung dazu aufgefordert, die Richtlinie zu Asbest am Arbeitsplatz zu überarbeiten.
Die Gefahr durch Asbest
Die neuen Vorschriften fällt passenderweise mit der geplanten Sanierungswelle innerhalb der EU zusammen, die Teil des europäischen Green Deals ist. Demnach sollen bis 2030 35 Millionen Gebäude mit mangelnder Energieeffizienz saniert werden. Dabei kann dann auch Asbest entsprechend der neuen Grenzwerte entfernt werden.
Asbestfasern können Lungenkrebs, Kehlkopf- und Eierstockkrebs und auch zu Mesotheliom auslösen. Das Trinken von Wasser, welches Asbestfasern enthält, erhöht das Risiko von Magen- und Dickdarmkrebs.
Obwohl 1983 auf EU-Ebene ein schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung von Asbest eingeleitet wurde und bis zum 1. Januar 2005 ein vollständiges Verbot aller Formen von Asbest in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist, sind Asbestfasern immer noch in Millionen von Gebäuden und Infrastruktur vorhanden.
„Asbest ist eine hochgefährliche Substanz und bleibt fast zwei Jahrzehnte nach seinem Verbot in der EU die Hauptursache für berufsbedingte Krebserkrankungen“, betonte Perez.
78 Prozent der in den EU-Mitgliedstaaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen laut der Pressemitteilung des Parlaments im Zusammenhang mit Asbest. In Europa sterben jährlich mehr als 70.000 Menschen an den Folgen.
Besonders betroffene Sektoren sind beispielsweise das Baugewerbe, die Renovierungsbranche und die Feuerwehr.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]



