Europas Seen und Flüsse sollen sauberer werden. Selbst einigen deutschen Grünen-Politikern gehen die Vorschläge der EU-Kommission zu weit. Gewässer, die bislang als sauber gelten, würden künftig als schadstoffbelastet gelten. Die europäischen Grünen setzen sich dagegen für noch striktere Auflagen ein.
"Grundsätzlich sei gegen strenge Grenzwerte für gefährliche Stoffe, die in unseren Gewässern am besten gar nicht vorhanden sein sollten, nichts zu sagen. Was die EU jetzt an Grenzwerten festlegen will, ist aber zum Teil analytisch nicht mehr nachweisbar", erklärten Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) und Margaretha Barth, Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) Anfang Mai.
"Die EU schießt hier meilenweit über das Ziel einer sinnvollen Gewässer- und Trinkschutzpolitik hinaus", meinte auch der CDU-Umweltpolitiker Ulrich Müller in den Stuttgarter Nachrichten.
Verschärfte Normen
In der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von 2000 (2000/60/EG) und ihrer Ergänzung von 2008 wurden bereits 33 sogenannte prioritäre Stoffe aufgelistet. Dazu gehören Metalle und Chemikalien, die schon in der Größenordnung von wenigen Nanogramm pro Liter als schädlich für Tiere und Pflanzen gelten. Alle vier Jahre wird diese Liste überprüft.
Mit der neuen Richtlinienergänzung sollen nun 15 weitere Gefahrenstoffe in die Liste aufgenommen werden. Dazu gehören Arzneimittel wie das Schmerzmittel Diclophenac oder Bestandteile der Antibabypille. Für einige bereits geregelte Stoffe werden strengere Auflagen eingeführt. Die Umweltqualitätsnormen (UQN) der nun 48 erfassten Stoffe werden separat für die Wasserqualität und die Fischpopulation festgelegt.
Festlegung der Kriterien fragwürdig
Harald Hetzenauer, Chemiker am LUBW, erklärte gegenüber EURACTIV.de, dass er die Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich begrüße. Immerhin trage sie den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung. Allerdings würden die Erfolge bei der Minimierung von Schadstoffen kaschiert, so Hetzenauer.
Chemische Stoffe, die analytisch erst nachgewiesen werden müssten, sollten nicht zu einer schlechteren Neubewertung von Gewässern führen. Ihre Wirkung und Eliminierung müssten erst in einer Langzeituntersuchung beobachtet werden, forderte Hetzenauer.
"Die vorgeschlagenen Grenzwerte sind für einige Stoffe zu niedrig, dass sie analytisch im Gewässer nicht nachgewiesen und somit nicht überwacht werden können.", so auch LUBW- Präsidentin Barth.
Ein Bericht des LUBW über Schadstoffe im Bodensee kommt allerdings zu dem Schluss, dass selbst Schadstoffe, die weit unterhalb der vorgegebenen Grenzwerte liegen, unter Umständen eine Gefahr darstellen können. Selbst bei niedriger Konzentration könnten sie mit anderen Stoffen zusammen Mixturen bilden, die in ihrer Summenwirkung nur schwer abschätzbar seien.
Imageproblem für bislang saubere Gewässer
Falls die neue EU-Richtlinie verabschiedet wird, droht vielen deutschen und europäischen Seen und Flüssen eine Herabstufung und somit ein Imageschaden, befürchten Baden-Württembergs Politiker. Gewässer wie der Bodensee, die bislang als tadellos sauber gelten, müssten in Wasserqualitätskarten künftig rot markiert werden. "Der Bodensee würde damit auf eine Stufe mit Gewässern wie dem Po-Delta gestellt, in die bereits industrielle Schadstoffe eingeleitet werden.", kritisiert der Grünen-Umweltminister Untersteller.
Hans Mehlhorn, Chef der Bodensee-Wasserversorgung, ist ebenfalls besorgt. "Wie wollen sie dem Bürger klarmachen, dass aus dem Bodensee Trinkwasser gewonnen wird, obwohl er den Qualitätsanforderungen nicht entspricht?", sagte Mehlhorn den Stuttgarter Nachrichten.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seinem Beschluss vom 30. März aufgefordert, auf eine differenziertere Darstellung des chemischen Zustandes von Seen in einer breiter gefächerten Farbskala hinzuwirken. Die bisher vorgesehene zwei-stufige Farbdarstellung (rot- blau- Regelung ) würde unter den neu vorgegebenen Grenzwerten suggerieren, das ein Gefahrenbereich erreicht wurde, der real nicht existiert. Das sei in der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln.
Drohende Herabstufung deutscher Seen
Der Bundesrat befürchtet, dass Deutschlands Oberflächengewässer in der Bewertung ihres chemischen Zustands künftig deutlich schlechter eingestuft werden, da die Umweltqualitätsnormen "selbst in ökologisch einwandfreien Gewässern" überschritten würden.
Die neue Richtlinie könnte daher in Deutschland und EU-weit zu einer flächendeckend negativen Bewertung der Seen führen, warnte auch Umweltexperte Hetzenauer gegenüber EURACTIV.de. Damit würden sich die guten nicht mehr von den belasteten Gewässern unterscheiden.
IHK drängt auf Nachbesserungen der Richtlinie
Diese Ansicht wird auch von der IHK Südlicher Oberrhein geteilt. "Betroffen wären voraussichtlich fast alle Seen in Baden- Württemberg, deutschland-, und europaweit.", so Wilfried Baumann, stellvertretender Geschäftsleiter des Bereichs Umwelt, Energie und Raumordnung in einer Stellungnahme gegenüber EURACTIV.de. Über den Dachverband DIHK werde die IHK Südlicher Oberrhein im weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen einfordern, kündigte Baumann an.
Folgekosten in Milliardenhöhe
Der Bundesrat befürchtet, dass die neuen EU-Normen zu erheblichen Mehrkosten beim Gewässer-Monitoring und bei der notwendigen der Reinigung führen. Eventuell müsste eine vierte Reinigungsstufe für kommunale Kläranlagen eingeführt werden. Falls diese flächendeckend eingeführt werden, könnten zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe entstehen.
Hetzenauer sieht eine mögliche Nachrüstung von Kläranlagen am Bodensee allerdings skeptisch. Er gehe nicht davon aus, dass die Konzentration der Schadstoffe dadurch signifikant verringert werden könne. Die vier Stoffe, die im Bodensee über den geplanten neuen Grenzwerten liegen würden, sind entweder bereits auf EU- Ebene verboten oder auf geochemische Hintergrundbelastung zurückzuführen. Der Abbau dieser Stoffe erfolge auf natürlichem Wege, allerdings nur sehr langsam.
Lediglich für Stoffe wie Arzneimittel oder Industriechemikalien würden sich durch die neue EU-Richtlinie Verbesserungen ergeben. Allerdings läge ihre Konzentration, zumindest im Bodensee, nicht über den Normwerten, so Hetzenauer gegenüber EURACTIV.de.
Grüne Forderungen im EU-Parlament
Die Grünen im Europäischen Parlament teilen die Meinung ihrer baden-württembergischen Kollegen nicht. Die Ergänzungen der Richtlinie seien lediglich "als Minimum angemessen", sagte die Grünen-Europaabgeordnete Rebecca Harms gegenüber EURACTIV.de. Sie forderte, dass weitere Stoffe auf die Prüfliste gesetzt und Umsetzungsfristen für die neuen Normen verkürzt werden sollten.
Für die 15 neuen Stoffe, die zusätzlich in die Richtlinie aufgenommen werden sollen, gelten die jeweiligen Grenzwerte ab 2020/2021. Zudem verfüge die Kommission laut Harms nur über sehr eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten. Deswegen reagiere auch die Chemieindustrie relativ entspannt auf die neuen EU-Regelungen, vermutet Harms. Lediglich die Pharmaindustrie sei "nervös", da sie unter Umständen gezwungen wäre, bestimmte Wirkstoffe von Medikamenten umzustellen. Die Grünen würden sich zudem für die Entwicklung bessere Rücknahme-Systeme für die umweltfreundliche Entsorgung von Arzneimitteln einsetzen. "Die Industrie muss aufhören, prioritäre Schadstoffe einzuleiten", forderte Harms.
Andreas Klinger
Links
EU-Kommission: Vorschlag für eine Reduzierung der Gefahren von Gewässerverunreinigung (31. Januar 2012)
Bundesrat: Vorschlag zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinien (30. März 2012)
LUBW: EU schießt über das Ziel hinaus – Regelung bei prioritären Stoffen wenig praxistauglich (2. Mai 2012)
LUBW: Zur stofflichen Belastung des Bodensees
EU: Wasserrahmenrichtlinie 2008/105/EG (16. Dezember 2008)
