Überwachung schädlicher Chemikalien auf dem Prüfstand

Ist immer drin, was draufsteht? © Dieter Schütz / PIXELIO

Die EU-Kommission hat die für Juni angekündigte Revision der EU-Verordnung zur Kontrolle gefährlicher Chemikalien (REACH) verschoben. Chemieunternehmen und Verbraucherschützer streiten nun weiter um den richtigen Umgang mit besorgniserregenden Stoffen.

Die Experten der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) versuchen seit fünf Jahren herauszufinden, welche Chemikalien gefährlich für Mensch und Umwelt sind. Kein leichtes Unterfangen, denn etwa 30.000 Chemikalien sollen auf ihre Umwelt- und Gesundheitswirkungen überprüft werden. Das sieht das seit 2007 geltende europäische Chemikaliengesetz REACH vor. REACH ist die Abkürzung für Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien.

Die Unternehmen, die Chemikalien vermarkten wollen, müssen der ECHA Informationen über die Umwelt- und Gesundheitswirkungen der von ihnen eingesetzten Chemikalien vorlegen. In fünf Jahren haben die Unternehmen 5.500 Chemikalien registriert und dazu 28.000 Dossiers eingereicht. 73 der geprüften Stoffe wurden als "besonders besorgniserregend" (SVHC "substances of very high concern") klassifiziert. 14 davon dürfen nicht mehr ohne Zulassung verwendet werden. Die Liste der SVHC-Stoffe ist auf der REACH-Website veröffentlicht.

"Die Qualität der von der Industrie vorzulegenden Stoff-Dossiers entspricht allerdings nicht immer den Vorgaben", kritisierte das Umweltbundesamt. Das hätten diverse Stichproben ergeben. "Durch fehlende Daten wird eines der wichtigsten Ziele von REACH gefährdet – die Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig einzuschätzen", sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamts (UBA) in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 31. Mai.

Informationen für Verbraucher

Auch habe das REACH-Auskunftsrecht für Verbraucher kaum Vorteile gebracht. Deshalb hat der BUND mit Unterstützung des UBA ein Online-Formular entwickelt. Durch Eingabe der Artikelnummer unter dem Strichcode eines Produkts ist es möglich, eine Anfrage an den Hersteller ("Giftfrage") zu schicken. Dieser ist verpflichtet anzugeben, ob einer der "besonders besorgniserregenden" Stoffe, die sogenannten SVHC-Stoffe, in dem angefragten Produkt enthalten ist.

Die Bürger sollten ihr Auskunftsrecht nutzen, um gefährliche Produkte zu erkennen und zu meiden, erklärt der BUND diese Initiative. Je mehr Anfragen gestellt werden, desto größer sei der Druck auf die Firmen, Giftstoffe aus ihren Waren zu verbannen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert zudem eine Kennzeichnungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe.
Trotz der REACH-Mängel weist UBA-Präsident Flasbarth auch auf die positiven Effekte der EU-Verordnung hin. Dass der Einsatz gefährlicher Chemikalien in den nächsten Jahren weiter begrenzt wird, sei "ein klarer Verdienst der europäischen Chemikalienverordnung REACH", so Flasbarth.

REACH-Revision verschoben

Der BUND bleibt dagegen kritisch: Die Umsetzung von REACH sei bis jetzt “völlig ungenügend“, so BUND-Geschäftsführer Olaf Bandt. Ob und welche Änderungen bei REACH erfolgen, wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Die EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, sollte nach fünf Jahren planmäßig einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden.

Das Ergebnis der Revision war für den 1. Juni 2012 angekündigt. Diese Revision wurde auf September verschoben, teilte die EU-Kommission auf Anfrage von EURACTIV.de mit. Auf der Website der Kommission wird die Verzögerung mit dem "Umfang der Informationen und der Komplexität der Angelegenheit" begründet. Das sei zeitintensiv, aber es seien bereits "gute Fortschritte" erzielt worden.

Verantwortung der Industrie

Hersteller und Importeure von Chemikalien sind laut REACH- Verordnung verpflichtet, gefährliche Eigenschaften von Stoffen wie giftig, krebserregend oder umweltschädlich selber zu ermitteln. Damit setzt die Verordnung aktuell auf die Eigenverantwortung der Industrie. In vielen Fällen würde dem aber nicht nachgekommen werden, kritisiert BUND-Geschäftsführer Bandt.

Stichproben hätten ergeben, dass 85 Prozent der von Chemieunternehmen erstellten Dossiers über Chemikalien "grob fehlerhaft" seien.
Nach Angaben des BUND wiesen 134 von 146 Dossiers Lücken in der Risikobewertung auf und erhielten nicht alle erforderlichen Informationen. Dabei seien bisher nur fünf Prozent der Dossiers in Stichproben kontrolliert worden.

Schwerfälliges, langsames Verfahren

Die Dossiers der zu registrierenden Stoffe werden an die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) übergeben. Die Identifizierung von Chemikalien bei der ECHA läuft in drei Stufen ab. Zuerst werden solche Stoffe registriert, die in großen Mengen hergestellt werden. Bis November 2010 mussten alle Stoffe registriert werden, die in Mengen von mehr als 1.000 Tonnen hergestellt oder importiert wurden. Bis Ende Mai 2013 sollen alle Stoffe registriert werden, von denen mehr als 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Bis 2018 schließlich sollen alle Stoffe registriert sein.
Stoffe, die als besonders besorgniserregend identifiziert werden (SVHC-Stoffe), landen auf einer Kandidatenliste. Damit sind sie allerdings nicht automatisch verboten. Hersteller und Händler sind jedoch verpflichtet, den Verbrauchern auf Anfrage mitzuteilen, ob solche Stoffe in einem bestimmten Produkt enthalten sind.

Diese SVHC-Stoffe müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Dort wird bestimmt, in welchem Maße sie noch verwendet werden dürfen oder ob sie durch andere Stoffe ersetzt werden könnten.

Den Verbraucher- und Umweltschützern geht das Verfahren viel zu langsam voran. "Geht es in diesem Schneckentempo weiter, wird das Ziel, bis 2020 alle besonders besorgniserregenden Stoffe erfasst zu haben, weit verfehlt", ist der BUND überzeugt.

Es gebe zudem keine juristische Handhabe gegen Unternehmen, die schädliche Stoffe verwendeten, wenn diese bisher nicht explizit als solche von der ECHA identifiziert wurden. Lediglich durch öffentlichen oder politischen Druck könnte Einfluss auf solche Unternehmen genommen werden.

Forderungen von BUND und Bundesumweltamt

Der BUND fordert, dass die Kommission einen verbindlichen Fahrplan vorlegt, in dem genau festgelegt ist, wie viele Stoffe jährlich von der ECHA kontrolliert werden müssen. Die ECHA sollte auch in der Lage sein, fehlerhafte Dossiers von Chemieunternehmen abzulehnen. Dazu müssten alle eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und REACH-Konformität hin überprüft werden.
Zudem soll in Zukunft das Prinzip der Beweislastumkehr auf Unternehmen angewandt werden. Das bedeutet, dass wenn eine Chemikalie im Verdacht steht, schädliche Eigenschaften zu besitzen, explizit von den Unternehmen nachgewiesen werden muss, dass keine Bedenklichkeit besteht.

Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten neben der ECHA weitere Institutionen bei der Erstellung des Katalogs beteiligt werden. Demnach gebe es aktuell bereits eine sogenannte SIN-Liste ("substitute it now"), die das Internationale Chemiesekretariat chemsec gemeinsam mit Umweltorganisationen erstellt hat. Die SIN-Liste umfasst bereits 378 Stoffe, welche die Kriterien für besorgniserregende Stoffe erfüllen. Mehr Kooperation könnte hier zu einer deutlichen Beschleunigung führen, argumentiert der BUND.

Mit den bevorstehenden Revisionen der REACH-Verordnung sollte auch eine Erweiterung der Stoffklassen erfolgen. Insbesondere hormonell wirksame Stoffe und Nanomineralien würden, obwohl potentiell gefährlich, aktuell nicht ausreichend erfasst.

Chemieindustrie gegen Verschärfung von REACH

Die Chemieindustrie selbst hält nichts von weiteren EU-Vorschriften und Auflagen. Die Unternehmen hätten in den fünf Jahren eine erhebliche Aufbauarbeit zur Umsetzung von REACH geleistet, heißt es in der Mitteilung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) vom 31. Mai. Die Unternehmen bräuchten vor allem stabile Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung, sagte VCI-Geschäftsführer Gerd Romanowski. Eine Änderung der REACH-Verordnung, die zu einer Verschärfung der Regulierung führt, wäre kontraproduktiv und würde die Arbeit vor allem der mittelständischen Unternehmen erschweren.

REACH-Konferenzen

Das UBA hat diese Problematik erkannt und veranstaltet bis 2013 eine Workshop-Reihe, um kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen von REACH zu unterstützen.

Andreas Klinger

Links

REACH-Website: Liste der SVHC-Stoffe

UBA und BUND: Gemeinsame Presseerklärung

BUND: Online-Formular zur "Giftfrage"

EU-Kommission: EU-Chemikalienverordnung

BUND-Letter: Fünf Jahre REACH, Große Errungenschaft-mit bisher wenig Effekt

chemsec: SIN-List 2.0

VCI-Pressemiteilung: Viel Aufbauarbeit für die REACH-Umsetzung geleistet

UBA: Termine für REACH-Workshops

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