Eine EU-Richtlinie soll dafür sorgen, dass Unternehmen nicht in den Bankrott getrieben werden, weil offene Rechnungen nicht bezahlt werden. Bauunternehmer und Handwerker befürchten, dass sich Zahlungsfristen damit eher verlängern. Eine fristgemäße Umsetzung der Richtlinie findet in Deutschland nicht statt.
Mehr als ein Dutzend kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gehen laut Angaben der EU-Kommission täglich in die Pleite, weil offenstehende Rechnungen nicht bezahlt werden.
Mit der Zahlungsmoral in der EU steht es nicht zum Besten. Insbesondere seit Einbruch der Wirtschaftskrise dauert es immer länger bis ausstehende Rechnungen bezahlt werden. Die größten Probleme gäbe es bei Exporten ins europäische Ausland. 92 Tage würden sich griechische Firmen bei der Bezahlung ihrer Rechnungen im Schnitt Zeit lassen, bei spanischen Firmen dauerte es im Schnitt 85 Tage. Zu diesem Ergebnis kam der Kreditversicherer Altradius in seinem Zahlungsmoralbarometer für 2012
Deutschland im Verzug bei Umsetzung
Ab dem 16.März (Samstag) soll mit der schlechten Zahlungsmoral EU-weit Schluss sein. Der EU Kommissar für Industrie und Unternehmertum Antonio Tajani, erklärte dazu: "Für KMU ist es besonders schwer, ihr Recht auf unverzügliche Rechnungsbegleichung durchzusetzen. Zahlungsverzug kostet die KMU Zeit und Geld, und Streitigkeiten können die Kundenbeziehungen beeinträchtigen.
Mit der schlechten Zahlungsdisziplin muss nun Schluss sein. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie zum Zahlungsverzug in ihr innerstaatliches Recht umsetzen und den KMU so die Unterstützung bieten, die sie in diesen schweren Zeiten dringend brauchen, um ihre Schlüsselrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa wahrnehmen zu können."
Die geplanten Änderungen werden in Deutschland allerdings nicht fristgerecht umgesetzt. Das Bundesgesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sollte ursprünglich "zum besseren Schutz des Geschäftsverkehrs" bereits vor Ablauf der Frist am 16. März in Kraft treten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird das Gesetz jedoch noch im Rechtsausschuss des Bundestages beraten. Insbesondere von der Baubranche und dem Handwerk hatte es heftigen Widerstand gegen die neuen Regelungen beim Zahlungsverzug gegeben.
Das Bundesgesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug würde zu Änderungen des deutschen BGB und des Unterlassungsklagegesetzes führen.
In Zukunft soll schneller bezahlt werden
Doch was genau sind die Bestimmungen der Richtlinie? Grundsätzlich betroffen sind private Unternehmen (auch Freiberufler) und die öffentliche Hand. Konsumenten und Verbraucher unterliegen nicht den Rechten und Pflichten, die sich durch diese Richtlinie ergeben. Die Richtlinie lässt nationale Regelungen zu, die weiter gehen als die Mindestvorgaben der EU.
Festlegung von Zahlungsfristen
– Unternehmen müssen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen, außer es ist ausdrücklich vertraglich anders vereinbart. Regelungen die den Gläubiger "grob benachteiligen" sind unwirksam. Eine grobe Benachteiligung läge zum Beispiel dann vor, wenn Verzugszinsen generell ausgeschlossen werden.
– Strengeren Regeln gelten nicht nur für AGBs sondern auch für Individualverträge. Unternehmensverbände können jeden Vertrag darauf untersuchen lassen, ob er Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben des Zahlungsverzug enthält und Verbandsklagen einreichen.
– Behörden müssen ihre Rechnungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Frist von 60 Tagen gestattet, für die allerdings eine objektive Begründung notwendig ist. Auch hier darf es keine groben Benachteiligungen des Gläubigers geben.
Härtere Regelungen bei Zahlungsverzug
– Der Verzugszinssatz wird von sieben auf acht Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) erhöht. Behörden dürfen vertraglich keine niedrigeren Verzugszinsen vereinbaren.
– Unternehmen können außerdem eine Pauschale von 40 Euro für Verzugsschäden (Beitreibungspauschale) verlangen, ohne dass ein Schaden nachgewiesen werden muss. Dazu gehören zum Beispiel Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen. Für darüber hinaus gehende Schäden kann angemessener Ersatz verlangt werden.
"Das bringt insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mehr Rechtssicherheit, denn sie verfügen oft nicht über die erforderlichen Kapazitäten, um kaufmännisch ausgemahnte Forderungen selbst effizient einzuziehen", so Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen.
EU-Richtlinie könnte Zahlungsmoral verschlechtern
Das Baugewerbe und das Handwerk befürchten, dass die Bestimmungen der EU-Richtlinie eher zu einer weiteren Verschlechterung der Zahlungsmoral als zu einer Verbesserung führen würden. Die derzeitig in Deutschland gültigen Regeln seien strenger als die EU-Vorgaben.
Mehrere Experten nahmen bei der öffentlichen Anhörung des Rechnungsausschusses am 30. Januar 2013 Stellung.
Philip Mesenburg, vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB, Berlin, erklärte, dass sich mit dem neuen Gesetz die "Rechtsposition der Bauunternehmer als Gläubiger verschlechtern" würden. Dazu führte Mesenburg aus, dass eine Anhebung der Zahlungsfrist auf maximal 60 Tage diese 60 Tage zu einer Regelzahlungsfrist erheben würde.
Manja Schreiner vom Zentralverband des Deutsches Handwerks e.V. Berlin pflichtet ihm bei: "Die von der Bundesregierung geplante Richtlinienumsetzung wird in Deutschland zum Gegenteil des von der EU-Kommission verfolgten Ziels der Verkürzung der Zahlungsfristen führen." Es drohe die Gefahr, "dass die 60-Tage-Frist zur Regel wird".
Dirk Verse von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hält die Befürchtungen der Verbände für unbegründet. Die neuen Vorschriften würden keineswegs dazu führen, dass Zahlungsfristen von bis zu 60 Tagen künftig auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zulässig seien. Vielmehr bleibe in Bezug auf die AGB-Kontrolle alles beim Alten.
Wann das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Kraft treten wird ist bislang noch unklar.
ak
Links
EU-Kommission: KMU: Zum 16. März soll schlechte Zahlungsdisziplin enden (12.März 2013)
Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr (15. August 2012)
Mittelstand Direkt: Zahlungsverzug: Bundesregierung will Gläubigerrechte stärken (12.September 2012)
Deutscher Bundestag: Regierungsinitiatve zur Bekämpfung von Zahlungsverzug stößt bei Experten auf Kritik (30. Januar 2013)
