EU-Parlament will Recht auf Abtreibung zu einem Grundrecht erklären

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Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass das Anliegen des Parlaments Erfolg haben wird. Die Revision der EU-Grundrechtecharta, die im Dezember 2000 verabschiedet wurde, erfordert Einstimmigkeit unter den Mitgliedsstaaten. [© European Union 2024 - Source : EP]

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag (11. April) dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Die Chancen dafür stehen jedoch schlecht, da alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen müssen.

Die Resolution wurde von den Fraktionen der Sozialisten und Demokraten (S&D), Renew Europe, den Grünen und der Linken unterstützt und mit 336 Ja-Stimmen, 163 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen angenommen.

Die Resolution zielt darauf ab, folgenden Artikel in die Charta aufzunehmen: „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, auf freien, informierten, umfassenden und universellen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sowie zu allen damit verbundenen Gesundheitsdiensten ohne Diskriminierung, einschließlich des Zugangs zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch“.

Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass das Anliegen des Parlaments Erfolg haben wird. Die Revision der EU-Grundrechtecharta, die im Dezember 2000 verabschiedet wurde, erfordert Einstimmigkeit unter den Mitgliedsstaaten.

„Es ist klar, dass es in den letzten Jahren weltweit einen Rückschritt gegeben hat, insbesondere im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte von Frauen“, schrieb die spanische Abgeordnete Soraya Rodríguez Ramos (Renew) in einer Pressemitteilung.

Der maltesische Abgeordnete Cyrus Engerer (S&D) sagte nach der Abstimmung, dies sei ein klares Signal, wo das Parlament in der Abtreibungsfrage steht. Es ist an der Zeit, dass die EU zu einem Ort wird, an dem Abtreibung für alle Frauen und Menschen, die schwanger werden können, Realität wird und sie vollen Zugang zu diesem Grundrecht haben.

Am 5. März stimmte Frankreich in einer historischen Abstimmung als erstes Land der Welt dafür, das Recht der Frauen auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern, was Präsident Emmanuel Macron als „französischen Stolz“ bezeichnete.

Geringe Chancen, dass es passiert

In mehreren EU-Ländern ist der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch stark eingeschränkt. In Malta, wo das Gesetz 2023 gelockert wurde, ist eine Abtreibung nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder der Fötus nicht überlebensfähig ist.

In Polen ist eine Abtreibung nur bei Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr für die Mutter erlaubt. In Ungarn müssen Frauen seit 2022 den Herzschlag des Fötus hören, bevor sie abtreiben dürfen.

In Italien kämpfen feministische Vereinigungen seit dem Amtsantritt von Giorgia Meloni im Jahr 2022 unermüdlich für den Zugang zur Abtreibung in einem Land, in dem sich viele Ärzte unter Berufung auf die Gewissensklausel weigern, Abtreibungen vorzunehmen.

Die von den Europaabgeordneten verabschiedete Resolution besagt, dass Ärzte nicht das Recht haben sollten, Gesundheitsdienstleistungen aufgrund der sogenannten Gewissensklausel zu verweigern.

Die Lücken beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Europa wurden von der S&D Fraktion als „inakzeptabel“ bezeichnet, die der Kommission und dem Rat vorwarf, sich „ständig hinter dem Argument der ’nationalen Zuständigkeit‘ zu verstecken“.

„Das Fehlen von EU-Standards in diesem Bereich führe zur Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, zu schwerwiegenden Einschränkungen des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen und zu heimlichen Abtreibungsverfahren, hieß es in ihrer Pressemitteilung.

Die Grünen/EFA erklärten in einer eigenen Pressemitteilung, dass die Verweigerung des Rechts auf Abtreibung geschlechtsspezifische Gewalt und eine Verletzung der Rechte darstelle.

„In Polen, Malta, Italien, der Slowakei und Rumänien muss sich etwas ändern. Und anderswo müssen ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass diese Rechte Wirklichkeit werden“.

Polen wegen de-facto Abtreibungsverbot in der Kritik

Obwohl Abtreibung in einigen Fällen technisch erlaubt ist, könnte sie in Polen genauso gut verboten sein und das Leben von Frauen gefährden, sagte Robert Biedron, EU-Abgeordneter und Vorsitzender der polnischen Oppositionspartei Nowa Lewica am Donnerstag (17. November).

Die Bedrohung durch den Aufstieg der extremen Rechten

Während in Frankreich die Rechtsextremen in den Umfragen für die Europawahlen im Juni die Nase vorn haben, schlagen Europaabgeordnete Alarm.

„Ich bin […] sehr besorgt, dass die Anti-Abtreibungsbewegung in rechtsextremer und populistischer Rhetorik verwurzelt ist, die durch Geld aus Russland und ultrakonservativen religiösen Gruppen mit Sitz in den USA angeheizt wird“, sagte der maltesische Europaabgeordnete Cyrus Engerer (S&D) nach der Abstimmung.

„In ganz Europa ist die extreme Rechte in der Offensive gegen die Rechte der Frauen“, warnte die französische Delegation der Linken und fügte hinzu, dass mehr als 20 Millionen Frauen keinen effektiven Zugang zu Abtreibung hätten.

Weltpremiere: Frankreich verankert Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Verfassung

Frankreich ist das erste Land der Welt, in dem das Recht der Frauen auf Abtreibung in der Verfassung verankert ist. Die Abgeordneten und Senatoren stimmten am Montag (4. März) im Schloss von Versailles für dieses Recht.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]

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