Verbraucher besorgt wegen EU-Stromfresserverbot

Sinkt mit abnehmendem Stromverbrauch auch die Saugleistung? Foto: Ellywa (CC BY-SA 3.0)

Als „Verbotswut der Kommission“ geißelt der CDU-Europaabgeordnete Herbert Reul die Verordnung der EU, wonach Staubsauger mit hohem Stromverbrauch ab September 2014 nicht mehr verkauft werden dürfen. Verbraucher dagegen befürchten Staubsauger, die nicht mehr richtig saugen. Alles nur heiße Luft?

Ab September 2014 dürfen keine Staubsauger mit mehr als 1600 Watt Leistung mehr verkauft werden. Ab 2017 gilt sogar ein Wert von 900 Watt. Bereits seit vergangenem Sommer gilt die entsprechende Verordnung, mit der die EU nach den Glühbirnen nun auch Staubsauger mit starkem Stromverbrauch aus den Haushalten verdrängen will. Das soll die Umwelt schonen und den Verbraucher finanziell entlasten.

Die neuen Vorschriften aus Brüssel stoßen jedoch auf Kritik: "Die Verbotswut der Kommission muss dringend gebremst werden", so die Rundumschelte des Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Herbert Reul (CDU), gegenüber der Bild am Samstag. "In der Wirtschaftskrise gibt es weitaus Wichtigeres als die europaweite Regulierung von Haushaltsgeräten."

Wesentlich handfester sind die Sorgen einiger Konsumenten. Sie befürchten, dass durch den Energiespar-Zwang die Saugleistung der Staubsauger auf der Strecke bleiben und die Verrichtung der Hausarbeit dadurch länger dauern könnte. So geschehen bei Waschmaschinen der obersten Energie-Güteklasse A+++: Im Gegensatz zu früher dauert ein Waschgang heute mehrere Stunden. Die niedrigeren Temperaturen bei längerer Waschzeit bedrohten außerdem die Hygiene und zerschlissen die Kleider schneller.

Drohen dem Verbraucher jetzt Staubsauger mit minderwertiger Putzleistung? Steigt am Ende gar der Energieverbrauch, da die Verbraucher länger saugen müssen? Nicht unbedingt. "Die Watt-Zahl eines Staubsaugers sagt wenig über die Saugleistung des Geräts aus", heißt es etwa auf der Homepage des Herstellers von Haushaltsgeräten Vorwerk. Der jüngste Staubsauger-Vergleich der Stiftung Warentestest bestätigt dies: Der – 800 Euro teure –Testsieger kommt mit 1000 Watt Leistung aus. Doch auch der Verbrauch der meisten anderen "guten" Staubsauger liegt mit 1200 bis 1400 Watt unter dem vorgeschriebenen EU-Grenzwert.

Ähnlich wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen müssen zukünftig auch die Staubsauger-Hersteller ihre Geräte mit einem Energie-Label versehen. Die Skala reicht von A (geringer Stromverbrauch) bis G (hoher Stromverbrauch). Darüber hinaus müssen auch Reinigungsqualität und Lautstärke deklariert werden. Ab 2017 wird zudem einen Grenzwert für Staubemissionen eingeführt, der insbesondere Allergikern das Leben leichter machen soll.

Nicht betroffen von der neuen EU-Verordnung sind Spezialgeräte wie Nass- und Industriestaubsauger, Saugroboter, Akku-Staubsauger sowie Bohnermaschinen.

pat

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