Der weltweit größte Tabak-Hersteller Philip Morris klagt vor dem Luxemburger EuGH gegen die umstrittene Tabakrichtlinie. Für die EU steht damit ein Prestigeprojekt auf dem Spiel.
Den Zigarettenherstellern war die EU-Tabakrichtlinie schon immer ein Dorn im Auge – jetzt dürfen sie ihr vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Prozess machen. Der Londoner High Court erklärte eine Klage des Tabak-Konzerns Philip Morris für prüfungswürdig und überwies den Fall am Montag nach Luxemburg.
“Das ist ein wichtiger Schritt“, erklärte Marc Firestone, Vizepräsident von Philip Morris. Der EuGH soll nun entschieden, ob die EU bei der Gesetzgebung zum Tabak ihre Macht missbraucht hat, ob sie überhaupt zuständig war und ob die neuen Regeln angemessen sind. „Die Richtlinie unterwandert das in den Verträgen festgelegte Machtverhältnis zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten“, so Firestone.
Die EU-Tabakrichtlinie ist erst im Mai dieses Jahres in Kraft getreten. Es war ein Erfolg für die EU, die eine Einigung erst nach zähem Ringen erzielen konnte. „Mit dem Gesetz werden wir dazu beitragen, dass weniger Menschen in der EU mit dem Rauchen anfangen“, freute sich der damalige EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg.
Das Herzstück der Richtlinie: Zwei Drittel der Zigaretten-Verpackungen – also etwa doppelt so viel, wie bisher – müssen mit Warnhinweise versehen sein. Auf beiden Seiten müssen die Hersteller schriftliche Warnungen und abschreckende Fotos abbilden. Die Richtlinie verbietet außerdem Aromastoffe, das gilt auch für Menthol, jedoch erst nach einer Frist von vier Jahren. Spätestens im Frühjahr 2016 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie umgesetzt haben.
Doch ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist durch den bevorstehenden Gerichtsprozess mehr als fraglich. Experten rechnen damit, dass die juristische Überprüfung der Gesetzgebung zwei Jahre dauert.
Die Tabak-Lobby kritisiert das Tabak-Gesetz in einem wesentlichen Punkt: Die EU erhalte zuviel Macht über das Zigarettengeschäft. Menthol zu verbieten entbehre jeder Marktlogik, denn bisher sei Menthol in allen 28 Mitgliedsstaaten erlaubt.
Besonders in der Kritik steht die „Plain Packaging“-Klausel: Diese räumt den EU-Ländern das Recht ein, nur noch so genannte Einheitspackungen im Handel zuzulassen. Diese sollen gar kein Logo mehr abbilden und irreführende Angaben wie „mild“ oder „light“ verbieten. Großbritannien und Irland hatten bereits angekündigt, diese „Plain Packages“ einzuführen. Die Tabak-Industrie hingegen warnt vor einer Wettbewerbsverzerrung und einem Eingriff in das Prinzip des freien Warenverkehrs.
Dem SPD-Europaabgeordneten Matthias Groote überrascht die Klage der Tabak-Konzerne nicht. Das juristische Nachspiel habe sich schon vor einigen Jahren angedeutet. Laut Groote ist das Regelwerk jedoch wasserdicht.
Vorsichtiger äußerte sich der CDU-Gesundheitsexperte im EU-Parlament, Karl-Heinz Florenz: „Ich bin leidenschaftlicher Politiker, aber kein Hellseher.“ Auf hoher See und vor Gericht sei man in Gottes Hand, erklärte Florenz gegenüber „SPIEGEL ONLINE“.
„Ich hoffe, dass die Konzerne keine Chance haben, aber ich weiß auch nicht, wie das ausgeht.“ Solle der EuGH die Änderung einzelner Paragraphen verlangen, werde die EU dies jedoch schnell umsetzen.

