Die digitale Version des ungarischen „Immunitätsausweises“ wird ab dem 15. Juni sowohl die Impfstoffart als auch die Daten der beiden Impfungen enthalten – und so den EU-Vorschriften entsprechen, erklärte Gergely Gulyás, der Stabschef des Ministerpräsidenten, am Donnerstag.
Damit würden sich die Regelungen in Ungarn im Vergleich zu einer früheren Ankündigung ändern: Im Februar hatte die Regierung nämlich noch mitgeteilt, man werde in den Bescheinigungen nicht offenlegen, welche Art von Impfstoff den jeweiligen Zertifikatinhabern verabreicht wurde.
Das Thema ist in Ungarn ein besonders sensibles, da dort die Bürgerinnen und Bürger auch mit den russischen Sputnik- und chinesischen Sinopharm-Mitteln geimpft werden, die beide nicht offiziell von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) freigegeben sind.
Gemäß der EU-Vereinbarung über die digitalen COVID-19-Zertifikate liegt es allerdings in der Entscheidungsmacht der Mitgliedsstaaten, festzulegen, ob sie nicht von der EMA zugelassene Impfstoffe einsetzen wollen.
Gulyás erklärte gestern weiter, dank der Änderungen sollte es keine „technischen Hindernisse“ für die Verwendung des EU-Zertifikats in Ungarn ab dem 1. Juli geben. Die Regierung in Budapest hoffe, dass der nationale Immunitätsausweis dann auch im gesamten Rest der Union als Impfnachweis akzeptiert wird.