Für Wohnimmobilienkredite wird erstmals ein EU-Mindeststandard für Verbraucherschutz festgelegt. Mit der neuen Richtlinie sollen Blasen auf den Immobilienmärkten und die Überschuldung von Verbrauchern künftig verhindert werden.
Für Immobilienkredite gibt es demnächst neue EU-Standards. Am Montagabend (22. April) haben sich die Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten über die neue Richtinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen geeinigt.
Wichtige Neuerungen
Durch die neuen Regelungen sollen die Kreditnehmer vor Abschluss des Vertrags besser informiert werden. Dazu werden ein neues standardisiertes EU-Informationsblatt (ESISA) eingeführt, das es Konsumenten erleichtert, direkte Vergleiche zwischen Angeboten anzustellen. Zudem werden neue Regeln für die Bewerbung von Hypothekarkrediten gelten, etwa zum effektiven Jahreszinssatz. Kosten aus Krediten in einer fremden Währung oder mit variablen Zinsen müssen nun deutlich und transparent dargestellt werden. Schon in der Werbung muss daraufhingewiesen werden, wie teuer Fremdwährungskredite bei Währungsschwankungen werden können.
Wird ein Kredit vor der vereinbarten Laufzeit zurückbezahlt, entstehen dem Kreditgeber Kosten. In manchen Ländern wurden diese mit exzessiven Aufschlägen an die Kunden weitergegeben, in anderen Ländern wurden diese Kosten auf alle Kreditnehmer umverteilt. Der jetzige Kompromiss schreibt vor, dass die Kosten nach dem Verursacherprinzip getragen werden müssen. Die Kreditnehmer sollen dabei einerseits vor überzogenen Gebühren geschützt werden, auf der anderen Seite soll aber auch das Geschäftsmodell der Festzinskredite nicht gefährdet werden.
Außerdem werden strengere Regeln für die Bonitätsprüfungen der Kreditnehmer eingeführt. Dazu sollen Vermittler Genehmigung für Datenzugriff von den jeweiligen Behörden erhalten. Außerdem werden neue Qualifikationsrichtlinien für Hypothekarkreditgeber eingeführt.
Reaktionen
Nach den Worten des irischen Ratsvorsitzes wird die neue Hypothekarkreditrichtlinie mehr Information und besseren Schutz für Endverbraucher bringen. "Wir haben in Irland gesehen, wie manche Praktiken im Bereich der Vergabe von Hypothekarkrediten zur Krise des Finanzsystems beigetrage haben. Die am Montag vereinbarten neuen Regeln werden Konsumenten weit bessere Information über Kreditanträge und Anbote geben", sagte Irlands Finanzministers Michael Noonan nach Abschluss der Verhandlungen in Brüssel.
"Die neuen Standards stärken die Sicherheit von Eigenheimkäufern in ganz Europa. Die Verbraucher haben auch künftig die Wahlfreiheit, ob sie bei der Finanzierung ihres Eigenheims einen variablen Zinssatz oder einen langfristigen stabilen Festzinssatz bevorzugen. In jedem Fall wird der Verbraucher künftig schon vor Vertragsabschluss umfassend über die möglichen Risiken im Hinblick auf die spätere Zins- und Tilgungslast des Darlehens informiert", sagte Andreas Schwab (CDU), Berichterstatter des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.
Auch die Grünen tragen den Kompromiss mit, bestätigte Sven Giegold, Schattenberichterstatter und wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament. "Unverantwortliche Kreditvergabe hat zu Blasen auf den Immobilienmärkten und untragbarer Überschuldung bei Millionen von Verbrauchern geführt. In Spanien, Irland, Lettland, Ungarn und anderen EU-Staaten haben diese Immobilienblasen zur Finanzkrise entscheidend beigetragen. Mit der beschlossenen Richtlinie wird erstmals auf diesem Gebiet ein gemeinsamer Mindeststandard für Verbraucherschutz geschaffen. Auch wenn die Änderungen für Deutschland in der Praxis keine Revolution des Kreditmarktes bedeuten, haben wir mit der Richtlinie für viele Millionen Europäer den Schutz vor Überschuldung entscheidend gestärkt", kommentierte Giegold das Verhandlungsergebnis.
Die vorläufig erzielte Einigung muss nun noch durch die EU-Mitgliedsstaaten bestätigt werden, um endgültig in Kraft treten zu können.
mka
Links
EURACTIV Brüssel: EU seals agreement on mortgage law to avoid more housing bubbles (23. April 2013)
Dokumente
EU-Kommission: Website zu Hypothekarkredit
EU-Kommission: Statement by Commissioner Michel Barnier following the agreement in trilogue on the Mortgages Directive (22. April 2013)
