Es gibt wichtigere Gesetze als das Glücksspielgesetz, aber es gehört in der EU zu jenen Gesetzen, mit denen es besonders viele Probleme gibt. So liegen bei der zuständigen EU-Binnenmarktkommission derzeit 100 Beschwerden aus 20 EU-Staaten vor.
Grund für diese Beschwerden sind zumeist Verletzungen der EU-Grundrechte, wie etwa die Einschränkung der Erwerbs- und Wettbewerbsfreiheit oder eine Ausdehnung von Monopolen. Nicht zuletzt gibt es auch massive Kritik an exzessiver Werbung. Während etwa der Alkohol- und Tabakkonsum immer schärferen Werbeeinschränkungen unterliegt, wird ungehemmt für das Glück beim Spiel geworben.
Das Glücksspielwesen gehört innerhalb der Europäischen Union zu jenen Bereichen, bei denen die Nationalstaaten noch einen großen Spielraum und eigene gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten haben. Es gibt daher keine EU-einheitliche Regelung, sondern Staaten mit einem sehr offenen Glückspielmarkt und solche mit sehr restriktiven Reglements und Monopolen. Dazu gehören etwa Deutschland und Österreich.
Live-Casinos rutschen ins Defizit – Online-Glücksspiel boomt
In den letzten Jahren heben sich – vor allem bedingt durch das Internet – massive Verschiebungen ergeben. Das Live-Spiel ist auf dem Rückzug, die Nachfrage nach Spielautomaten enorm gestiegen, Online-Spiele gewinnen immer mehr an Bedeutung.
In den Casinos werden heute im Durchschnitt nur noch etwa 25 Prozent der Einnahmen mit Live-Spielen erzielt, die allerdings 75 Prozent des Personalaufwands erfordern. Demgegenüber entfallen drei Viertel der Einnahmen auf das Automatenspiel, wo naturgemäß geringe Personalkosten anfallen.
Während der traditionelle Casinobetrieb stagniert, sogar einige einstige Cash-Cow-Casinos heute Defizite erwirtschaften, boomt das Online-Geschäft in Europa. Laut EU-Kommission legt der Markt jährlich um 15 Prozent zu. Für 2015 werden Einnahmen in Höhe von etwa 13 Milliarden Euro erwartet – neben Lotto und Bingo.
Wichtige Budgetquelle
Für die jeweiligen Finanzminister sind die Einnahmen aus dem Glücksspiel ein essentieller Bestandteil der jeweiligen Budgets. Mit ein Grund, sich den direkten Zugriff zu den Spielangeboten zu verschaffen. Zugleich auch unter dem Vorwand, damit vor allem Spielerschutzmaßnahmen zu treffen. Daher werden Spielautomaten per Gesetz online mit den Finanzbehörden verbunden, einerseits um die Spieldauer für die einzelnen Spieler begrenzen, andererseits um die Erlöse auf den Cent genau kontrollieren zu können.
Ein Dorn im Auge ist vielen Staaten der Internet-Sektor. So etwa ist es in Italien Internetprovidern untersagt, nicht zugelassene ausländische Spielanbieter, auch solche aus EU-Staaten, ins Netz zu stellen. Was allerdings nicht verhindert, dass von den Spielern sehr wohl Schleichwege gefunden werden, um sich bei solchen Internetplattformen einlinken zu können.
Keine EU-weite Internet-Regelung in Sicht
Erst vor einem Jahr hat die EU-Kommission ein "Grünbuch" veröffentlicht, das einen Überblick über den Sektor vermittelt, welche Rechtsvorschriften in den Ländern gelten, welche Gebühren und Steuern erhoben werden und wie es um Spielsucht-Präventionsmaßnahmen bestellt ist.
Die Kommission zielte mit dieser Initiative, wie es heißt, "nicht auf eine Liberalisierung, sondern auf eine zuverlässige Regulierung des Markts für Online-Gewinnspieldienste im Interesse aller". Inzwischen ist das Grünbuch verblasst. So heißt es aus der EU-Kommission, dass derzeit und in nächster Zeit mit keiner EU-weiten Regulierung des Online-Marktes zu rechnen ist.
"Salopper" Umgang mit EU-Grundrecht
Besonderes Augenmerk wirft man aber seitens der EU-Kommission auf Deutschland und Österreich. In puncto Deutschland wird mit Argusaugen die Umsetzung des 2012 von 15 der insgesamt 16 Bundesländer unterzeichneten Glücksspiel-Staatsvertrages verfolgt. In Österreich gibt es aktuell besonders viele Klagen zum Glücksspielgesetz generell, das erst 2010 novelliert wurde und bereits seit einiger Zeit sogar die Höchstgerichte beschäftigt. Hier ist Brüssel – wie es aus Kommissionskreisen heißt – vor allem über den "saloppen Umgang mit EU-Grundrechten" besorgt.
Aber auch die erstmalige öffentliche Ausschreibung von Lizenzen ist rechtlich umstritten und noch lange nicht ausgestanden. Hier geht es vor allem um die Bevorzugung des bisherigen Eigentümers der Casinolizenzen gegenüber einem Mitbewerber, um eine Ausweitung des Monopols, indem gewerberechtlich zugelassenen Pokerbetrieben das Licht ausgeblasen werden soll, sowie um die verfassungsrechtlich bedenkliche Abtretung der Bundeskompetenz für die Vergabe von Automatenkonzessionen an die Bundesländer.
Warten auf ein Machtwort höchster Instanzen
Mittlerweile räumen Parlamentarier, die dieses Gesetz 2010 beschlossen haben, ein, dass die Auslegung des Gesetzes durch die Finanzbehörden "nicht im Sinne des Gesetzgebers" gewesen sei. Doch setzt sich das Finanzministerium über solche Einwände vorerst hinweg und wartet die Entscheidung der Höchstgerichte ab. Eine für hochrangige Verfassungsjuristen (etwa die Universitätsprofessoren Heinz Mayer und Günther Winkler) "untragbare Vorgangsweise, eine Kampfansage des bürokratischen Gesetzesstaates an den demokratischen Rechtsstaat". Die Hoffnung richtet sich nun auf Brüssel, das letztlich doch ein Machtwort sprechen soll.
Herbert Vytiska (Wien)

