Ist das Kalzium wirklich gut für gesunde Knochen und das Vitamin C für das Immunsystem? Die EU hat über 4000 Slogans gecheckt, nur 222 Behauptungen sind wissenschaftlich fundiert. Bis Dezember müssen in der EU alle irreführenden Angaben von den Lebensmitteletiketten verschwinden.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch (16. März) eine Liste mit 222 gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmittelverpackungen auf genehmigt. Nur mit diesen Slogans dürfen die Konzerne auf Lebensmitteletiketten künftig für ihre Produkte werben. Irreführende Behauptungen müssen bis Anfang Dezember von den Verpackungen verschwinden.
Die Verbraucher können in der Online-Datenbank überprüfen, welche Angaben genehmigt sind und was sich genau dahinter verbirgt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte mehr als 4.000 Angaben geprüft. Das traurige Ergebnis: Nur ein Bruchteil der Behauptungen ist wissenschaftlich fundiert. Mehr als 1.600 dieser Einträge werden nicht zugelassen. Für alle anderen Einträge steht das Zulassungsverfahren vor dem Abschluss.
John Dalli, EU- Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik: "Die heutige Entscheidung ist die Krönung jahrelanger Arbeit und eine wichtige Etappe in der Regelung von Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln. Die in der gesamten EU gültige Liste gesundheitsbezogener Angaben wird im Internet veröffentlicht; die Verbraucherinnen und Verbraucher werden somit überall in der EU fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Nicht wissenschaftlich begründete Angaben müssen nach einer kurzen Übergangsfrist vom Markt genommen werden."
Hintergrund
Die Mitgliedstaaten übermittelten im Jahr 2008 etwa 44.000 gesundheitsbezogene Angaben, die die Kommission zu einer Liste von rund 4600 Angaben zusammengefasst hat. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat wissenschaftlich bewertet, ob die Angaben fundiert waren. Mit Ausnahme der Angaben zu pflanzlichen Stoffen schloss die EFSA die Untersuchung der Angaben im Juni 2011 ab. Das Europäische Parlament und der Rat prüften die Liste der genehmigten Behauptungen und erhoben keine Einwände.
Die heute von der Europäischen Kommission genehmigte Liste enthält 222 Angaben, die knapp 500 Einträgen in der zusammengefassten Liste entsprechen. Mehr als 1600 dieser Einträge werden nicht zugelassen. Für alle anderen Einträge steht das Zulassungsverfahren vor dem Abschluss. Die Behörden der Mitgliedstaaten sind dafür zuständig die Regeln für gesundheitsbezogene Angaben durchzusetzen.
ank
Links
EU-Kommission: Lebensmittel: Wichtiger Beschluss der Kommission zu Liste mit gesundheitsbezogenen Angaben (16. Mai 2012)
EU: EU-Register of nutrition and health claims made on foods
