Riskante Aufzüge, Tankstellen und Dampfkessel

Trotz technischer Mängel: Fassadenklettern ist nicht sicherer als Aufzugfahren. Hier: Die Höhenrettungsgruppe der Feuerwehr Altenbeken trainiert den Ernstfall. (Foto: Kreis Paderborn, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)

Europaweit gilt Deutschland als technisch zuverlässiges Land. Für Aufzüge, Tankstellen und Dampfkessel gilt dieses Klischee nicht unbedingt. Im Anlagensicherheits-Report 2013 weist der TÜV auf zahlreiche Mängel hin.

Nicht funkionierende Notrufweiterleitung, verschlissene Gleit- und Rollenführung, defekte Tragseile, kaputte Schachttüren oder mangelhafte Befestigung von Tragegerüsten können Aufzugfahren zum Abenteuer und Sicherheitsrisiko machen.

Für ein Drittel aller Aufzüge in Deutschland liegen über den technischen Zustand überhaupt keine Informationen vor, da sie trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht mehr geprüft werden. Dies ist eines der Ergebnisse des Anlagensicherheits-Reports 2013, den der Verband der TÜVs (VdTÜV) in Berlin vorstellte.

Nur bei einem Drittel der geprüften Aufzugsanlagen war im Jahr 2012 bei der technischen Prüfung nichts zu beanstanden. Etwas mehr als 9 Prozent hatten “sicherheitserhebliche Mängel”, knapp 59 Prozent wiesen geringfügige Mängel auf, und rund 31 Prozent waren mängelfrei. Bei 0,67 Prozent der Aufzüge bzw. bei 4.600 Anlagen bestand sogar eine akute Gefahr für die Benutzer.

"Ich würde heute nicht mehr sagen: Der Fahrstuhl ist das sicherste Transportmittel", meint Dieter Roas, Aufzug-Experte des VdTÜV.

Zudem gehen die Experten der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) davon aus, dass der technische Zustand von rund 250.000 Aufzügen nicht bekannt ist, da sie nicht zur Prüfung angemeldet werden.

Insgesamt wird die Zahl der Aufzüge in Deutschland auf über 700.000 geschätzt, aber nur etwa 450.000 Anlagen werden regelmäßig durch eine ZÜS geprüft.

Über das Sicherheitsniveau dieser Anlagen liegen keine Informationen vor. “Sollten die Betreiber ihre Aufzüge nicht prüfen lassen, gehen sie bei einem Unfall enorme Haftungsrisiken ein”, erläutert Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV. “Wir empfehlen daher dringend mehr Aufklärungsarbeit durch alle Beteiligten – Behörden, Hersteller und Wartungsfirmen sowie Verbände und Prüforganisationen.”

Besorgniserregender Reparaturpfusch

Roas spricht von einer besorgniserregenden Zahl, zu der nicht selten Reparaturpfusch beitrage, da bei der Nachprüfung durch die Sachverständigen noch immer viele Aufzüge durchfallen, heißt es beim TÜV Rheinland.

Regelmäßige Prüfungen durch die ZÜS führen zu einem hohen Sicherheitsniveau technischer Anlagen in Deutschland. Trotz Wartung treten an Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Aufzügen Sicherheitsmängel auf, die erst bei einer Prüfung erkannt werden.

Hohe Sicherheit bei Druck- und Dampfkesselanlagen

Bei über 274.000 Prüfungen von Druckbehälteranlagen war mit 80 Prozent der überwiegende Teil mängelfrei. Geringfügige Mängel wiesen 16 Prozent auf, erhebliche Mängel hatten 4,5 Prozent der Anlagen.

Die rund 30.000 Prüfungen von Dampfkesselanlagen zeigen ein ähnliches Bild. Mängelfrei waren knapp 78 Prozent, geringfügige Mängel hatten 19 Prozent, und erhebliche Mängel wurden an 3,4 Prozent der Anlagen festgestellt.

Der Anteil der Druckanlagen mit gefährlichen Mängeln, z. B. mit kritischen Rissen in Schweißverbindungen, lag statistisch zwar bei unter einem Prozent, in absoluten Zahlen heißt das aber: An 292 Druckbehälter- und 34 Dampfkesselanlagen bestanden derart gravierende Mängel, dass sie sofort stillgelegt werden mussten.

Bei Anlagen zur Lagerung und Abfüllung entzündlicher, leicht- und hochentzündlicher Flüssigkeiten (sogenannten Ex-elh-Anlagen) muss besonders auf Brand- und Explosionsschutz geachtet werden, weil dort leicht entzündbare Flüssigkeiten und Gase gelagert werden.

Dazu zählen Tankstellen. Von allen 5.068 geprüften Tankstellen waren im Jahr 2012 über die Hälfte (55 Prozent) mängelfrei, ein Viertel wies geringfügige und immerhin ein Fünftel erhebliche Mängel auf.

Wartung plus neutrale Prüfung

“Die Ergebnisse des Anlagensicherheits-Reports zeigen: Trotz regelmäßiger Wartung treten an technischen Anlagen Mängel auf. Diese werden nur deswegen erkannt, weil die Anlagen regelmäßig geprüft werden”, erläutert Brüggemann.

“Sorge bereiten vor allem jene Anlagen, die nicht geprüft werden. Bei ihnen bleiben die sicherheitsrelevanten Mängel unter Umständen verborgen, das Risiko ist nicht abschätzbar.” Betreiber von Anlagen tragen dabei eine große Verantwortung: “Nicht nur die sicherheitstechnische Bewertung, sondern auch Umfang und Einhaltung aller Prüftermine liegen in der Verantwortung der Unternehmen, die überwachungsbedürftige Anlagen betreiben. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist das oft eine große Herausforderung.”

Anlagen für Erneuerbare Energien fehlen im Katalog

Die Frage, ob eine bestimmte Anlagenart aufgrund ihres Gefährdungspotenzials geprüft werden muss, hat der Gesetzgeber in einem Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt. Allerdings ist dieser Katalog seit Jahrzehnten unverändert geblieben.

So müssen Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien wie etwa Biogas- oder Windkraftanlagen nicht in vollem Umfang durch eine ZÜS geprüft werden. “Das Gefährdungspotenzial ist aber nicht geringer als bei konventionellen Anlagen zur Energieerzeugung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden”, so Brüggemann. “Eine Aufnahme in den Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen ist dringend geboten.”

Europaweiter Marktzugang

Hersteller von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge sind verpflichtet, mit einer sogenannten Benannten Stelle, einem Prüfinstitut, zusammenzuarbeiten, um ihre Produkte rechtskonform auf dem Europäischen Markt zu verkaufen. Die Benannten Stellen (Notified Bodies) wie zum Beispiel TÜV unterstützen Hersteller auf dem Weg zur Konformitätserklärung sowie Importeure, Händler und Montagefirmen, die Aufzüge bzw. deren Sicherheitsbauteile in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen.

Grundlage der Prüfungen ist die EU-Richtlinie "Aufzüge” 95/16/EG, die im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Hintergrund


Der Anlagensicherheits-Report 2013 erscheint in der VdTÜV-Zeitschrift "Technische Überwachung". Mitgewirkt haben folgende Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS): DEKRA Automobil GmbH, DEKRA EXAM GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH, SGS-TÜV GmbH, TOS Prüf GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.


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