Französische Regierung legt Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe vor

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Das Gesetz "sieht unter anderem die Einführung von 'Sterbehilfe' unter bestimmten Bedingungen für Patienten am Lebensende vor, die durch ihre Krankheit von 'physischem oder psychischem Leiden' geplagt sind", so die französische Arbeits- und Gesundheitsministerin Catherine Vautrin (Bild). [EPA-EFE/TERESA SUAREZ]

Die französische Regierung hat am Mittwoch (10. April) den Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe verabschiedet. Arbeits- und Gesundheitsministerin Catherine Vautrin erläuterte die Einzelheiten des künftigen Gesetzes, welches gewissen Patienten ermöglichen wird, um Sterbehilfe zu bitten.

Ein Gesetz dieser Art wurde seit langer Zeit gefordert. Insbesondere nach der Arbeit des Bürgerkonvents zu dem Thema, der im Dezember 2022 aus 150 zufällig ausgewählten Bürgern gebildet wurde.

Anfang März kündigte Präsident Emmanuel Macron an, dass ein Gesetzesentwurf „nach französischem Vorbild“ mit strengen Bedingungen in Vorbereitung sei. Macron sagte auch, dass er die Begriffe assistierter Suizid oder Euthanasie nicht verwenden wolle.

Einen Monat später und nach der Stellungnahme des Conseil d’État, des obersten französischen Verwaltungsgerichts, in der vergangenen Woche, stellte die Gesundheitsministerin in einer Sitzung des Ministerrats die Eckpunkte des künftigen Gesetzes vor.

„Es sieht unter anderem die Einführung von ‚Sterbehilfe‘ unter bestimmten Bedingungen für Patienten am Lebensende vor, die durch ihre Krankheit von ‚physischem oder psychischem Leiden‘ geplagt sind“, so Vautrin.

Der Patient muss außerdem mindestens 18 Jahre alt sein, die französische Staatsbürgerschaft besitzen oder sich dauerhaft und legal in Frankreich aufhalten. Zudem muss eine Prognose vorliegen, die die Krankheit als kurz- bis mittelfristig unheilbar einstuft.

Vautrin bestand auf zwei Bedingungen, die als „Säulen“ bezeichnet wurden: Erstens muss der Patient „voll zurechnungsfähig“ sein, was – anders als in Belgien – Patienten mit Alzheimer ausschließt.

Zweitens muss ein Arzt, der den Patienten nicht regulär betreut hat, ihn für „geeignet“ erklären. Ist dies der Fall, dürfen sich die Patienten die tödliche Dosis selbst injizieren.

Wenn die Person dazu nicht in der Lage sind, wie dies insbesondere bei Menschen mit der Charcot-Krankheit der Fall ist, kann ein Dritter mit der Durchführung beauftragen.

„Dies ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem neuen Recht am Lebensende“, erklärte Jonathan Denis, Präsident der Vereinigung für das Recht auf ein Sterben in Würde (ADMD), in einer Presseerklärung. „Es ist das erste Mal in Frankreich, dass eine Regierung ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe einführt.“

Die ADMD will jedoch die kurz- oder mittelfristig unheilbare Prognose in dem künftigen Gesetz streichen. „Eine solche Diagnose […] schließt faktisch alle langsam fortschreitenden Krankheiten aus, die mit einer deutlichen Verschlechterung im fortgeschrittenen Stadium einhergehen.“

Der Text wird im Mai von den französischen Abgeordneten diskutiert werden. Die Debatte „wird ein enormes Maß an Zuhören, ein enormes Maß an Demut […] und ein enormes Maß an Respekt für die Gewissensfreiheit erfordern“, sagte Vauntrin abschließend.

Andere EU-Mitgliedstaaten, wie die Niederlande oder die Schweiz, haben bereits Gesetze zur Sterbehilfe erlassen. Das französische Modell werde jedoch anders sein, erklärte das Präsidialamt gegenüber Euractiv im März nach Macrons Ankündigung.

Sterbehilfe: Frankreich will Gesetzentwurf noch vor Sommer diskutieren

Seit langem wird in Frankreich ein Gesetz über Sterbehilfe und Maßnahmen am Lebensende diskutiert. Nun soll es laut der neu ernannten Gesundheitsministerin noch vor dem Sommer mit den französischen Abgeordneten diskutiert werden.

[Bearbeitet von Catherine Feore/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]

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