Während die spanische EU-Ratspräsidentschaft ihr Engagement für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt bekräftigt hat, sind die Berichterstatterinnen des EU-Parlaments weniger zuversichtlich. Auch Deutschland blockiert Teile der parlamentarischen Position.
Derzeit gibt es kein Rechtsinstrument, welches das Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt auf europäischer Ebene behandelt. Letztes Jahr schlug die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vor, die nun zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat verhandelt wird.
Nach zwei Trilogen scheint es nicht einfach zu sein, einen Kompromiss zu finden. Nichtsdestotrotz sagte Ignacio Álvarez Peralta, der spanische Staatssekretär für soziale Rechte, dass die Verhandlungen in einem „positiven Umfeld“ stattfinden.
„Wir machen gute Fortschritte, und unser Ziel ist es, so bald wie möglich eine Einigung zu erzielen“, sagte er am 9. Oktober auf der Tagung des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Luxemburg.
„Der Kampf gegen Gewalt ist eine wesentliche Priorität für die spanische Präsidentschaft, für den Rat als Ganzes und auch für das Europäische Parlament“, betonte Peralta.
Der Optimismus des letzten Sommers, dass während der bis zum Ende des Jahres dauernden spanischen Ratspräsidentschaft eine Einigung erzielt werden kann, schwindet jedoch allmählich – obwohl das Thema als eine Priorität auserkoren worden war.
„Wir hatten gehofft, dass wir vor Ende des Jahres zu einem Abschluss kommen und einen Vorschlag vorlegen könnten. Im Moment sieht es so aus, als bräuchten wir zumindest einen Teil der belgischen Präsidentschaft, um eine Einigung zu erzielen“, sagte Evin Incir, schwedische sozialdemokratische Europaabgeordnete und Mitberichterstatterin für das Dossier, gegenüber Euractiv.
Vergewaltigung ist das Problem
Das weitere Vorgehen wird durch die Diskussionen über die Aufnahme der Begriffe „Einwilligung“ und „Vergewaltigung“ in die Rechtsvorschriften verzögert.
Der Rat beschloss in seinem unter der schwedischen EU-Präsidentschaft festgelegten Standpunkt, Vergewaltigung aus dem ursprünglichen Vorschlag zu streichen, da es keine Rechtsgrundlage in den Verträgen gibt, um Vergewaltigung als EU-Verbrechen zu definieren.
Vergewaltigung ist nicht in der Liste der Euro-Verbrechen enthalten – Straftaten, die laut Definition im Vertrag aufgrund ihrer besonders schweren Natur und ihrer grenzüberschreitenden Dimension auf EU-Ebene behandelt werden sollten.
Im Gegensatz dazu sind „sowohl die juristischen Dienste des Parlaments als auch der Kommission zu dem Schluss gekommen, dass es eine Rechtsgrundlage gibt“, erklärte Incir. Sie fügte hinzu, dass „der [derzeitige] spanische Ratsvorsitz tatsächlich einen auf Zustimmung basierenden Vergewaltigungsparagraphen haben möchte.“
Spanien ist nicht das einzige Land, das sich für die Aufnahme von Vergewaltigung in die Richtlinie ausgesprochen hat. Während der EPSCO-Tagung im Oktober sprachen sich auch Griechenland, Italien und Belgien dafür aus.
Die irische christdemokratische Abgeordnete Frances Fitzgerald (EVP), die das Dossier mit anführt, sagte Euractiv, dass „wir eine Vorstellung von Griechenland, Italien, Irland, Belgien, Luxemburg und Spanien haben, die, soweit wir wissen, die Richtlinie unterstützen.“
In der Zwischenzeit, so Incir, zögern Deutschland und Frankreich, zwei mächtige Akteure im Rat, einen Konsens in dieser Frage zu finden.
Sie betonte, dass es Deutschland zwar bereits den ‚Nein-heißt-Nein‘-Ansatz eingeführt hat, das Europäische Parlament hingegen auf ‚Nur Ja-heißt-Ja‘ abzielt. „Das würde eine Anpassung auch für Deutschland bedeuten. Jedoch eine gute Anpassung“, sagte die schwedische Abgeordnete.
Fitzgerald erklärte, dass die Bedeutung dieses Dossiers deutlich werde, wenn man sich vor Augen führe, dass „wir Freizügigkeit in unseren Mitgliedsstaaten haben.“
„Ich möchte als Frau wissen, dass ich, wenn ich zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten reise, zumindest ein Mindestmaß an Schutz habe, wenn es um die Verfolgung von Vergewaltigungen geht“, betonte sie.
Doch auch andere Faktoren wie die Gender-Terminologie und die Präventionsarbeit spielen bei den aktuellen Verhandlungen eine Rolle.
„Es geht um ein Geben und Nehmen“, sagte Fitzgerald, „aber sie [die EU-Staaten] wachen über ihre Kompetenzen.“
Am 14. Oktober findet die nächste Verhandlungsrunde zwischen den drei Institutionen statt. In Anbetracht der derzeitigen Schwierigkeiten wurde bereits ein weiteres Treffen für den 12. Dezember angesetzt.
Sollte bis zu den Europawahlen im Juni 2024, bei denen Belgien den Ratsvorsitz innehaben wird, kein Kompromiss gefunden werden, wird die Verantwortung im Rat an das nächste europäische Mitgliedsland weitergegeben, welches eigene Prioritäten setzten wird. Die zweite Hälfte des Jahres 2024 wird unter die Führung Ungarns fallen, gefolgt von Polen im Jahr 2025.
[Bearbeitet von Giedrė Peseckytė/Zoran Radosavljevic]


