Neuer EU-Führerschein ab Mitte Januar

Ab 19. Januar werden die europaweit gültigen, einheitlichen EU-Kartenführerscheine eingeführt. Sie sind künftig nur noch 15 Jahre gültig. Foto: Bundesdruckerei GmbH

Wer seine Fahrprüfung nach dem 19. Januar ablegt oder seinen Führerschein verliert, bekommt den neuen EU-Führerschein. Der europaweit gültige Kartenführerschein ist nur noch befristet gültig und ersetzt die bisher mehr als 110 verschiedenen Führerscheine.

In diesem Jahr tritt die 3. Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Die neuen Führerscheindokumente sind nicht mehr unbefristet gültig. Sie müssen nach 15 Jahren erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt erhalten. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleiben bis 2033 gültig. Danach muss man sie neu beantragen.

Befristet gültig

Der einheitliche europäische Kartenführerschein soll die bisher 110 verschiedenen Fahrscheintypen nach und nach vollständig ersetzen. "Die Einführung einer Gültigkeitsdauer für neue Führerscheine sollte es ermöglichen, anlässlich der regelmäßigen Erneuerung die neuesten Maßnahmen zum Schutz gegen Fälschungen anzuwenden und ärztliche Untersuchungen oder andere von den Mitgliedstaaten vorgeschriebene Maßnahmen durchzuführen", heißt es in der ab Mitte Januar greifenden Führerscheinrichtlinie. Darin wird auch ausgeführt, dass "der Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch Fahrer von Fahrzeugen zur Personen- oder Güterbeförderung zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins und danach in regelmäßigen Abständen erbracht werden sollte".

Keine zusätzlichen Prüfungen

Das Bundesverkehrsministerium hat in seiner Übersicht zu den neuen Führerscheinregeln klargestellt, dass sich die Autofahrer auch künftig keinen regelmäßigen Gesundheitsprüfungen unterziehen müssen. "Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a. für Berufskraftfahrer, Busfahrer)", heißt es auf der Info-Seite zum neuen EU-Führerschein.

EURACTIV.de

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