Die EU-Kommission fordert die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf, die deutschen Zustellungsentgelte nun auch für Festnetze noch weiter zu senken. Mit seinen bisherigen Regelungen würde Deutschland gegen europaweit praktiziertes Recht verstoßen. Die BNetzA hält dagegen ihr System für sinnvoller. Sie hat nun drei Monate, um Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten zu überzeugen.
Die Europäische Kommission hat am Montag Einspruch gegen einen Vorschlag der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Anpassung der Festnetz-Zustellungsentgelte eingelegt. Obwohl die Entgelte in Deutschland damit um rund 20 Prozent sinken würden, sind sie der Kommission immer noch zu hoch. Durchschnittlich würden in Mitgliedsstaaten, die sich an die Vorschriften der EU im Telekommunikationssektor halten, nur knapp ein Drittel der in Deutschland fälligen Entgelte erhoben. Die BNetzA will mit den im Vergleich etwas höheren Entgelten auch die zukünftige Modernisierung der Netze stützen.
Ein ähnlicher Vorschlag der Bundesnetzagentur im Bereich der Mobilfunknetze wurde dieses Jahr im März ebenfalls von der Kommission abgewiesen.
Die neuen Gebühren werden vorerst ausgesetzt, bis in drei Monaten ein Kompromiss mit der Kommission und den anderen Mitgliedsstaaten gefunden wird.
Zustellungsentgelte erheben die Betreiber von verschiedenen Kommunikationsnetzen, wenn sie sich untereinander Anrufe ihrer Nutzer zustellen. Die dabei entstehenden Kosten würden an die Verbraucher weitergegeben, so die Kommission. Die BNetzA sieht im Festnetzbereich Entgelte in Höhe von 0,36 Cent pro Minute während der Hauptzeiten (Werktags 9.00 bis 18.00 Uhr) und 0,25 Cent während der Nebenzeiten vor. In den Ländern, die sich an die Kommissionsvorgaben halten, würden lediglich Kosten von im Schnitt 0,1 Cent anfallen.
Binnenmarkt für Telekommunikation: "Kein Land darf uns von diesem Ziel abbringen"
Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Neelie Kroes, dazu: "Meine Aufgabe ist es, einen Binnenmarkt für Telekommunikationsdienste für alle Bürger der EU zu schaffen. Alle EU-Mitgliedsstaaten – große wie kleine – haben die Vorschriften mit verabschiedet und setzen sie in diesem Sinne um. Kein Land darf uns von diesem Ziel abbringen. Ich fordere die BNetzA dringend auf, einen neuen Vorschlag mit niedrigeren Verbraucherpreisen vorzulegen, der zur Schaffung des Telekommunikationsbinnenmarkts beiträgt."
"Keine Sonderbehandlung für deutsche Anbieter"
Im März stellte sich die Kommission bereits gegen den Alleingang Deutschlands bei den Zustellungs-Entgelten im Mobilfunkbereich.
Bemängelt wurde, dass Anrufzustellungsgebühren in deutschen Handynetzen im Schnitt über 80 Prozent teurer seinen als in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten und dass sich Deutschland nicht an die EU-Regeln bei der Abrechnung der Gebühren hält.
"Da sich die große Mehrheit der Mitgliedsstaaten an die Regeln hält, wird das EU-Telekommunikationsrecht heute auf koordinierte Weise angewandt, was größtmögliche Vorteile für die Verbraucher und den Wettbewerb bringt. Deutsche Anbieter sollten dabei keine Sonderbehandlung erhalten", so Kroes im März.
Hauptstreitpunkt: Berechnungsmethoden der Entgelte
"Die Bundesnetzagentur hat für die Entgeltermittlung an ihrer bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu bestimmen, festgehalten und damit eine Empfehlung der Europäischen Kommission in diesem Punkt nicht umgesetzt", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Verkündung der neuen Entgelte im Novemer 2012.
In Deutschland wird, sowohl bei Fest- als auch bei Mobilfunknetzen, eine Berechnungsmethode für die Zustellungsgebühr genutzt, die von den Leitlinien der Kommission abweicht. Basierend auf dem Unterschied der Berechnungsmethoden hatte die Kommission die erhöhten Entgelte berechnet.
Die Leitlinien der Kommission sehen vor, dass nur Kosten, die tatsächlich bei der Verbindung zwischen unterschiedlichen Netzen anfallen, bei den Zustellungs-Entgelten berücksichtigt werden dürfen. In Deutschland werden auch Kosten, die für Umstellung und Modernisierung der Netze anfallen, auf die Entgelte umgelegt.
"Kosten im Rahmen der Umstellung auf Netze der nächsten Generation werden berücksichtigt", so Homann.
Bundesnetzagentur bleibt standhaft
Homann hält die derzeitig praktizierte Berechnungsmethode für Deutschland angebrachter und hofft, die Kommission, trotz bewusster Nichtbeachtung ihrer Empfehlungen, davon überzeugen zu können. Seinen Standpunkt hatte er bereits im November letzten Jahres deutlich gemacht:
"Nach umfangreichen Ermittlungen und sehr intensiver Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kostenansatz der Kommissionsempfehlung in Deutschland nicht besser geeignet ist, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes zu erreichen. Wir werden der Kommission unsere Entscheidung erläutern und hoffen, dass wir diese von unseren guten Argumenten überzeugen können."
Die Umsetzung des Vorschlages wird vorläufig ausgesetzt. Die BNetzA hat nun drei Monate Zeit, um zusammen mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation (GEREK) eine Lösung zu finden.
Diese Prozedur ist laut Artikel 7 der Telekommunikationsrahmenrichtlinie vorgesehen. Wann immer eine nationale Regulierungsbehörde Maßnahmen vorschlägt, die auf die Behebung von Wettbewerbsproblemen abzielt, muss dies mit der Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten abgestimmt werden.
Zustellungsentgelte für Modernisierung der Netze benötigt
Die Bundesnetzagentur sieht in den Entgelten für die Sprachkommunikation zwischen verschiedenen Netzen auch einen Beitrag für die Modernisierung. Immerhin nimmt die ausschließliche Nutzung der Netze für den Sprachverkehr laufend ab.
In einer Mitteilung vom 30. November verkündete Homann bereits: "Die Durchleitungsentgelte wurden auf Basis der Kosten eines modernen und effizienten Netzes der nächsten Generation, eines sogenannten NGN, ermittelt. Neben den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines NGN haben wir zusätzlich bestehende Aufwendungen der Telekom für das bisherige reine Sprachtelefonnetz berücksichtigt. Über dieses PSTN-Netz wird derzeit noch der überwiegende Teil des Sprachverkehrs abgewickelt. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Telekom ihr aktuelles PSTN-Netz nicht von heute auf morgen abschalten und sofort vollständig auf ein effizienteres NGN umsteigen kann. Die Entscheidung bildet daher hinsichtlich der Entgelte den Übergang von der bisherigen PSTN-Technik auf die künftige leistungsfähigere und kostengünstigere Netztechnik in einer für alle Marktakteure verträglichen Weise ab."
Die BNetzA weist in der Mitteilung auch darauf hin, dass die neuen Entgelte im Schnitt um 20 Prozent unter das bisherige Niveau gesenkt worden seien.
ak
Links
EURACTIV Brüssel: EU blocks German plan for higher fixed phone rates (9. April 2013)
EU-Kommission: Europäische Kommission stoppt deutschen Vorschlag für Festnetz?Zustellungsentgelte in Höhe des dreifachen EU?Durchschnitts (8.April 2013)
EU-Kommission: Kommission gegen Sonderbehandlung Deutscher Anbieter bei Mobilfunk-Zustellungsentgelten (1. März 2013)
Bundesnetzagentur: Neue Zusammenschaltungsentgelte für das Festnetz veröffentlicht (30. November 2012)
Bundesnetzagnetur: Bundesnetzagentur gibt neues Mobilfunkterminierungsentgelt bekannt (16. November 2012)
EU-Kommission: Consultations Procedures GEREK (
EU-Kommission: Kommissionsempfehlung für Zustellungsentgelte im Interesse des Wettbewerbs (7. Mai 2009)
