Über fünf Millionen Verbraucher sind in den vergangenen Jahren in Kostenfallen im Internet getappt. Online-Anbieter müssen kostenpflichtige Angebote nun deutlich kennzeichnen. Die sogenannte „Button-Lösung“ gilt zunächst in Deutschland und bis Ende 2013 in der gesamten EU.
Die Bundesregierung will Käufer vor unseriösen Online-Anbietern schützen. Ab Mittwoch (1. August 2012) ist die sogenannte "Button-Lösung" in Kraft getreten. Bürger, die im Internet Waren oder Dienstleistungen erwerben, müssen nun eindeutig darüber informiert werden, ob und was sie online kaufen.
Bislang konnten unseriöse Anbieter mit angeblichen Gratis-Angeboten Interessenten dazu verleiteten, ihre persönlichen Daten anzugeben. Kurz darauf erhielten die Verbraucher Rechnungen für ein angebliches Abonnement. Zahlten sie nicht, so folgten meist einschüchternde Briefe von Inkassobüros oder Anwälten.
Um eine rechtskräftige Bestellung zu tätigen reicht es nun nicht mehr aus, wenn die anzuklickende Schaltfläche mit "Anmelden" oder "Weiter" beschriftet ist. Der entsprechende "Button" muss jetzt durch Hinweise wie "kostenpflichtig bestellen" oder "kaufen" gekennzeichnet sein. Der Verbraucher müsse wissen: "Wenn ich jetzt klicke, kostet es", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Diese Informationen müssen eindeutig und gut lesbar sein, bevor die Bestellung abgegeben werden kann. Das gilt sowohl zeitlich als auch räumlich: Der Text darf nicht unterhalb des Buttons stehen.
Nicht nur der Bestellbutton muss gekennzeichnet sein. Gefordert ist zudem eine klare Darstellung und Beschreibung der Ware oder Dienstleistung. Zusätzlich dazu muss die Mindestlaufzeit des Vertrages angegeben sein, sofern es sich um eine andauernde Leistung handelt. Auch der Gesamtpreis der Bestellung und anfallende Liefer- oder Versandkosten müssen klar ersichtlich sein.
Die "Button–Lösung" ist Teil der EU-Verbraucherrechterichtlinie, die im Oktober 2011 verabschiedet wurde. Bis Ende 2013 muss diese von allen EU-Staaten umgesetzt werden. Die Bundesregierung hatte sich während der Verhandlungen für eine Aufnahme der Lösung in die Richtlinie eingesetzt und diese nun vorzeitig in nationales Recht umgesetzt.
Neben einer Vereinheitlichung der Informationen, die dem Verbraucher bereitgestellt werden, soll mit der Richtlinie ein einheitliches Widerrufsrecht umgesetzt werden. Zusätzlich wird die Frist für einen Widerruf der Ware europaweit auf 14 Tage festgelegt.
ayh
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Dokumente
Bundesministerium der Justiz: Pressemitteilung: Gesetz gegen Kostenfallen tritt am 1. August in Kraft (1. August 2012)

