Cannabis-Legalisierung könnte an EU-Recht scheitern

Die Pläne der Regierung sehen vor, dass die Produktion, der Vertrieb und der Verkauf begrenzter Mengen von Cannabis legalisiert werden sollen, sagte Lauterbach am Mittwoch (26. Oktober) vor Reportern. [shutterstock/MitchM]

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Pläne für die Legalisierung von Cannabis vorgestellt – ein zentrales Versprechen der Ampelregierung. Doch die EU-Kommission könnte das Projekt noch stoppen.

Die Pläne der Regierung sehen vor, dass die Produktion, der Vertrieb und der Verkauf begrenzter Mengen von Cannabis legalisiert werden sollen, wie Lauterbach am Mittwoch (26. Oktober) erklärte.

„Wir wollen eine Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums erwirken, um damit einen besseren Kinder- und Jugendschutz, aber auch einen besseren Gesundheitsschutz zu erreichen“, betonte er.

Die Legalisierung von Cannabis ist ein zentrales Projekt der Ampelregierung. Vor allem für die Grünen und die Liberalen war das Thema Teil der Bemühungen, junge Wähler:innen zu erreichen.

Lauterbach betonte jedoch, die geplante Legalisierung sei „kein Lifestyle-Projekt“, sondern ein Versuch, die Drogenpolitik effektiver zu gestalten, indem der Schwarzmarkt zugunsten legaler Optionen verdrängt werden solle.

Sollten die vorgelegten Eckpunkte in die Tat umgesetzt werden, wäre es jedem über 18 Jahren erlaubt, 20 bis 30 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum zu besitzen.

Gleichzeitig schwebt der Regierung ein System vor, bei dem alles Cannabis, das in Deutschland verkauft oder konsumiert wird, auch im Land produziert wird und in dem Erzeugung und Vertrieb streng lizenziert werden.

EU-Recht könnte im Weg stehen

Ob jedoch überhaupt ein formeller Gesetzentwurf vorgelegt wird, liegt derzeit in den Händen der Europäischen Kommission, denn es bleibt unklar, ob die Pläne der Bundesregierung mit EU-Recht vereinbar sind.

Die EU als Ganzes hat mehrere internationale Abkommen unterzeichnet, in denen sich die Vertragspartner verpflichten, kommerzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit Drogen, einschließlich Cannabis, außerhalb der medizinischen oder wissenschaftlichen Verwendung zu verhindern.

Laut einem Papier, das letzte Woche von der EU-Abteilung der deutschen Bundestagsverwaltung veröffentlicht wurde, könnte dies den Plänen der Regierung möglicherweise im Wege stehen.

Sollte die Europäische Kommission ein Gesetz zur Legalisierung von Cannabis als nicht konform mit den EU-Verpflichtungen erachten, könnte Deutschland sich mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert sehen.

„Wir gehen hier ganz ehrlich und offen an die Debatte heran“, betonte Lauterbach. Er fügte hinzu, dass die Regierung das neu vorgelegte Entwurfspapier an die Europäische Kommission schicken und die Rückmeldung abwarten werde, ob die EU-Exekutive irgendwelche Bedenken habe, bevor sie einen Gesetzesentwurf vorlege.

Sollte die vorläufige Prüfung der Kommission „klar ergeben, dass dieser Weg für die Europäische Kommission nicht gangbar ist, dann würden wir auf dieser Grundlage auch keinen Gesetzentwurf entwickeln“, sagte er.

Derzeit mangelt es an Präzedenzfälle für die Frage, ob ein Mitgliedstaat auch im Rahmen des geltenden EU-Rechts Cannabis legalisieren kann. In den Niederlanden zum Beispiel sind Verkauf und Konsum der Substanz nicht legal, sondern nur „toleriert“ und werden daher in der Praxis nicht strafrechtlich verfolgt.

„Das ist eine ganz andere Frage“, betonte Lauterbach.

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Schwarzmarkt verdrängen

Ende 2020 stimmte die UN-Suchtstoffkommission (CND) dafür, Cannabis und Cannabisharz von der Liste der stark süchtig machenden Substanzen im Rahmen des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe von 1961 zu streichen – einem der internationalen Abkommen, die den deutschen Bemühungen im Wege stehen könnten.

Die Bundesregierung vertritt derweil die Linie, dass die Legalisierung dazu beitragen werde, den Cannabiskonsum zu senken. Außerdem wird die Droge weniger gefährlich und suchtgefährdend, da sie auf dem legalen Markt besser kontrolliert werden könne als auf dem Schwarzmarkt

Man interpretiere den Inhalt der internationalen Verträge so, dass deren Ziel „mit unserem Ansatz besser verfolgt werden“ könne, erklärte Lauterbach.

Derzeit floriere der Schwarzmarkt für Cannabis in Deutschland, betonte er. Die in den letzten Jahren ergriffenen Präventivmaßnahmen gegen die Drogenabhängigkeit hätten wenig bis gar keine Wirkung gezeigt.

„Somit muss die Drogenpolitik erneuert werden“, betonte der Minister. Die Entkriminalisierung der Substanz solle sicherstellen, dass der Cannabiskonsum innerhalb der von der Regierung festgelegten gesetzlichen Grenzen bleibe und nicht unkontrolliert auf dem Schwarzmarkt stattfinde.

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